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   BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 164.83   

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https://dejure.org/1983,7064
BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 164.83 (https://dejure.org/1983,7064)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1983 - 4 B 164.83 (https://dejure.org/1983,7064)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1983 - 4 B 164.83 (https://dejure.org/1983,7064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Verletzung des Eigentums durch eine Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 164.83
    In ständiger Rechtsprechung vertritt der Senat die Auffassung, daß eine Baugenehmigung, die die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert und den Nachbarn dadurch schwer und unerträglich trifft, das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentum verletzt; deswegen kann der betroffene Nachbar eine solche Baugenehmigung erfolgreich abwehren (vgl.Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 164.83
    Die mit ihr aufgeworfene und als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage läßt eine über die bisherige Rechtsprechung des Senats hinausgehende Klärung nicht erwarten; ein zukünftiges Revisionsverfahren würde deswegen nicht die Weiterentwicklung des Rechts fördern (BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 164.83
    Aber auch schon vor dieser Schwelle kann in Ausnahmefällen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes Drittschutz auslösen, soweit nämlich in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schützwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl.Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122); das gilt auch für die Anwendung des § 34 BBauG, weil das Rücksichtnahmegebot in dem Begriff des "Einfügens" aufgeht (vgl.Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 164.83
    Aber auch schon vor dieser Schwelle kann in Ausnahmefällen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes Drittschutz auslösen, soweit nämlich in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schützwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl.Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122); das gilt auch für die Anwendung des § 34 BBauG, weil das Rücksichtnahmegebot in dem Begriff des "Einfügens" aufgeht (vgl.Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1973 - X A 306/71

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Überschreitung der hinteren

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 164.83
    Das entspricht auch der überwiegenden Ansicht der Oberverwaltungsgerichte, wie die vom Oberverwaltungsgericht zitierten Entscheidungen belegen (vgl. z.B. OVG Lüneburg in DVBl. 1968, 45; OVG Münster in BRS 27 Nr. 177; VGH Baden-Württemberg in BWVPr 1982, 38).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1967 - I A 81/66
    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 164.83
    Das entspricht auch der überwiegenden Ansicht der Oberverwaltungsgerichte, wie die vom Oberverwaltungsgericht zitierten Entscheidungen belegen (vgl. z.B. OVG Lüneburg in DVBl. 1968, 45; OVG Münster in BRS 27 Nr. 177; VGH Baden-Württemberg in BWVPr 1982, 38).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 164.83
    Schließlich hat der Senat geklärt, daß die Aufrechterhaltung einer ungeschmälerten Aussicht in der Regel lediglich als eine "Chance" anzusehen ist, die mit der Bebauung eines Nachbargrundstücks in Frage gestellt werden kann, ohne daß wegen der Verschlechterung der Aussicht Abwehrrechte bestehen (vgl.Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 80.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05

    Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig

    Zwar sind bloß faktische "Chancen", die mit einer Genehmigung verbunden sind, nicht rücksichtnahmepflichtig (s. etwa zur ungehinderten Aussicht von einem genehmigten Bauvorhaben BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993, BRS 55 Nr. 168 und Beschluss vom 19. September 1983 - 4 B 164.83 -, juris).
  • VG Köln, 18.02.2016 - 8 K 5045/14

    Stadt Bonn darf Baugenehmigung für die Sanierung des Hotels Dreesen erteilen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 4 B 164/83 -, juris.
  • VG Köln, 07.06.2022 - 8 L 815/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 1983 - 4 B 164.83 -, juris, Rn. 2.
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