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   BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97   

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BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97 (https://dejure.org/1997,1766)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1997 - 4 B 179.97 (https://dejure.org/1997,1766)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1997 - 4 B 179.97 (https://dejure.org/1997,1766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Baugenehmigung - Zulässigkeit des Erlasses eines Bescheidungsurteils - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Ablehnung der Richter wegen Befangenheit - Postulationsfähigkeit trotz Beiordnung eines Anwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 5 S. 1, S. 2
    Verwaltungsprozeßrecht - Bescheidungsurteil oder Herbeiführung der Spruchreife durch das Tatsachengericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 74
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97
    Vielmehr hätte ein mit dieser Begründung angefochtenes Urteil Bestand, weil die Richterablehnung bei ordnungsgemäßer Bescheidung in der Sache keinen Erfolg hätte haben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - m.w.N. = BVerwGE 50, 36 ).

    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1975, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97
    Die abgelehnten Richter sind aber zu einer Entscheidung über den Ablehnungsantrag befugt, wenn nicht ein einzelner Richter, sondern ein ganzes Kollegium oder ein ganzes Gericht abgelehnt und das Gesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinen Umständen rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).

    Von einer auf Willkür beruhenden Entscheidung kann nur dann gesprochen werden, wenn die Entscheidung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das GG beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juni 1991, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97
    Aus diesen besonderen Gründen kann es gerechtfertigt sein, daß das Tatsachengericht davon absieht, die Sache selbst spruchreif zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 36 = DVBl 1989, 1050).
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 154.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Trennung von Verfahren als

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97
    Soweit es um die Ablehnung eines einzelnen Richters geht, kann ein Ablehnungsgesuch auch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen werden, wenn das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    Aus diesen besonderen Gründen kann es daher ausnahmsweise gerechtfertigt sein, dass das Tatsachengericht davon absieht, die Sache spruchreif zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1997 - 4 B 179/97 -, juris Rn. 3; ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 7. April 2017 - 1 A 10683/16 -, juris Rn. 89).
  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Allenfalls die Hinzufügung von Auflagen nach Maßgabe des § 5 GastG hätte weiterer Entschließung der Behörde vorbehalten bleiben dürfen (vgl. Beschluss vom 25. November 1997 - BVerwG 4 B 179.97 - NVwZ-RR 1999, 74).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 22 A 1184/18

    Rotmilan; Schwarzmilan; Wiesenweihe; Rohrweihe; Kornweihe; Baumfalke;

    Die Anwendung des aktuellen Rechts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist hier auch nicht nach den Grundsätzen des "steckengebliebenen" Genehmigungsverfahrens, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 -, NVwZ 1990, 257 = juris Rn. 18, sowie Beschlüsse vom 25. November 1997 - 4 B 179.97 -, NVwZ-RR 1999, 74 = juris Rn. 3, und vom 17. Juni 2003 - 4 B 14.03 -, NVwZ-RR 2003, 719 = juris Rn. 6; OVG NRW, Urteile vom 20. November 2012 - 8 A 252/10 -, ZUR 2013, 174 = juris Rn. 118, und vom 3. Februar 2011 - 2 A 1416/09 -, DVBl 2011, 560 = juris Rn. 131; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Juni 2022 - 10 S 848/21 -, juris Rn. 106 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 3. Mai 2022 - 22 B 20.2178 -, juris Rn. 72, ausgeschlossen.
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