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   BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91   

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BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91 (https://dejure.org/1992,7791)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1992 - 4 B 147.91 (https://dejure.org/1992,7791)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 4 B 147.91 (https://dejure.org/1992,7791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidungserheblichkeit und grundsätzliche Bedeutung einer zu klärenden Frage - Anwendbarkeit einer erlassenen Verordnung auf bereits anhängige Verfahren - Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der behaupteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91
    Aus diesem Grund liegt auch keine Divergenz hinsichtlich der Nichtberücksichtigung des von der Kreisstraße ausgehenden Lärms vor; das Erstgericht hat sich insoweit ausschließlich auf die 16. BImSchV gestützt, die bei den von der Beschwerde genannten Entscheidungen (BVerwGE 51, 15; 71, 150) [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 145/83]noch keine Rolle spielen konnte.
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91
    Einer solchen Darlegung hätte es um so mehr bedurft, als die Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV für den Kläger - geringfügig - günstiger sind als die dem Planfeststellungsbeschluß zugrunde gelegten, ferner auch nach früherem Recht eine Berechnung (nicht Messung) des Geräuschpegels als zulässig angesehen wurde (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 [BVerwG 20.10.1989 - 4 C 12/87]) und außerdem nach den Feststellungen des Erstgerichts nicht ausgeschlossen ist, den von der Kreisstraße ausgehenden Lärm als die Schutzwürdigkeit des klägerischen Grundstücks mindernde Vorbelastung anzusehen.
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91
    Aus diesem Grund liegt auch keine Divergenz hinsichtlich der Nichtberücksichtigung des von der Kreisstraße ausgehenden Lärms vor; das Erstgericht hat sich insoweit ausschließlich auf die 16. BImSchV gestützt, die bei den von der Beschwerde genannten Entscheidungen (BVerwGE 51, 15; 71, 150) [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 145/83]noch keine Rolle spielen konnte.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91
    Aus diesem Grund liegt auch keine Divergenz hinsichtlich der Nichtberücksichtigung des von der Kreisstraße ausgehenden Lärms vor; das Erstgericht hat sich insoweit ausschließlich auf die 16. BImSchV gestützt, die bei den von der Beschwerde genannten Entscheidungen (BVerwGE 51, 15; 71, 150) [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 145/83]noch keine Rolle spielen konnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 34/07

    Unzumutbare Immissionen wg. Einkaufszentrumserweiterung?

    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1992 - 4 B 147.91 -, Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 1 = JURIS-Dokumentation.

    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1992 - 4 B 147.91 -, Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 1 = JURIS-Dokumentation.

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

    Diese Gesichtspunkte gelten unvermindert auch für solche Vorhaben, die bereits verwirklicht sind und daher einer Messung an sich zugänglich wären; auch bei ihnen soll der Beurteilungspegel aus den genannten Gründen berechnet werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1992 - BVerwG 4 B 147.91 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - 7 D 110/07

    Anforderungen an eine städtebauliche Rechtfertigung i.R.e. Ausweisung neuer

    Schließlich sind außer der Erhöhung der Verkehrsbelastung keine sonstigen Faktoren ersichtlich, die nach den Vorgaben des in der 16. BImSchV normativ vorgegebenen Berechnungsverfahrens für Straßenverkehrslärm - vgl. hierzu auch: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1992 - 4 B 147.91 -, JURIS, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, NVwZ 1996, 1003 und Urteil vom 26. Februar 2003 - 9 A 1.02 -, JURIS - zu einer planbedingten Erhöhung des Verkehrslärms auf der M. Straße oder dem T.------gasser L1.----weg führen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - 7 D 89/06
    - 4 B 147.91 - C. 406.25 § 43 BImSchG Nr. 1 = JURIS-Dokumentation.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Allenfalls können Ergebnisse von Lärmmessungen zur Plausibilitätskontrolle einer Berechnung des bei der Annahme eines bestimmten durchschnittlichen Verkehrsaufkommens voraussichtlich entstehenden Lärmpegels herangezogen werden; sie sind dagegen nicht geeignet, Fehler bei der Erstellung einer Verkehrsprognose selbst aufzuzeigen (vgl. BVerwG Beschluss vom 6. Februar 1992 - 4 B 147.91 - juris; Urteil vom 20. Januar 2010 - 9 A 22.08 - juris Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99

    Bauliche Maßnahmen; Fahrbahnerhöhung; Verkehrsberuhigung; Verkehrsgeräusche;

    Gegen die Methodik der Berechnung des Beurteilungspegels ist nichts zu erinnern: Sie entspricht § 3 Verkehrslärmschutzverordnung und berücksichtigt unterschiedliche Verkehrsbelastungen sowie erhebliche Pegelschwankungen, die beispielsweise durch die Wetterlage auftreten können (vgl. zur Zulässigkeit dieser Methodik: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1992, 4 B 147.91).
  • VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 ZB 20.2082

    Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung - Berufungszulassung

    Nr. 2.2 der Lärmschutz-Richtlinien-StV gibt ebenso wie § 3 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung eine Berechnung und keine Messung der Schallimmissionen vor (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 20.1.2010 - 9 A 22.08 - NVwZ 2010, 166 = juris Rn. 36; B.v. 6.2.1992 - 4 B 147.91 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 1 = juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 35 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2022 - 2 D 9/21

    Rechtsschutz gegen Bebauungsplan mit Zweckbestimmung "Feuerwehr" und

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1992 - 4 B 147.91 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 D 89/06.NE -, juris Rn. 88.
  • VG Augsburg, 11.03.2014 - Au 3 K 13.582

    Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten (verneint)

    Denn Beurteilungspegel werden grundsätzlich berechnet, weil u.a. die Verkehrsbelastung stark schwanken kann und erhebliche Pegelschwankungen bei größeren Abständen zwischen dem Verkehrsweg und dem Immissionsort, insbesondere durch Wind und Temperatur, auftreten können (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.1992 - 4 B 147/91 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2004 - 7a D 76/02
    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1992 - 4 B 147.91 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 1 = JURIS-Dokumentation.
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