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BVerwG, 09.07.1987 - 4 B 145.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Göttingen, 29.08.2018 - 1 B 462/18
Amtliche Pressemitteilung; eigener Wirkungskreis; einstweilige Anordnung; …
Insofern ist die vorliegende prozessuale Konstellation von kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten abzugrenzen, in denen sich die Beteiligungsfähigkeit einzelner Organe oder Organteile aus § 61 Nr. 2 VwGO ergibt (zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 4 B 145/87 -, juris). - OVG Thüringen, 05.11.2020 - 3 EN 737/20
Beteiligtenfähigkeit einer Stadtratsfraktion; Normenkontrolle
Ein derartiges Recht muss sich gerade auf den jeweiligen Streitgegenstand beziehen (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 4 B 145/87 - juris Rn. 3; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 4 KN 251/16 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - 7 S 67.05
Zur Wahl des (Ersten) Beigeordneten in Potsdam-Mittelmark
Lehnt die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ein Einschreiten ab, wächst die Befugnis zur Beanstandung eines von der Kreistagsmehrheit getragenen Wahlergebnisses weder den Kreistagsabgeordneten einzeln noch gemeinschaftlich als Fraktion zu, vielmehr sind sie als unterlegene Minderheit mangels Verletzung eigener organschaftlicher Rechte darauf beschränkt, die vermeintlich fehlerhafte Beigeordnetenwahl politisch anzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1994, NVwZ-RR 1994, 352; Beschluss vom 9. Juli 1987 - 4 B 145/87 - juris).