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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97   

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https://dejure.org/1997,21319
BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97 (https://dejure.org/1997,21319)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1997 - 4 B 140.97 (https://dejure.org/1997,21319)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1997 - 4 B 140.97 (https://dejure.org/1997,21319)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen abstandsflächenrechtliche Vorschriften - Verwirkung des nachbarrechtlichen Abwehrrechts - Verkürzte Urteilsbegründung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97
    Dahinstehen kann, ob insoweit vor dem Hintergrund der von ihr selbst zitierten Senatsurteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294) und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102) ein Klärungsbedarf dargelegt ist.

    Wie der Senat schon im Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (a.a.O.) entschieden hat, ist der zuverlässigen Kenntnis der Fall gleichzustellen, daß der Nachbar diese Kenntnis hätte haben müssen, weil sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen mußte und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber Gewißheit zu verschaffen.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97
    Dahinstehen kann, ob insoweit vor dem Hintergrund der von ihr selbst zitierten Senatsurteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294) und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102) ein Klärungsbedarf dargelegt ist.

    Sie kann nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 und § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO nicht Gegenstand revisionsgerichtlicher Prüfung sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97
    Sie kann nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 und § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO nicht Gegenstand revisionsgerichtlicher Prüfung sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 04.06.1998 - 4 B 140/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11920
OVG Brandenburg, 04.06.1998 - 4 B 140/97 (https://dejure.org/1998,11920)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.1998 - 4 B 140/97 (https://dejure.org/1998,11920)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 4 B 140/97 (https://dejure.org/1998,11920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Abschiebungsandrohung; Vollziehung der Ausreispflicht durch Abschiebung; Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft als auflösende Bedingung der Aufenthaltserlaubnis; Vollziehbarer Verwaltungsakt als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Die Ausreisepflicht muss weder zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens - durch den Erlass der Abschiebungsandrohung oder durch einen Widerspruchsbescheid - noch (etwa spätestens) zum Zeitpunkt des Beginns der mit der Androhung bestimmten Ausreisefrist (a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3; Beschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126 = EZAR 043 Nr. 25) vollziehbar sein (so auch HambOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - OVG BS VI 42/97 -, InfAuslR 1998, 28, 30; Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 50 AuslG, RdNr. 15; a.A. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 4.6.1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146; Renner, AuslRiD, RdNr. 7/423; Hailbronner, Ausländerrecht, Komm. zu § 50 AuslG, RdNr. 5).
  • OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04

    Androhung der Abschiebung zur Durchsetzung einer kraft Gesetzes bestehenden

    Dabei kann - wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - offen bleiben, ob die vom Antragsgegner in der angegriffenen Verfügung erlassene Ausreiseaufforderung als eigenständiger, die Ausreisepflicht feststellender Verwaltungsakt zu verstehen ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146).
  • OVG Saarland, 16.01.2017 - 2 B 354/16

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eines Ausländers nach Eintritt einer der

    Die durch den Eintritt der auflösenden Bedingung entstandene Ausreisepflicht ist auch vollziehbar.(A.A. OVG Brandenburg, Beschluss vom 4.6.1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146: Ausreisepflicht feststellender VA soll Vollziehbarkeit auslösen) Zwar lässt sich dies nicht unmittelbar aus § 58 Abs. 2 AufenthG entnehmen; insofern besteht eine Regelungslücke.
  • OVG Brandenburg, 13.09.2001 - 4 B 281/01

    Umfassende Abwägung zwischem privatem Aufschubinteresse und dem öffentlichen

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 11 S 33.06

    Sicherung des Lebensunterhalts; Befristung einer erstmalig erteilten

    Soweit es für den Rechtsverkehr auf die Erkennbarkeit des Eintritts der auflösenden Bedingung ankommt, kann dem durch die Feststellung des Erlöschens der Aufenthaltserlaubnis - wie dies hier mit dem angegriffenen Bescheid geschehen ist - Rechnung getragen werden (vgl. hierzu sowie zur Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht: Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 - , AuAS 1998, 211, 212).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2006 - 2 M 208/05

    Auswirkungen der Verfassungswidrigkeit des § 33 AufenthG

    Deren Rechtmäßigkeit hängt aber auf der Grundlage des § 59 AufenthG davon ab, ob eine Ausreisepflicht (vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 29.04.2003 - 11 S 1188/02 - InfAuslR 2003, 341) bzw. - nach anderer Ansicht - eine vollziehbare Ausreisepflicht (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 04.06.1998 - 4 B 140/97 - NVwZ-RR 1999, 146) besteht, nicht aber davon, ob die Antragstellerin zu 1) einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat.
  • VG Potsdam, 27.09.2004 - 14 L 559/04

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausreiseaufforderung

    Es handelt sich - unabhängig von dem Regelungsgehalt der Ausreiseaufforderung (verneinend: OVG Weimar, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 EO 378/02, VGH Mannheim, Beschluss vom 30. September 1992 - 11 S 2024/92 -, offen gelassen: OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 - zit. nach juris) - jedenfalls hinsichtlich der Abschiebungsandrohung um einen anfechtbaren Verwaltungsakt.
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