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   OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 150/02   

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OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 150/02 (https://dejure.org/2002,33037)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2002 - 4 B 150/02 (https://dejure.org/2002,33037)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2002 - 4 B 150/02 (https://dejure.org/2002,33037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Potsdam - 14 L 839/01
  • OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 150/02
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 150/02
    Die Rücknahme war auch nicht erkennbar ermessensfehlerhaft, vielmehr hat die Fehlerkorrektur von Verwaltungsakten gemäß § 48 Abs. 1, 3 Satz l VwVfGBbg, die nicht auf Geldleistungen oder teilbare Sachleistungen gerichtet sind, wie die Zusage der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis, grundsätzlich Vorrang mit Blick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit des Handelns der Verwaltung (vgl. nur BVerwGE 85, 79, 89 [BVerwG 20.03.1990 - BVerwG 9 C 12.89] ; GewArchiv 1987, 274, 275; VGH Kassel, NVwZ-RR 1993, 348, 350).
  • OVG Saarland, 12.03.2001 - 9 V 48/00

    Gerichtlicher Prüfungsrahmen hinsichtlich ausländerbehördlicher Entscheidungen;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 150/02
    Wegen der damit einhergehenden gravierenden wirtschaftlichen und sozialen nachteiligen Folgen im Hinblick auf die Aufenthaltsdauer von Asylbewerbern sowie auf überflüssige Belastungen der Gerichte dürfte ein solches Verhalten mithin bei der Entscheidung über die allein aus humanitären Erwägungen erfolgenden Einräumung eines Bleiberechts in Form der Aufenthaltsbefugnis weiterhin entscheidende Berücksichtigung finden (vgl. auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 12. März 2001 - 9 V 48/00 - in juris).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 150/02
    Nach Auffassung des Senats spricht Überwiegendes dafür, dass dem Begehren der Antragstellerinnen auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis gemäß §§ 30, 32 AuslG i. V. m. dem Erlass des Ministeriums des Innern vom 5. Dezember 2000 Nr. 147/2000 und dem für die Anwendung maßgeblichen Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG (vgl. BVerwGE 112, 63 ff. [BVerwG 19.09.2000 - 1 C 19/99] ) nicht stattzugeben ist, weil der ablehnende Bescheid des Antragsgegners vom 2. April 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30. Juli 2001 im Ergebnis nicht zu beanstanden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 11 S 2554/01

    Streitwert: Aussetzung der Abschiebung - passive Streitgenossenschaft auf

    Auszug aus OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 150/02
    Den Wert des Verfahrensgegenstandes setzt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002 - 4 B 103/02 - so auch die Verwaltungsgerichte Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13. Mai 2002 - 5 L 375/02 -, und Cottbus, Beschluss vom 22. März 2002 - 3 C 384/02 - vgl. auch VGH Mannheim, AuAS 2002, 101, 102, m. w. N auch zu abweichenden Auffassungen) mangels näherer Bestimmbarkeit der wirtschaftlichen Bedeutung der Duldung mit dem Auffangwert gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG an, der für das vorläufige Rechtsschutzverfahren zu halbieren ist Dies führt gemäß §§ 13 Abs. 1, 14, 20 Abs. 3 GKG zu dem aus dem Tenor ersichtlichen Streitwertausspruch.
  • OVG Brandenburg, 15.12.2003 - 4 B 271/03

    Duldung zur Sicherung ihres Aufenthaltsbegehrens; Erteilung einer

    Entsprechend ist dies ein weiterer Hinderungsgrund, der der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis an die Antragstellerin zu 1. entgegensteht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 13. September 2002 - 4 B 150/02 -).
  • OVG Brandenburg, 27.02.2004 - 4 B 326/03

    Anspruch auf Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen; Asylbewerber mit

    Nach dem eine Erweiterung der Altfallregelung beinhaltenden Änderungserlass 147/2000 vom 5. Dezember 2000 kommt es nach der neu gefassten Nr. 1.3 nunmehr zwar auch prognostisch auf die am Stichtag 19. November 1999 zu erwartende Integration an (vgl. dazu bereits Beschlüsse des Senats vom 31. Juli 2002 - 4 B 150/02 -, vom 6. August 2002 - 4 B 110/02 - in EZARO 15 Nr. 30 sowie in juris, vom 13. September 2002 - 4 B 150/02 -, vom 20. September 2002 - 4 A 337/02.Z -, vom 20. Januar 2003 - 4 B 18/03 - und vom 15. Dezember 2003 - 4 B 271/03 -).
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