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   VG Greifswald, 24.07.2002 - 4 B 1632/02   

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VG Greifswald, 24.07.2002 - 4 B 1632/02 (https://dejure.org/2002,33970)
VG Greifswald, Entscheidung vom 24.07.2002 - 4 B 1632/02 (https://dejure.org/2002,33970)
VG Greifswald, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 4 B 1632/02 (https://dejure.org/2002,33970)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LB 1/07

    Anspruch des Schulträgers von berufsbildenden Schulen von dem für die auswärtigen

    Auch wenn der Schulentwicklungsplan dem Grunde nach ein bloßes Planungsinstrument ist, er also selbst keine Rechtsfolgen für die Schüler auslöst und in der Regel gegenüber den Schulträgern oder den Schulen eine direkte Änderung ihrer Rechtsstellung nicht bewirkt (vgl. dazu etwa VG Greifswald, Beschl. v. 22./24.7.2002 - 4 B 1632/02 -, juris = NordÖR 2002, 525), gilt dies nicht ausnahmslos und insbesondere nicht bei der Geltendmachung von Gastschulgeldern nach § 105 Abs. 4 und 6 NSchG; in diesem Bereich kommt dem Schulentwicklungsplan über die Qualität als bloßes Planungsinstrument vielmehr konstitutive rechtliche Bedeutung zu.
  • VG Meiningen, 09.05.2008 - 1 E 184/08

    Schulrecht; Zu den Voraussetzungen für die Übertragung der Schulträgerschaft an

    Wegen der damit verbundenen Auswirkungen, insbesondere wegen der mit einem nachträglichen Schulwechsel für die Schülerinnen und Schüler verbundenen Erschwernisse, wäre es völlig ungewiss, ob diese danach, im Falle eines Obsiegens der Antragstellerin in einem Hauptsacheverfahrens nach gegebenenfalls mehreren Jahren, noch zu einem Wechsel an die Grundschule Hinternah bereit wären (zur Vorwegnahme der Hauptsache in Eilverfahren bei schulorganisatorischen Maßnahmen vgl. auch: VG Frankfurt O., B. v. 20.06.2006 - 1 L 148/06 - VG Greifswald, B. v. 24.07.2002 - 4 B 1632/02 -, beide zitiert nach Juris).
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