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   BVerwG, 04.08.1992 - 4 B 150.92   

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https://dejure.org/1992,5149
BVerwG, 04.08.1992 - 4 B 150.92 (https://dejure.org/1992,5149)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1992 - 4 B 150.92 (https://dejure.org/1992,5149)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1992 - 4 B 150.92 (https://dejure.org/1992,5149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Baugenehmigung zum Neubau einer Tankstelle - Klärungsbedürftigkeit des Begriffs "Stand der Technik" hinsichtlich § 3 Abs. 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Rückführung des beim Betanken verdrängten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1992 - 4 B 150.92
    Dieser Begriffsbestimmung läßt sich entnehmen, daß mehr gefordert wird, als sich aus den "anerkannten Regeln der Technik" ergibt (vgl. BVerfG. Beschluß vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77]).
  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

    Danach lassen sich als anerkannte Regeln der Technik diejenigen Prinzipien und Lösungen bezeichnen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89, 135; BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 28.90 - Buchholz 401.64 § 7 AbwAG Nr. 2 und Beschluß vom 4. August 1992 - BVerwG 4 B 150.92 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 9; vgl. auch § 2 Abs. 10 UGB-E).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 3 K 1599/07

    Planfeststellungsbeschluss in Sachen CO-Pipeline rechtswidrig

    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 -, u. a. BVerfGE 49, 89 ff. und juris, Rn. 108 (Kalkar I, Schneller Brüter); unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung des BVerfG: BVerwG, Beschluss vom 4. August 1992 4 B 150.92 -, juris, Rn. 4.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich bestimmte technische Verfahren und Einrichtungen in der Praxis bereits durchgesetzt und allgemeine Anerkennung gefunden haben; dafür, dass die praktische Eignung gesichert ist, kann wichtiges Indiz sein, dass die Maßnahme in einem Betrieb bereits mit Erfolg erprobt worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1992 - 4 B 150.92 -, Buchholz, BVerwG, 406.25 § 3 BImSchG Nr. 9).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 185/17

    Risse am Nachbarhaus sind kein Indiz für schlecht ausgeführte

    Es kommt nicht darauf an, ob sich bestimmte technische Verfahren und Einrichtungen in der Praxis bereits durchgesetzt und allgemeine Anerkennung gefunden haben (vgl. BVerwG Beschluss vom 04.08.1992 - 4 B 150/92 -).
  • VG Hannover, 28.03.2019 - 4 B 5526/18

    Abluftreinigung; Antragsbefugnis; Beteiligung; Bioaerosole; Chemowäscher;

    Ein wichtiges Indiz für den Stand der Technik wäre es, wenn der Chemowäscher zur Staphylokokkenreduktion in einem Betrieb mit Erfolg erprobt worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.08.1992 - 4 B 150.92 -, juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.01.2012 - 22 ZB 10.2333

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Unter dem Aspekt der praktischen Eignung sind auch im Ausland gewonnene Erfahrungen selbstverständlich zu berücksichtigen (BVerwG vom 4.8.1992, Az. 4 B 150/92 RdNr. 4; auch NdsOVG vom 3.5.2000, NVwZ 2000, 1194/1195).

    Unter dem Aspekt der praktischen Eignung sind auch im Ausland gewonnene Erfahrungen selbstverständlich zu berücksichtigen (BVerwG vom 4.8.1992, Az. 4 B 150/92 RdNr. 4).

    Ob eine konkrete Maßnahme im Ausland mit Erfolg erprobt worden ist, lässt sich nur fallbezogen beantworten und entzieht sich einer verallgemeinernden Klärung (BVerwG vom 4.8.1992, Az. 4 B 150/92 RdNr. 5).

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

    Mit dem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärten Begriff der anerkannten Regeln der Technik lassen sich diejenigen Prinzipien und Lösungen bezeichnen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89, 135; BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 28.90 - Buchholz 401.64 § 7 AbwAG Nr. 2 und Beschluss vom 4. August 1992 - 4 B 150.92 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 9; vgl. auch § 2 Abs. 10 UGB-E).
  • VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514

    Immissionsschutz, Asphaltmischanlage

    Diese Unterschiede sind aber nicht so groß, um annehmen zu können, dass - trotz der unter insoweit ähnlichen Betriebsbedingungen in anderen Anlagen gewonnenen Erfahrungen - die praktische Eignung der vorliegend von der Klägerin einzusetzenden Mess- und Auswertungsgeräte nicht soweit gesichert ist, dass ihre Anwendung auch zur kontinuierlichen Gesamtkohlenstoffmessung in einer Asphaltmischanlage "ohne unzumutbares Risiko möglich erscheint" (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1992 - 4 B 150.92 - juris Rn. 4).

    Der erfolgreiche Einsatz einer vorgeschriebenen technischen Vorrichtung im konkreten Betrieb oder unter völlig identischen Bedingungen in einem andern Betrieb ist nicht erforderlich, um annehmen zu können, die Vorrichtung und ihre Verwendung in der verlangten Art und Weise entspreche dem "Stand der Technik" (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1992 - 4 B 150.92 - juris Rn. 4; NdsOVG, U.v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 - juris Rn. 79).

  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20

    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des

    Der Stand der Technik, wie er beispielhaft in § 3 Abs. 6 BImSchG und § 3 Nr. 11 WHG auch in Bezug auf die Anlagensicherheit definiert wird, stellt auf den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen ab, die die praktische Eignung dieser Maßnahme gesichert erscheinen lässt; dabei ist die erfolgreiche Erprobung der betreffenden Technik im praktischen Betrieb einer Anlage ein wichtiges Indiz für ihre praktische Eignung (siehe jeweils Nr. 4 in der Anlage zu den genannten Gesetzen; BVerwG, Beschluss vom 4. August 1992 - 4 B 150.92 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 9 = juris Rn. 4).
  • VG Oldenburg, 27.09.2017 - 5 A 3664/15

    Abluftreinigungsanlage; Bioaerosole; Hähnchenmaststall; Korngrößenverteilung

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich bestimmte technische Verfahren und Einrichtungen in der Praxis bereits durchgesetzt und allgemeine Anerkennung gefunden haben; dafür, dass die praktische Eignung gesichert ist, kann wichtiges Indiz sein, dass die Maßnahme in einem Betrieb mit Erfolg erprobt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1992 - 4 B 150.92 -, juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 09.11.1998 - 8 M 11/95

    Immissionsrechtliche Genehmigungspflicht für den änderungstechnischen Einbau von

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 1 ME 205/12

    Anwenden der sog. Verbesserungsgenehmigung unmittelbar oder als Rechtsgedanke

  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 B 250.95

    Abwasserrecht: Einleiten von Abwasser, Regeln der Technik

  • VG Oldenburg, 06.02.2013 - 5 A 4052/12

    Abluftreinigungsanlagen in der Geflügelmast; Abwägungskriterien;

  • VG Düsseldorf, 18.09.2007 - 3 L 884/07

    Eilanträge gegen den die "Bayer-Pipeline" betreffenden Planfeststellungsbeschluss

  • VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95

    Mitbenutzungsentgelt für Abfallentsorgungsanlage - Betriebskostenanteil

  • VG Düsseldorf, 18.09.2007 - 3 L 915/07

    Umweltschutz

  • VG Düsseldorf, 13.11.2007 - 3 L 1710/07

    Eilantrag gegen den die "Propylen-Pipeline" betreffenden

  • VG Oldenburg, 05.10.2011 - 5 B 1651/11

    Abluftreinigungsanlage; Bioaerosole; Biofilter; Gesundheitsrisiko;

  • VG Magdeburg, 02.11.2015 - 9 A 12/14

    Festsetzung Abwasserabgabe

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