Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.03.2005

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05   

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https://dejure.org/2007,26413
OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05 (https://dejure.org/2007,26413)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2007 - 4 B 15.05 (https://dejure.org/2007,26413)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 4 B 15.05 (https://dejure.org/2007,26413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für eine von dem Beamten am neuen Dienstort angemietete Wohnung im Eigentum des Ehegatten als notwendige Kosten im Sinne des Trennungsgeldrechts; Erwerb von Wohneigentum am neuen Dienstort durch den Ehegatten

  • Judicialis

    BRKG § 11 Abs. 2; ; TGV § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 2.04

    Versetzung unmittelbar im Anschluss an eine Abordnung; Trennungsreisegeld nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05
    Denn die Trennungsgeldverordnung ist in der für den jeweiligen Anspruchszeitraum maßgeblichen Fassung anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 2.04 -, NVwZ-RR 2005, 644, 645).

    Dem entsprechen die gesteigerten verfahrensmäßigen Anforderungen gemäß § 11 Abs. 2 BRKG (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O., S. 645).

    Vorliegend kann offen bleiben, ob im Fall des Klägers, der die Gewährung von Trennungsreisegeld über den Zeitraum von zweiundvierzig Tagen hinaus begehrt, ein "Einzelfall" im Sinne von § 11 Abs. 2 BRKG gegeben ist (zu den Anforderungen, insbesondere auch hinsichtlich der Intensität der andauernden Bemühungen um eine geeignete Unterkunft vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O., S. 645 f.).

    Die Wahl der Unterkunft soll der Beamte oder Soldat nicht von der Erwägung abhängig machen, dass ein Anderer die Kosten vorbehaltlos übernimmt; vielmehr soll er sich so verhalten, als müsste er die Kosten endgültig "aus eigener Tasche" tragen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O., S. 645).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05

    Trennungsgeld, Rücknahme, Erwerb von Wohneigentum, unvollständige Angaben,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05
    In diesem Fall ist der Beamte trennungsgeldrechtlich so zu behandeln wie ein Beamter, der am neuen Dienstort eine in seinem Eigentum stehende Wohnung beziehen kann (s. dazu Senatsurteil vom 8. November 2006 - OVG 4 B 14.05 - DÖD 2007, 113).

    Erwirbt der Bedienstete am neuen Dienstort Wohneigentum, ist hingegen davon auszugehen, dass er sich dort dauerhaft niederlassen oder/und ein Abschreibungs- oder Investitionsobjekt erwerben will (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2006 - OVG 4 B 14.05 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05
    Die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit haben dabei zugleich Begrenzungscharakter (stRspr, vgl. BVerwGE 41, 84, 87; 44, 72, 78; 66, 1, 2; 77, 199, 202 f.); sie schließen die Gewährung von Trennungsgeld in Fällen aus, die gemessen an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit nicht ausgleichsbedürftig sind (vgl. BVerwGE 44, 72, 77).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05
    Die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit haben dabei zugleich Begrenzungscharakter (stRspr, vgl. BVerwGE 41, 84, 87; 44, 72, 78; 66, 1, 2; 77, 199, 202 f.); sie schließen die Gewährung von Trennungsgeld in Fällen aus, die gemessen an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit nicht ausgleichsbedürftig sind (vgl. BVerwGE 44, 72, 77).
  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 70.79

    Soldatenkinder - Anerkennung der Berufsausbildung - Umzugshindernis - Zwingender

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05
    Die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit haben dabei zugleich Begrenzungscharakter (stRspr, vgl. BVerwGE 41, 84, 87; 44, 72, 78; 66, 1, 2; 77, 199, 202 f.); sie schließen die Gewährung von Trennungsgeld in Fällen aus, die gemessen an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit nicht ausgleichsbedürftig sind (vgl. BVerwGE 44, 72, 77).
  • BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88

    Beamtenrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Umzugshinderungsgrundes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05
    Denn die hiermit - zumindest auch - verbundenen eigenwirtschaftlichen Interessen des Ehegatten des Berechtigten liegen außerhalb der Zweckbestimmung des Trennungsgeldes (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1990 - 6 C 8.88 - NVwZ-RR 1991, 416, 417); der Zweck des Trennungsgeldes würde verfehlt (im Ergebnis ebenso Meyer/Fricke, a.a.O., § 3 TGV Rn. 168; a.A.: Kopicki/Irlenbusch, a.a.O., § 3 TVG Anm. 91, S. 290/21; Drescher/Schmidt, Reise- und Umzugskostenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Feb. 2006, § 3 TGV Rn. 16; jeweils ohne nähere Begründung).
  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05
    Die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit haben dabei zugleich Begrenzungscharakter (stRspr, vgl. BVerwGE 41, 84, 87; 44, 72, 78; 66, 1, 2; 77, 199, 202 f.); sie schließen die Gewährung von Trennungsgeld in Fällen aus, die gemessen an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit nicht ausgleichsbedürftig sind (vgl. BVerwGE 44, 72, 77).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.03.2005 - 4 B 15.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21939
BVerwG, 21.03.2005 - 4 B 15.05 (https://dejure.org/2005,21939)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2005 - 4 B 15.05 (https://dejure.org/2005,21939)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2005 - 4 B 15.05 (https://dejure.org/2005,21939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung von Fragen im Zusammenhang mit der Abgrenzung eines überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Mischgebiets von der umgrenzenden näheren Umgebung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2005 - 4 B 15.05
    Die rechtlichen Maßstäbe, nach denen die Eigenart der näheren Umgebung zu bestimmen ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteile vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 und 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2005 - 4 B 15.05
    Die rechtlichen Maßstäbe, nach denen die Eigenart der näheren Umgebung zu bestimmen ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteile vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 und 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 4 B 176.93

    Änderung der Nutzung einer vorhandenen baulichen Anlage - Gebietsteil mit

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2005 - 4 B 15.05
    Des Weiteren ist geklärt, dass § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO mit der Verweisung auf einen Gebietsteil, der überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt wird, nicht auf die unmittelbare Nachbarbebauung Bezug nimmt, sondern einen weiteren räumlichen Bereich als maßgebend ansieht (BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 176.93 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 2 B 13.04

    Denkmalbereich, Ensemble, städtebauliche Bedeutung, Erhaltungsgebiet,

    Dem Hof als gedachtem Außenraum würde aufgrund seiner geringen Ausmaße mit der teilweisen Überbauung durch den Außenaufzug ein Teil seines Außencharakters und seiner Freiraumfunktion genommen; er würde als weiterer "Innenraum" wahrgenommen (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 9. Dezember 2005 - Arkaden Friedrichstraße -, BauR 2006, 665 = LKV 2006, 515 m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 4 B 15.05 - sowie SächsOVG, Urteil vom 16. Januar 2006 - Mädler-Passage -, BauR 2006, 1108, 1109).
  • VG Darmstadt, 29.07.2008 - 9 L 889/08

    Vorsorgliche Untersagung der Nutzung eines Beherbergungsbetriebes

    Gemeint ist damit die Nutzungsform des selbstbestimmt geführten Lebens "in den eigenen vier Wänden", die auf eine gewisse Dauer angelegt und keinem anderen in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Nutzungszweck verschrieben ist, insbesondere keinem Erwerbszweck dient (BVerwG, Beschl. v. 25.03.2004, 4 B 15.05, BRS 67 Nr. 70; Stock in König/Roeser/Stock Baunutzungsverordnung § 3 Rdnr. 16).
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