Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.03.2000

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 13.11.2001 - 4 B 16.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,44581
OVG Berlin, 13.11.2001 - 4 B 16.00 (https://dejure.org/2001,44581)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.11.2001 - 4 B 16.00 (https://dejure.org/2001,44581)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. November 2001 - 4 B 16.00 (https://dejure.org/2001,44581)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin, 18.02.2003 - 4 B 39.02

    Rechtmäßigkeit der Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis; Bestehen eines

    Dem Personalrat war nur der Entwurf des Bescheides zugeleitet worden, dem sich die den Bescheid möglicherweise legitimierenden Fakten nicht entnehmen ließen (zum Erfordernis Senatsurteil vom 13. November 2001 OVG 4 B 16.00).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 16.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15008
BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 16.00 (https://dejure.org/2000,15008)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 4 B 16.00 (https://dejure.org/2000,15008)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 4 B 16.00 (https://dejure.org/2000,15008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung für den Einbau einer Bar in den bestehenden Kontaktraum in einem Gebäudekomplex in dem ein Bordell betrieben wird - Verweigerung einer Baugenehmigung wegen fehlender Möglichkeit eine später erforderliche Gaststättenerlaubnis zu erhalten - Bindungswirkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 16.00
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 18.87 - (BVerwGE 84, 11; DVBl 1990, 206; GewArch 1990, 29) und vom 14. November 1990 - BVerwG 1 B 74.90 - (GewArch 1991, 115) ab.
  • BVerwG, 14.11.1990 - 1 B 74.90

    Gewerberecht: Begriff der "Unsittlichkeit" im Gaststättenrecht

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 16.00
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 18.87 - (BVerwGE 84, 11; DVBl 1990, 206; GewArch 1990, 29) und vom 14. November 1990 - BVerwG 1 B 74.90 - (GewArch 1991, 115) ab.
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