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   BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93   

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BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93 (https://dejure.org/1994,5155)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1994 - 4 B 163.93 (https://dejure.org/1994,5155)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 4 B 163.93 (https://dejure.org/1994,5155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an das Rechtsmittel, was den Inhalt des Angriffs in bezug auf die vorausgegangene Gerichtsentscheidung anbelangt - Qualität von Verfahrensfehlern, damit sie zur Begründetheit der Beschwerde führen können ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    Der insoweit erforderliche Kausalzusammenhang setzt die konkrete Möglichkeit voraus, daß ohne den (angenommenen) Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ; vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - NVwZ 1988, 527 ; ferner - speziell auf die UVP bezogen - Beschluß vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -).
  • BGH, 15.10.1992 - III ZR 147/91

    Entschädigungspflicht bei Erteilung einer Baugenhemigung mit Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    Hierzu gehört u.a., daß die Flächen, auf die sich die Vorwirkung einer nach § 19 Abs. 1 und 2 FStrG schon aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses zulässigen Enteignung, welche auch in der dinglichen Belastung mit einer Dienstbarkeit gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 1982 - III ZR 93/80 - NJW 1982, 2179 und vom 15. Oktober 1992 - III ZR 147/91 - NJW 1993, 457), eindeutig bestimmbar dargestellt und umgrenzt sind.
  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80

    U-Bahn-Dienstbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    Hierzu gehört u.a., daß die Flächen, auf die sich die Vorwirkung einer nach § 19 Abs. 1 und 2 FStrG schon aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses zulässigen Enteignung, welche auch in der dinglichen Belastung mit einer Dienstbarkeit gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 1982 - III ZR 93/80 - NJW 1982, 2179 und vom 15. Oktober 1992 - III ZR 147/91 - NJW 1993, 457), eindeutig bestimmbar dargestellt und umgrenzt sind.
  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 188.92

    Streitwert - Planfeststellung - Verkehrswert als Ausgangswert

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    Unter Zugrundelegung der in den Prozeßakten des Berufungsgerichts enthaltenen Angaben der Beteiligten hat der Senat für die jeweiligen Einzelstreitwerte grundsätzlich 30 % - allerdings im Fall der durch den geplanten Tunnel nur unterirdischen Einwirkung auf das Grundeigentum des Klägers zu 3 sowie im Falle einer allein vorübergehenden Inanspruchnahme von Teilflächen lediglich 10 % - des Mittels der geschätzten Verkehrswerte der betroffenen Grundstücke in Ansatz gebracht (vgl. zur Streitwertbemessung bei enteignungsrechtlicher Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses auch BVerwG, Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 4 B 188.92 - NVwZ-RR 1993, 331).
  • VGH Bayern, 16.03.1993 - 8 A 92.40126

    Fernstraßenrecht: Fehlender Anspruch auf Aufhebung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    Zwar trifft es zu, daß die Vereinbarkeit der Übergangsregelung des § 22 Abs. 1 UVPG mit der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung umstritten (vgl. etwa BayVGH, Beschluß vom 5. November 1992 - 8 A 92.40017 u.a. - DVBl 1993, 165 und Urteil vom 16. März 1993 - 8 A 92.40126 u.a. - NuR 1993, 285; Ginzky/Viebrock, UPR 1991, 428) und bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    Der insoweit erforderliche Kausalzusammenhang setzt die konkrete Möglichkeit voraus, daß ohne den (angenommenen) Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ; vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - NVwZ 1988, 527 ; ferner - speziell auf die UVP bezogen - Beschluß vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -).
  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 257.92

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    Der insoweit erforderliche Kausalzusammenhang setzt die konkrete Möglichkeit voraus, daß ohne den (angenommenen) Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ; vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - NVwZ 1988, 527 ; ferner - speziell auf die UVP bezogen - Beschluß vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85

    Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    VwVfG zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 1.85 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 73), die auch in Ziff. 12 Abs. 2 der Planfeststellungsrichtlinien ihren Niederschlag gefunden haben, zu genügen.
  • VGH Bayern, 05.11.1992 - 8 A 92.40017
    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    Zwar trifft es zu, daß die Vereinbarkeit der Übergangsregelung des § 22 Abs. 1 UVPG mit der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung umstritten (vgl. etwa BayVGH, Beschluß vom 5. November 1992 - 8 A 92.40017 u.a. - DVBl 1993, 165 und Urteil vom 16. März 1993 - 8 A 92.40126 u.a. - NuR 1993, 285; Ginzky/Viebrock, UPR 1991, 428) und bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93
    Diese Auffassung wird in der Literatur verbreitet geteilt (vgl. etwa Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Aufl., § 46 Rdnrn. 35 und 36; Kopp, VwVfG, 5. Aufl., § 46 Rdnrn. 19 und 20; Dolde, NVwZ 1991, 960 ; kritisch jüngst: Breuer, Festschrift für Sendler, S. 357 ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Dies hat der Senat inzwischen mehrfach bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -, vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 45.93 -, vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97).
  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Der insoweit erforderliche Kausalzusammenhang setzt die konkrete Möglichkeit voraus, dass die angegriffene behördliche Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders, d.h. für die Betroffenen günstiger, ausgefallen wäre (s. Beschlüsse vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - [...] Rn. 10 und vom 6. Mai 2008 - BVerwG 9 B 64.07 - [...] Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Es kommt darauf an, ob die Bestandteile des offengelegten und später festgestellten Plans bei einer Gesamtbetrachtung ausreichen, um einerseits dem Informationszweck des planfeststellungsrechtlichen Anhörungsverfahrens und andererseits den an einen Planfeststellungsbeschluss nach § 37 Abs. 1 i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2 VwVfG zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen, die auch in den Planfeststellungsrichtlinien ihren Niederschlag gefunden haben, zu genügen (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1994 - 4 B 163.93 - juris Rn. 16).

    Im Grunderwerbsverzeichnis (Beiakte H, Unterlage 14), das gemäß Abschnitt II Nr. 17 Abs. 1 Buchstabe n) der Planfeststellungsrichtlinien in der hier maßgeblichen Fassung vom Juni 2015 (PlaFeR 2015) regelmäßig Bestandteil des Plans ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1994, a.a.O., Rn. 15), ist diese Teilfläche des 2.733 m² großen Flurstücks ... unter der Nr. ... als "vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche" bezeichnet.

    Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung des Planfeststellungsbeschlusses einschließlich der Planunterlagen (vgl. dazu nochmals BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1994, a.a.O., Rn. 16) kommt hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass diese Teilfläche von 16 m², die in den genannten Planunterlagen (Grunderwerbsverzeichnis, Beiakte H, Unterlage 14 Blatt 2, und Lageplan, Beiakte G, Unterlage 7 Blatt 3) i.V.m. der Beschreibung in der Begründung hinreichend deutlich bezeichnet ist, während der Bauphase vorübergehend in Anspruch genommen werden soll, dauerhaft aber nur dann in den Gehweg einbezogen und mit Mosaikpflaster ausgepflastert werden darf, wenn der Kläger zu 2 hierzu seine Zustimmung erteilt.

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Denn Verfahrensgegenstand ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses und nicht (unmittelbar) die Feststellung des Umfangs von dessen enteignungsrechtlicher Vorwirkung, die erst in Bezug auf ein etwa nachfolgendes Enteignungsverfahren rechtliche Relevanz erlangt ( BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1994 -4 B 163.93 -, Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 6).

    Hierfür kommt es vielmehr darauf an, ob die Bestandteile des offengelegten und später festgestellten Plans bei einer Gesamtbetrachtung ausreichen, um einerseits dem Informationszweck des planfeststellungsrechtlichen Anhörungsverfahrens und andererseits den an einen Planfeststellungsbeschluss zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen zu genügen (s. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1994 -4 B 163.93 -, Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 6).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine

    Das Bauwerksverzeichnis gehört zu den Planunterlagen im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 VwVfG (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 6 S. 1 f.).
  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 185.95

    UVP-Richtlinie - Straßen - Umweltverträglichkeitsprüfung - Freistellung

    Der Senat hat diesen Grundsatz auch auf die Umweltverträglichkeitsprüfung angewandt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 45.93 -, vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 B 57.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 = Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 3; zur Umweltverträglichkeitsprüfung vgl. die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -, vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 -).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 11 VR 7.96

    Rechtsmittel

    Klarstellend ist insoweit darauf hinzuweisen, daß bei Ermittlung des Regelungsgehaltes dieser Planfeststellung auf die erkennbaren Gesamtumstände, die insbesondere in den Planzeichnungen Ausdruck gefunden haben, abzustellen ist und daher eine Korrekturbedürftigkeit des Grunderwerbsverzeichnisses nicht ausschlaggebend sein dürfte (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 4 B 16.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 53 undvom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 6).
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