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   OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97   

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https://dejure.org/1998,4496
OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97 (https://dejure.org/1998,4496)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.1998 - 4 B 134/97 (https://dejure.org/1998,4496)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 (https://dejure.org/1998,4496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung; Anforderungen an die Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs; Prüfungsmaßstab gemäß § 80 Abs. 5 S. 1, 2. Alt. VwGO; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO; Fehlen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 271
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Ist dies hinreichend erkennbar, kommt es für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen bereits voll zu überzeugen vermag (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 -4 B 134/97-; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017 - OVG 1 S 96.16 -).
  • VG Cottbus, 06.09.2017 - 3 L 509/17

    Widerruf Tierheimbetreibererlaubnis Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. (Herzberg)

    Die durch den Antragsgegner gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2013 - 11 S 13.13 -, sowie Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 28.03.2017 - 3 L 494/16

    Heranziehung des Eigentümers zur Beseitigung von illegal entsorgten Müll auf frei

    Im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - wie er hier teilweise vorliegt - ist das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes entsprechend den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO schriftlich zu begründen (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 84 ff.; Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 745 ff.).
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