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   BVerwG, 22.03.2006 - 4 B 15.06   

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BVerwG, 22.03.2006 - 4 B 15.06 (https://dejure.org/2006,15110)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2006 - 4 B 15.06 (https://dejure.org/2006,15110)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2006 - 4 B 15.06 (https://dejure.org/2006,15110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen der städtebaulichen Erhaltungssatzung und dem Denkmalschutzrecht; Auslegung des Begriffs der "Beeinträchtigung" im Sinne des Baugesetzbuches; Ermessensüberschreitung durch das Gericht

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 4 B 15.06
    Die Beschwerde verkennt in ihrer Argumentation die unterschiedliche Zielsetzung des Denkmalschutzrechts einerseits und des Städtebaurechts, insbesondere der städtebaulichen Erhaltungssatzung, andererseits (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 BVerwG 4 CN 4.00 BVerwGE 114, 247).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 4 B 15.06
    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge oder Beweisanregungen wie hier im klägerischen Schriftsatz vom 10. November 2005 genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85

    Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 4 B 15.06
    Im Urteil vom 3. Juli 1987 BVerwG 4 C 26.85 (BRS 47 Nr. 129) hat er aus den unterschiedlichen Zielen von städtebaulichem Erhaltungsrecht und Denkmalschutzrecht den Schluss gezogen, dass städtebauliche Erhaltungsgründe und Gründe des Denkmalschutzes prinzipiell getrennt voneinander zu prüfen sind.
  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 4 B 15.06
    Verzichtet das Gericht trotz der Kompliziertheit und wissenschaftlichen Bezogenheit eines Sachgebiets auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens, muss es seine eigene Sachkunde in einer von den Parteien und vom Revisionsgericht nachprüfbaren Weise durch eine überzeugende Darlegung nachweisen (BVerwG, Urteil vom 10. November 1983 BVerwG 3 C 56.82 BVerwGE 68, 177 ).
  • BVerwG, 22.09.1989 - 5 B 146.88
    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 4 B 15.06
    Das ihm anvertraute Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (BVerwG, Beschluss vom 22. September 1989 BVerwG 5 B 146.88 Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 14).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2006 - 4 B 15.06
    Abgesehen davon, dass sowohl Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts als auch in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung wenn sie denn vorlägen revisionsrechtlich in der Regel nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind, kann von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1996 BVerwG 8 B 98.96 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Dabei stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 22. März 2006 - BVerwG 4 B 15.06 - juris Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2022 - 1 L 241/16
    Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, erforderliche förmliche Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter unterlassen hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 17. Juni 2008 - 3 B 120.07 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 21. Februar 2008 - 5 B 122.07 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 22. März 2006 - 4 B 15.06 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140 - zitiert nach juris Rn. 6; Beschl. v. 23. Juni 2010 - 3 B 89.09 -, RdL 2010, 260 - zitiert nach juris Rn. 18; OVG Greifswald, Beschl. v. 8. Mai 2018 - 1 L 92/16 -, juris Rn. 18).

    Der "Beweisantrag" in dem Schriftsatz vom 14. Dezember 2015, auf den sich die Klägerin beruft, ist als bloße Beweisanregung bzw. Ankündigung eines Beweisantrages zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 - 3 B 19.10 -, juris; Beschl. v. 10.11.2008 - 5 B 5.08 -, juris; Beschl. v. 02.06.2008 - 4 B 32.08 -, juris; Beschl. v. 22.03.2006 - 4 B 15.06 -, juris; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 86 Rn. 19).

  • BVerwG, 06.08.2007 - 4 BN 25.07

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen

    1.2 Soweit die Antragsteller rügen, das Normenkontrollgericht habe nicht beachtet, dass der Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes vom 29. Oktober 2004 erhebliches Gewicht zukomme, und im Sinne einer Aufklärungsrüge meinen, das Gericht hätte bei Zweifeln "nochmals" ein Gutachten einholen müssen, legen sie weder dar, dass sie etwa in der mündlichen Verhandlung auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben sie nunmehr monieren, hingewiesen haben, noch dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 4 B 15.06 - juris Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2016 - 1 L 142/14

    Bindungswirkung des Urteils bei Zustellung - Wiedereröffnung des Verfahrens

    Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, erforderliche förmliche Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter unterlassen hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 17.06.2008 - 3 B 120.07 -, juris; Beschl. v. 21.02.2008 - 5 B 122.07 -, juris; Beschl. v. 22.03.2006 - 4 B 15.06 -, juris; Beschl. v. 10.10.2001 - 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140 - zitiert nach juris; Beschl. v. 23.06.2010 - 3 B 89.09 -, RdL 2010, 260 - zitiert nach juris; vgl. auch OEufach0000000005, Beschl. v. 27.08.2008 - 1 L 155/06 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2016 - 1 L 143/14

    Eintritt der Bindungswirkung bei einem an Verkündung statt zugestelltem Urteil

    Die Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, erforderliche förmliche Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter unterlassen hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 17.06.2008 - 3 B 120.07 -, juris; Beschl. v. 21.02.2008 - 5 B 122.07 -, juris; Beschl. v. 22.03.2006 - 4 B 15.06 -, juris; Beschl. v. 10.10.2001 - 9 BN 2.01 -, NVwZ-RR 2002, 140 - zitiert nach juris; Beschl. v. 23.06.2010 - 3 B 89.09 -, RdL 2010, 260 - zitiert nach juris; vgl. auch OEufach0000000005, Beschl. v. 27.08.2008 - 1 L 155/06 -).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 15.06   

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OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 15.06 (https://dejure.org/2007,50989)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2007 - 4 B 15.06 (https://dejure.org/2007,50989)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2007 - 4 B 15.06 (https://dejure.org/2007,50989)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 4 B 15/06 KR   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 4 B 15/06 KR (https://dejure.org/2006,107175)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.07.2006 - L 4 B 15/06 KR (https://dejure.org/2006,107175)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - L 4 B 15/06 KR (https://dejure.org/2006,107175)
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