Rechtsprechung
BVerwG, 13.02.1989 - 4 B 16.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Falsche Parzellenbezeichnung in der Beseitigungsverfügung als offenbare Unrichtigkeit - Verstoß gegen Gleichheitssatz durch Beseitigungsanordnung nur bei willkürlichem und systemlosen Ergehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlerhafte Bezeichnung einer Grundstücksparzelle als offenbare Unrichtigkeit; Gleichheitswidrige Beseitigungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1988 - 8 A 90/88
- BVerwG, 13.02.1989 - 4 B 16.89
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89
Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer …
Danach verstößt eine Beseitigungsanordnung gegen den Gleichheitssatz nur dann, wenn sie angesichts vergleichbarer baurechtswidriger Bauten in dem betreffenden Gebiet willkürlich und systemlos ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Februar 1989 - BVerwG 4 B 16.89 - unveröffentl.). - VG Augsburg, 14.07.2008 - Au 5 K 07.1781
Nutzungsuntersagung; Wohnungsprostitution in faktischen WA; Unterschriftenliste; …
Auf gleichheitswidriges Einschreiten kann sich der Betroffene selbst dann nicht berufen, wenn es Verwaltungspraxis der Behörde ist, baurechtswidrige Nutzungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dulden (BVerwG vom 13.2.1989 Az. 4 B 16.89, OVG LSA vom 7.11.2003 Az. 2 L 10/03).
Rechtsprechung
OVG Berlin, 10.10.1989 - 4 B 16.89 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.10.1989 - 4 B 16.89
- BVerwG, 22.01.1990 - 2 B 180.89