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   BVerwG, 20.01.1981 - 4 B 167.80   

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BVerwG, 20.01.1981 - 4 B 167.80 (https://dejure.org/1981,565)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1981 - 4 B 167.80 (https://dejure.org/1981,565)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1981 - 4 B 167.80 (https://dejure.org/1981,565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der dauerhaften Lebensfähigkeit durch landwirtschaftliche Betriebe - Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nebenerbwerbsstellen als nachhaltig - Qualifizierung eines landwirtschatlichen Betriebes als wirtschaftlich - Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1
    "Nachhaltigkeit" als Voraussetzungen für die Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1981, 358
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1981 - 4 B 167.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der landwirtschaftliche Betrieb - auch eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - "Nachhaltigkeit" verlangt (Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [143]).

    Es muß sich um ein auf Dauer gedachtes, absehbar auf Dauer auch lebensfähiges Unternehmen handeln (Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - BVerwGE 26, 121 [124] und vom 3. November 1972 a.a.O.).

    Dabei zwingt die Tatsache, daß - wie im vorliegenden Fall - der wesentliche Teil des Grund und Bodens zugepachtet ist, zu einer besonders eingehenden Prüfung der Frage der Nachhaltigkeit (Urteil vom 3. November 1972 a.a.O. und Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158).

  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1981 - 4 B 167.80
    Dabei zwingt die Tatsache, daß - wie im vorliegenden Fall - der wesentliche Teil des Grund und Bodens zugepachtet ist, zu einer besonders eingehenden Prüfung der Frage der Nachhaltigkeit (Urteil vom 3. November 1972 a.a.O. und Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1981 - 4 B 167.80
    Es muß sich um ein auf Dauer gedachtes, absehbar auf Dauer auch lebensfähiges Unternehmen handeln (Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - BVerwGE 26, 121 [124] und vom 3. November 1972 a.a.O.).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Senats ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist, wenn es wie hier um eine Nebenerwerbsstelle geht (vgl. Beschluss vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS 38 Nr. 85; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - BRS 46 Nr. 75; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - a.a.O.); denn Bauanträge für Nebenerwerbsstellen sind in erhöhtem Maße dafür anfällig, dass ein Bauherr Ackerbau, Wiesen- oder Weidewirtschaft mehr oder weniger vorschiebt, um unter dem Deckmantel des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich ein Wohnhaus errichten zu können - diese Gefahr besteht hier nach der Einschätzung der Vorinstanz nicht, weil das Wohnhaus des Klägers nur 200 m vom Stallgrundstück entfernt ist - oder um einen Tatbestand zu schaffen, der eine nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigte Umnutzung der Betriebsgebäude zu nichtprivilegierten Zwecken ermöglicht.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Aus diesem Grund hat der Senat in seinem Beschluß vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 175) die Gewinnerzielungsabsicht als ein für die Nachhaltigkeit "wichtiges Indiz" bezeichnet.
  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Die Gewinnerzielung ist zwar nicht unverzichtbare Voraussetzung für die Betriebseigenschaft, sie ist jedoch gerade bei Nebenerwerbsbetrieben ein gewichtiges Indiz (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BauR 1981, 358 ).
  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 15 B 13.2262

    Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebs der gartenbaulichen Erzeugung

    Zweifel an der zu fordernden Nachhaltigkeit des konkreten Betriebs bestehen u.a., weil nach dem Betriebskonzept eine Nebenerwerbsstelle neu eingerichtet werden soll, bei der der weit überwiegende Teil des Grund und Bodens zugepachtet ist (von 1, 8 ha Anbaufläche stehen lediglich 0, 4162 ha im Eigentum des Beigeladenen, also ca. 24 %; vgl. BVerwG, B.v. 20.1.1981 - 4 B 167/80 - BauR 1981, 358 = juris Rn. 3 m.w.N.).

    Bei Nebenerwerbsstellen ist die Nachhaltigkeit in der Regel nur dann gesichert, wenn nicht der Wunsch, im Außenbereich zu wohnen, im Vordergrund steht, sondern das Vorhaben von Ernsthaftigkeit und einer ehrlichen, auf Dauer berechneten Planung gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.1981 - 4 B 167/80 - BauR 1981, 358 = juris Rn. 3).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    In dem von der Beschwerde bezeichneten Beschluß vom 20. Januar 1981 - BVerwG U B 167.80 - (BauR 1981, 358 = BRS 38, Nr. 85) hat der Senat ausgeführt, daß der Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes das Erfordernis der Nachhaltigkeit einschließe.
  • VGH Bayern, 20.03.2001 - 20 B 00.2501

    Bauplanungsrecht: Begriff des "landwirtschaftlichen Betriebs in § 35 BauGB ,

    Ganz auf die Gewinnerzielung für die Zukunft kann aber nicht verzichtet werden, da sonst kein lebensfähiger Betrieb vorliegen würde (BVerwG v. 20.1.1981, BauR 1981, 358 ).

    Ob im Rahmen dieser Gewinnrechnung eine Eigenkapitalverzinsung zu fordern ist, ist in der Rechtsprechung der Obergerichte umstritten (bejahend VGH Mannheim vom 3.8.1995, Baurecht 1996, 360; verneinend OVG Münster vom 21.7.1999, NVwZ-RR 2000, 347 ), wobei das Bundesverwaltungsgericht eher von einer Eigenkapitalverzinsung ausgeht (BVerwG vom 20.1.1981, Baurecht 1981, 358 , vom 3.2.1989, Agrarrecht 1989, 283, vom 21.7.1986, BRS 46 Nr. 76).

  • BVerwG, 21.07.1986 - 4 B 138.86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Voraussetzungen

    Ein Revisionsverfahren ließe eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Senats zur Privilegierung von Nebenerwerbsstellen, insbesondere zum Erfordernis, daß es sich um auf Dauer berechnete und lebensfähige Unternehmen handeln muß, über das bereits grundsätzlich Geklärte hinaus (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS Bd. 38, Nr. 85 m.w.Nachw. zur Rechtspr. des Senats; ferner Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 69.79 - Beschluß vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 4 B 175.83 - Urteil vom 19. April 1985 - BVwerG 4 C 13.82 - ) nicht erwarten.

    Daß bei der Gewinnermittlung die Verzinsung des für die Errichtung von Wohnhaus und Stall eingesetzten Kapitals berücksichtigt werden kann, unterliegt keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken (Beschluß des Senats vom 20. Januar 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Gerade Nebenerwerbsstellen setzen begrifflich voraus, daß sie dem Inhaber einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung seiner Existenz bieten und ihm entsprechende zusätzliche Einnahmen (oder Ersparnisse) vermitteln (BVerwG, Beschluß vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 175).
  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 1767/08

    Widerruf der Baugenehmigung für eine Jagdhütte und Ablehnung der Erteilung einer

    (BVerwG, Beschluss vom 20.01.1981 - 4 B 167.80 -, BRS 38 Nr. 85) Fehlt es an der Erwirtschaftung eines Gewinns, können andere Indizien für die Nachhaltigkeit sprechen.
  • VG München, 11.05.2020 - M 1 S 19.5839

    Beseitigung einer Hütte mit Nebenanlagen im Außenbereich

    Wird die Landwirtschaft im Nebenerwerb ausgeübt, so ist die Gewinnerzielung ein gewichtiges Indiz für die Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der Bewirtschaftung (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 20.1.1981 - 4 B 167/80 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.3.1997 - 14 B 93.2561 - BayVBl 1998, 757).
  • VG Würzburg, 22.10.2013 - W 4 K 12.1091

    Bei einem Schildkrötentierheim mit Schildkrötenauffangstation, Freigehegen und

  • VG Schleswig, 22.05.2014 - 8 A 136/12

    Versagung des Einvernehmens zur Unterschreitung des Waldabstandes; Verhältnis von

  • VG Würzburg, 23.10.2012 - W 4 K 12.67

    Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Weinbergshäuschen; Holzterrasse;

  • VG Augsburg, 20.03.2008 - Au 5 K 07.1536

    Nachbarklage gegen Aufschüttung im Außenbereich; keine Privilegierung des

  • VGH Bayern, 31.01.2008 - 9 ZB 04.926

    Baugenehmigung; Baubeseitigung; Pferdehaltung; Nebenerwerb; Privilegierung;

  • BVerwG, 14.02.1985 - 4 B 20.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Jagdhaus" als

  • VG München, 01.02.2016 - M 8 K 15.1699

    Rechtsschutz gegen Baubeseitigungsverfügung bezüglich Zaunanlage

  • VG Augsburg, 20.03.2008 - Au 5 K 07.1416

    Klage einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung des Einvernehmens erteilte

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 8 S 3077/89

    Bauen im Außenbereich - alsbaldige Neuerrichtung eines brandzerstörten Gebäudes

  • BVerwG, 24.07.1986 - 4 B 142.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Würzburg, 08.01.2013 - W 4 K 12.531

    Vorhaben im Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb

  • VG Saarlouis, 20.11.2007 - 5 L 1923/07

    Baueinstellungsverfügung gegenüber dem Eigentümer einer verpachteten Weide

  • BVerwG, 14.01.1991 - 4 B 193.90

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Begriff

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.06.1990 - 1 A 94/86

    Beseitigungsverfügung und Beeinträchtigung öffentlicher Belange

  • BVerwG, 23.03.1983 - 4 B 60.83

    Rechtsmittel

  • VG München, 21.08.2008 - M 11 K 07.3461

    Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb; Dauerhaftigkeit; Nachhaltigkeit;

  • VG Würzburg, 23.06.2010 - W 4 K 08.1842

    Schutz- und Gerätehütte sowie Fütterungsstand für Schafe in einer

  • VG Augsburg, 16.07.2009 - Au 5 K 08.568

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Laufstall für 150

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1981 - 4 B 167.80   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Nachhaltigkeit - Gewinnerzielungsabsicht - Indiz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1981, 358
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