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   BVerwG, 10.09.1984 - 4 B 147.84   

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BVerwG, 10.09.1984 - 4 B 147.84 (https://dejure.org/1984,897)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1984 - 4 B 147.84 (https://dejure.org/1984,897)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1984 - 4 B 147.84 (https://dejure.org/1984,897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Nachbarklage - Baugenehmigung - Nachbarschützende Voraussetzungen - Verstoß - Tatsächliche Beeinträchtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Spürbarkeit tatsächlicher Beeinträchtigung als Voraussetzung für eine Baunachbarklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 39
  • DVBl 1985, 121
  • DÖV 1985, 243
  • BauR 1984, 621
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.08.1983 - 4 B 94.83

    Nachbarschutz durch öffentlich-rechtliche Normen

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1984 - 4 B 147.84
    Das Oberverwaltungsgericht weicht nicht von dem Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - BVerwG 4 B 94.83 - (BauR 1983, 560) ab.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auf die Bewahrung der festgesetzten Gebietsart hat der Nachbar einen Anspruch auch dann, wenn das baugebietswidrige Vorhaben im jeweiligen Einzelfall noch nicht zu einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Nachbarn führt (vgl. Beschlüsse vom 10. September 1984 - BVerwG 4 B 147.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 61 - und vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 4 B 137.91 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 104).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auf die Bewahrung der Gebietsart hat der Nachbar einen Anspruch jedoch auch dann, wenn das baugebietswidrige Vorhaben im jeweiligen Einzelfall noch nicht zu einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Nachbarn führt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. September 1984 - BVerwG 4 B 147.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 61; Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 4 B 137.91 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 104).
  • VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13

    Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum

    Für die Annahme einer Rechtsverletzung der Klägerin wäre daher unerheblich, ob sie durch die gewährte Befreiung überhaupt, also noch unterhalb der Schwelle der Rücksichtslosigkeit, durch eine Überschreitung der Baugrenze im nachbarschützenden Bereich tatsächlich beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschluss vom 10.09.1984 - 4 B 147.84 - NVwZ 1985, 39; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97; Beschluss vom 12.11.1993 - 3 S 1655/93 - BRS 55 Nr. 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2001 - 3 S 597/00

    Boarding-House, Wohnnutzung, Mischungsverhältnis, Nachbarschutz

    Hingegen hat der Nachbar auf die Bewahrung der Gebietsart einen Anspruch auch dann, wenn das baugebietswidrige Vorhaben im jeweiligen Einzelfall noch nicht zu einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Nachbarn führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.9.1984 - BVerwG 4 B 147.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 61; Beschluss vom 9.10.1991 - BVerwG 4 B 137.91 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 104).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 137.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Ortsgesetzgeber ist deshalb jedenfalls bundesrechtlich nicht gehindert, der entsprechenden planerischen Festsetzung drittschützende Wirkung auch in der Weise beizulegen, daß eine - auch nur schrittweise - Veränderung des Gebietscharakters abgewehrt werden kann, selbst wenn die Abweichung von der Zwei-Wohnungs-Klausel im jeweiligen Einzelfall noch nicht zu einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Dritten führt (vgl. Beschluß vom 10. September 1984 - BVerwG 4 B 147.84 - Buchholz 406.19 Nr. 61 = BRS 42 Nr. 182); freilich darf der Ortsgesetzgeber die Zwei-Wohnungs-Klausel auch ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestalten.

    An diese Auslegung wäre der Senat in einem Revisionsverfahren gebunden, da es einen entgegenstehenden allgemeinen bundesrechtlichen Satz nicht gibt (vgl. Beschluß vom 10. September 1984 - BVerwG 4 B 147.84 - Buchholz 406.19 Nr. 61 = BRS 42 Nr. 182).

  • OVG Berlin, 22.05.1992 - 2 B 22.90

    Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Außenaufzug,

    Da "in bezug auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung das Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme vom Landesgesetzgeber in den bauordnungsrechtlichen Vorschriften über Abstandsflächen konkretisiert ist" (so BVerwG im Beschluß v. 22.11.1984, NVwZ 1985, 653 zu den Abstandvorschriften der BayBauO) und der Schutzbereich dieser Regelung durch die Bestimmung exakt berechenbarer Maße der Abstandflächen somit zentimetergenau festgelegt ist (s. Sendler, BauR 1970, 6, 11), ist für eine Verweigerung des vom Grundstücksnachbarn begehrten gerichtlichen Rechtsschutzes nur noch in solchen Ausnahmefällen Raum, in denen mangels jeder denkbaren Beeinträchtigungsmöglichkeit oder wegen eines sonstigen aus dem Nachbarverhältnis sich ergebenden Verstoßes des Rechtsschutzbegehrens gegen die Grundsätze von Treu und Glauben dieses rechtsmißbräuchlich wäre (so bereits das Urt. des erkennenden Senats v. 29.9.1988, a.a.O., vgl. ferner das zitierte Urt. des Saarl. OVG v. 6.3.1987, a.a.O., sowie den Beschl. d. BVerwG v. 10.9.1984, BRS 42 Nr. 182; Jacob, BauR 1984, 1 ff. und Menzel, BauR 1985, 492, 496 und die jeweils dort aufgeführten Nachweise).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem

    Für die Annahme einer Rechtsverletzung der Klägerin ist daher unerheblich, ob sie durch die gewährte Befreiung überhaupt, also noch unterhalb der Schwelle der Rücksichtslosigkeit, durch die geringfügige Überschreitung der Baugrenze im nachbarschützenden Bereich tatsächlich beeinträchtigt wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 10.09.1984 - 4 B 147.84 -, NVwZ 1985, 39; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.11.1993 - 3 S 1655/93).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 24.94

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzungen eines gem. § 173 Abs. 3

    Kommt es bei der Verletzung von Gebietsfestsetzungen auf die konkrete Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung nicht an, muß genauer festgestellt werden, von welcher Festsetzung im Wege der Befreiung hatte abgewichen werden dürfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB erfüllt und ob die nachbarlichen Interessen hinreichend berücksichtigt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. September 1984 - BVerwG 4 B 147.82 - BRS 42 Nr. 182).
  • OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei;

    Unter welchen Voraussetzungen die Erteilung einer Baugenehmigung Rechte eines Dritten verletzt mit der folge, daß diesem ein Abwehranspruch zusteht, regelt vielmehr das materielle Recht (allgemeine Meinung seit BVerwG, Beschluß vom 10.9.1984 - 4 B 147.84 -, BRS 42 Nr. 182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 10 B 788/02

    Einwendungen gegen die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von

    BVerwG, Beschluss vom 10.9.1984 - 4 B 147.84 -, BRS 42 Nr. 182.
  • VG Karlsruhe, 02.12.2015 - 5 K 350/15

    Nutzung eines ehemaligen Seniorenheims als Gemeinschaftsunterkunft für

  • BVerwG, 27.12.1984 - 4 B 278.84

    Baurecht - Rücksichtnahmegebot - Bebauungsplan - Festsetzungen - Abwägung -

  • BVerwG, 16.08.1989 - 4 B 242.88

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Transportbetonwerkes -

  • VG Arnsberg, 17.06.2008 - 4 K 1364/07

    Nachbarklage gegen Erotikfachmarkt in Arnsberg - Hüsten hat Erfolg

  • VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 09.219

    Nachbaranfechtungsklage; Fuhrunternehmen; Gemengelage; Lärmimmissionen

  • VG München, 03.07.2020 - M 1 SN 19.5089

    Baunachbarprozess

  • VG Potsdam, 24.10.2019 - 8 K 2870/17

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • VG Würzburg, 13.05.2014 - W 4 K 13.875

    Nachbaranfechtungsklage; Kraftfahrzeug-Reparatur-Betrieb; Dorfgebiet; nicht

  • BVerwG, 13.03.1985 - 4 B 34.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße "Bezeichnung"

  • BVerwG, 12.08.1985 - 4 B 115.85

    Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für eine Befreiung von

  • VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 08.572

    Nachbarklage; Mobilfunk; Genehmigungsfreiheit; Verfahrensfreiheit; Antennenhöhe;

  • VG Augsburg, 16.06.2008 - Au 5 K 07.763

    Nachbaranfechtungsklage; Kraftfahrzeugreparaturbetrieb; Mischgebiet; nicht

  • VG Augsburg, 03.05.2012 - Au 5 K 11.733

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (Bistro und Papiermanufaktur);

  • VG Freiburg, 02.10.2007 - 4 K 1509/07

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Freisitzfläche ;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.1994 - 1 S 275/94

    6.34 Abstandsvorschriften - Abstandflächen; Untergeordnete Gebäudeteile;

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   BVerwG, 20.02.1985 - 4 B 147.84   

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BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1985 - 4 B 147.84 (https://dejure.org/1985,10963)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 4 B 147.84 (https://dejure.org/1985,10963)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung bei einer gegen eine Baugenehmigung gerichteten Anfechtungsklage des Nachbarn

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   OVG Berlin, 13.05.1986 - 4 B 147.84   

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