Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.10.1997

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 06.07.1998 - 4 B 131/97   

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https://dejure.org/1998,9100
OVG Brandenburg, 06.07.1998 - 4 B 131/97 (https://dejure.org/1998,9100)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.1998 - 4 B 131/97 (https://dejure.org/1998,9100)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - 4 B 131/97 (https://dejure.org/1998,9100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsbescheides; Ausgangsbehörde als richtiger Antragsgegner im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Antragsbefugnis auf Grund dinglichem Nutzungsrecht; Klärung der Rechtsstellung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs, Antragsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Brandenburg, 05.02.2003 - 4 B 195/02

    Vermögensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden der

    Ein solcher Herausgabeanspruch kann sich auf die Eigentümerposition des Beigeladenen stützen, die jener als Antragsteller eines vermögensrechtlichen Verfahrens bereits aufgrund des ihn begünstigenden Widerspruchsbescheides, der mit Bescheid vom 18. Januar 2000 nachträglich mit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit versehen worden ist, erlangt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juli 1998 - 4 B 131/97 - ZOV 1998, 382, 384; BGH, Urteil vom 12. April 1996 - V ZR 310/94 -, VIZ 1996, 458 ff.).

    Im Unterschied zu dem oben genannten Beschluss des Senats vom 6. Juli 1998 (a.a.O.) hat der Beigeladene hier bereits Räumungsklage gegen den Antragsteller beim Landgericht Potsdam (Az.: 10 O 20/01) erhoben und beabsichtigt unbestrittener Maßen im Falle des Obsiegens eine Weitervermietung und ggf. Umbauten am Gebäude.

    Wie der Senat bereits (mit Beschluss vom 6. Juli 1998 - 4 B 131/97 - ZOV 1998, 382 f.) in grundsätzlicher Weise geklärt hat, ist das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ungeachtet seiner partiell speziellen prozessualen Ausgestaltung ein dem Verfahren der Hauptsache zugeordnetes Nebenverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1982 - 4 ER 401/81 -, BVerwGE 64, 347, 355), weshalb die Beteiligten der Hauptsache in ihrer jeweiligen Beteiligtenstellung auch Beteiligte am Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sind.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - 1 M 110/07

    Zum richtigen Antragsgegner in einem Verfahren nach §80 Abs. 5 VwGO bei Anordnung

    Richtiger Antragsgegner ist in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Ausgangsbehörde auch dann, wenn - wie hier -erst die Widerspruchsbehörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 15. Januar 2001- 1 BS 333/00 -, NVwZ-RR 2002, 74; OVG Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 1998 - 4 B 131/097 -, VIZ 1999, 539; HessVGH, Beschluss vom 28. November 1998 - 8 TH 3971/88 -, NVwZ 1990, 677; Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 1988 - 3 B 167/88 -, NJW 1989, 2147; BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 1984 - 14 CS 84 A.1057 -, BayVBl. 1984, 598; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. Dezember 1985 - 5 S 2879/85 -, juris; a. A. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 14. März 1995 - 25 B 98/95 -, NJW 1995, 2242; vgl. m. w. N. zum Streitstand auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 RdNr. 140).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1997 - 4 B 131.97   

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BVerwG, 14.10.1997 - 4 B 131.97 (https://dejure.org/1997,20850)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 4 B 131.97 (https://dejure.org/1997,20850)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 4 B 131.97 (https://dejure.org/1997,20850)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Beseitigungsanordnung für ein Wohnhaus - Vorliegen eines formell illegalen Bauvorhabens dem Außenbereich - Antrag auf Ruhen des Verfahrens - Beweislast für die Übereinstimmung eines Vorhabens mit dem (vorkriegszeitlichen) ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 4 B 131.97
    Das Vorbringen der Beschwerde ergibt angesichts der Deutlichkeit des gesetzlichen Systems der §§ 30 ff. BauGB keinen weiteren Klärungsbedarf (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 27. Februar 1993 - BVerwG 4 B 5.93 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 61; Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 4 B 131.97
    Das subjektive Recht des Bauherrn, sein Grundstück im Rahmen der Gesetze zu bebauen, ist zwar durch die Eigentumsgarantie geschützt (vgl. BVerfGE 35, 263 ).
  • BVerwG, 27.02.1993 - 4 B 5.93

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 4 B 131.97
    Das Vorbringen der Beschwerde ergibt angesichts der Deutlichkeit des gesetzlichen Systems der §§ 30 ff. BauGB keinen weiteren Klärungsbedarf (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 27. Februar 1993 - BVerwG 4 B 5.93 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 61; Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
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