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   BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95   

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BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95 (https://dejure.org/1996,1691)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 4 B 184.95 (https://dejure.org/1996,1691)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 4 B 184.95 (https://dejure.org/1996,1691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Baugenehmigung - Widerrufsvorbehalt - Dringender Wohnbedarf - Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans - Gründe des Wohls der Allgemeinheit - Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen - Würdigung nachbarlicher Interessen - Verwirkung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Genehmigungswiderruf für eine 1946 widerruflich genehmigte Notwohnung (IBR 1996, 383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 82
  • BauR 1996, 518
  • ZfBR 1996, 229
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.02.1982 - 4 B 21.82

    "Gründe des Wohls der Allgemeinheit" als öffentliche Belange

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95
    Dabei genügt es, daß es zur Wahrnehmung eines bestimmten öffentlichen Interesses "vernünftigerweise geboten" ist, mit Hilfe der Befreiung das Vorhaben an der vorgesehenen Stelle zu verwirklichen (BVerwG, Beschluß vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 20; BRS 39 Nr. 168).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Ein solches Vorgehen entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung von Normen im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO (vgl. zur Benennung nur allgemeiner Zweifel an der Wirksamkeit eines Plans zB BVerwG 6. März 1996 - 4 B 184.95 - zu II 2 der Gründe; allgemein zu den Grenzen der Amtsermittlung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Eyermann/Geiger VwGO 14. Aufl. § 86 Rn. 10) , dem das Verfahren nach § 98 ArbGG nachgebildet ist (Walker JbArbR Bd. 52 S. 97; vgl. oben B II 3 b) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Ein solches Vorgehen entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung von Normen im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO (vgl. zur Benennung nur allgemeiner Zweifel an der Wirksamkeit eines Plans zB BVerwG 6. März 1996 - 4 B 184.95 - zu II 2 der Gründe; allgemein zu den Grenzen der Amtsermittlung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Eyermann/Geiger VwGO 14. Aufl. § 86 Rn. 10) , dem das Verfahren nach § 98 ArbGG nachgebildet ist (Walker JbArbR Bd. 52 S. 97; vgl. oben B I 3 b) .
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Dass die Befreiung dem Gemeinwohl nur irgendwie nützlich oder dienlich ist, reicht demgegenüber nicht aus (Urteil vom 9. Juni 1978 a.a.O.; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 35).

    Da der Plan gerade unter den Nachbarn einen Ausgleich von Nutzungsinteressen zum Inhalt hat, muss ferner darauf abgehoben werden, ob in den durch den Bebauungsplan bewirkten nachbarlichen Interessenausgleich erheblich störend eingegriffen wird (Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Gründe des allgemeinen Wohls "erfordern" eine Befreiung nicht erst dann, wenn den Belangen der Allgemeinheit auf keine andere Weise als durch Befreiung entsprochen werden könnte, sondern schon dann, wenn es zur Verwirklichung des jeweiligen öffentlichen Interesses vernünftigerweise geboten ist, das Vorhaben mit Hilfe der Befreiung zu verwirklichen (vgl. Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Aufl., § 56 Rn. 58; Sauter, § 56 Rn. 46; zu § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB: BVerwG, Urteile vom 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 - juris Rn. 26 und vom 9.6.1978 - IV C 54.75 - BVerwGE 56, 71 - juris Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 5.2.2004 - 4 B 110/03 - juris Rn. 6 und vom 6.3.1996 - 4 B 184/95 - juris Rn. 6; zu § 37 Abs. 1 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 16.7.1981 - 4 B 96/81 - juris Rn. 4; die Begründung des Entwurfs der Landesbauordnung von 1995 zu § 56 Abs. 5 verweist auf einen Beschluss des VGH Bad.-Württ. vom 21.1.1992 - 3 S 2677/91 - juris Rn. 5, der für § 31 Abs. 2 BauGB der Definition des BVerwG folgt; dagegen bzgl. § 56 Abs. 5 LBO wohl auf ein "Stehen und Fallen" abstellend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.3.2009 - 3 S 1953/07 - juris Rn. 42).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4013/15

    Baunachbarklage - tatsächliche Geländeoberfläche - Drei-Wohnungs-Klausel

    Erforderlich ist dabei eine Prüfung, ob durch die Entscheidung erheblich störend in den durch den Bebauungsplan bewirkten nachbarlichen Interessenausgleich eingegriffen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.1996 - 4 B 184.94 - BauR 1996, 518).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 9 BV 16.1694

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Gebietserhaltungsanspruch ist gewahrt

    Die Beschränkung der Befreiungsmöglichkeit, dass die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den in Betracht kommenden bodenrechtlichen öffentlichen Interessen vereinbar sein muss, ist eine tatbestandliche Voraussetzung des § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.1996 - 4 B 184.95 - BauR 1996, 518 = juris Rn. 6, 7; BVerwG, U.v. 9.6.1978 - 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 = juris Rn. 31, jeweils zu § 31 Abs. 2 BauGB).
  • VG Halle, 14.04.2021 - 2 B 100/21
    "Erfordert" im Sinne dieser Vorschrift wird eine Befreiung bereits dann, wenn es "vernünftigerweise geboten" ist, das beabsichtigte Vorhaben an der vorgesehenen Stelle trotz entgegenstehender Festsetzungen im Bebauungsplan durchzuführen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 - BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 4 B 184.95 - juris).

    Die diesbezüglich weitreichende Möglichkeit der Befreiung nach Nr. 1 ist rechtsstaatlich vertretbar, da sie durch die Beachtung der öffentlichen Belange und die Würdigung nachbarlicher Interessen sowie die hierdurch vorgegebenen Bindungen des Ermessens der Baugenehmigungsbehörde begrenzt ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 4 B 184.95 - juris; Reidt, a.a.O.).

    Es wird voraussichtlich nicht störend in den nachbarlichen Interessenausgleich eingegriffen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 4 B 184.95 - juris).

  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

    Sie legt selbst dar, dass ein Gericht bei der Normenkontrolle nicht auf die Überprüfung der von den Beteiligten geltend gemachten Mängel beschränkt ist (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - BRS 70 Nr. 66), andererseits es eine Maxime richterlichen Handelns darstellt, nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - BRS 58 Nr. 78).
  • BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 2/22

    Notarielle Fachprüfung: Besetzung der Aufgabenkommission; Auswirkungen einer

    Die Vorinstanz ist insoweit im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass eine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 86 VwGO) nicht bedeutet, auf bloße von einem Beteiligten geäußerte allgemeine Zweifel hin in eine Fehlersuche einzutreten (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1997, 82, 83).
  • KG, 25.11.2021 - AR 2/17

    Anfechtungsklage gegen das Nichtbestehen der notariellen Fachprüfung:

    Das Gericht muss auch nicht aufgrund allgemein von einer Partei geäußerter Zweifel an der Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns von sich aus in eine Fehlersuche eintreten (BVerwG, NVwZ-RR 1997, 82, 83).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.1996 - 1 L 3499/95

    Befreiung wegen dringenden Wohnbedarfs;; Befreiung; Belang, öffentlicher;

  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 65.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 18.04.2012 - 4 B 30.11

    Darlegung eines tatsächlich bestehenden Aufklärungsbedarfs als Voraussetzung für

  • VG Freiburg, 22.05.2001 - 4 K 843/00

    Bebauungsplan; Befreiung; Arkaden

  • VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13

    Vorerst keine Unterbringung von Patienten des Maßregelvollzugs in Weißensee

  • VG Düsseldorf, 17.09.1999 - 15 K 5989/97

    Gesuch um Zulassung zur Habilitation und Verleihung der Venia legendi zur

  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 85.10

    Irakische Botschaft in reinem Wohngebiet zulässig

  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 81.10

    Nachbarlicher Abwehranspruch einer Wohneigentümergemeinschaft; Baugenehmigung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1996 - 7 A 3959/92

    Dringender Wohnbedarf; Befreiung; Eingrenzbarkeit auf Einzelfälle; Planerische

  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 204.11

    Groth; Baugenehmigung und Befreiung

  • VG Gelsenkirchen, 22.04.2009 - 10 K 1839/06

    Inzidentkontrolle, keine "ungefragte Fehlersuche", "Negativplanung",

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1996 - 10 B 1755/96
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 205.11

    Klopfer; Vorbecheid

  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 96.10

    Schulz; Vorbescheid, Baugenehmigung und Befreiung

  • VG München, 24.03.2011 - M 10 K 10.3842

    Zweitwohnungsteuer; Einkommensgrenze; Vollzugsdefizit

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