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   BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97   

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BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97 (https://dejure.org/1997,10575)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1997 - 4 B 185.97 (https://dejure.org/1997,10575)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1997 - 4 B 185.97 (https://dejure.org/1997,10575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Splittersiedlung - Fehlen baulichen Zusammenhangs - Beeinträchtigung öffentlicher Belange - Vermeidung der Zersiedelung - Funktionslosigkeit von Bauleitplänen wegen veränderter Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97
    Das Berufungsurteil weicht weder von den Senatsurteilen vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]) und vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - (BVerwGE 54, 73) noch von den übrigen in der Beschwerdebegründung genannten Entscheidungen ab, die im Anschluß an diese Urteile ergangen sind.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97
    Beleg hierfür ist die Rechtsprechung, die besagt, daß Bauleitpläne wegen veränderter tatsächlicher Verhältnisse funktionslos werden können (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5, und vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97
    Das Berufungsurteil weicht weder von den Senatsurteilen vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]) und vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - (BVerwGE 54, 73) noch von den übrigen in der Beschwerdebegründung genannten Entscheidungen ab, die im Anschluß an diese Urteile ergangen sind.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97
    Beleg hierfür ist die Rechtsprechung, die besagt, daß Bauleitpläne wegen veränderter tatsächlicher Verhältnisse funktionslos werden können (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5, und vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30).
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97
    Die Beschwerde weist selbst darauf hin, daß sie nach der Rechtsprechung des Senats eine Sperrwirkung auf der Grundlage dieser Regelung nur dann nicht zu erzeugen vermögen, wenn die Entwicklung des Baugeschehens ihnen in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichem Maße zuwiderläuft, daß die Verwirklichung der ihnen zugrundeliegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - BVerwG 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65]).
  • OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18

    Nicht privilegiertes sonstiges Vorhaben im Außenbereich; Baugenehmigung für Boxen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollen - ganz allgemein - Darstellungen in vorbereitenden Bauleitplänen nur als "einleuchtende Fortschreibung bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten geeignet sein, zum Vorliegen eines beeinträchtigten öffentlichen Belangs beizutragen".(vgl. Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 35 Rn 111 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28.2.1975 - IV C 30.73 -, BauR 1975, 404, und vom 8.2.1991 - 4 C 10.91 -, wonach nicht angenommen werden kann, dass die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" für ein im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben nichts anderes bedeute als die entsprechende Festsetzung eines Bebauungsplans) Allerdings können Darstellungen eines Flächennutzungsplans eine Sperrwirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nur dann nicht erzeugen, wenn die Entwicklung des Baugeschehens ihnen in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichem Maße zuwiderläuft, dass die Verwirklichung der ihnen zugrundeliegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31.10.1997 - 4 B 185.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 333) Nach den derzeitigen Gegebenheiten auf dem Betriebsgrundstück der Beigeladenen erscheint von daher sehr zweifelhaft, ob diese Darstellung die Annahme eines "Widersprechens" im Verständnis des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB rechtfertigt.
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

    In diesen Fällen kann ein Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans ohne Bedeutung sein, z. B. wenn die Entwicklung des Baugeschehens den Darstellungen des Flächennutzungsplans in einem qualitativ und quantitativ so erheblichen Maße zuwiderläuft, dass die Verwirklichung der ihnen zugrunde liegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist (BVerwG, B.v. 31.10.1997 - 4 B 185.97 - juris; Söfker a. a. O. Rn. 80 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 4694/03

    Rechtswidrige Rückbauverfügung

    dazu BVerwG, Urteil vom 15.3.1967 - IV C 205.65 -, BVerwGE 26, 287, Beschlüsse vom 1.4.1997 - 4 B 11.97 -, BRS 59 Nr. 75, und vom 31.10.1997 4 B 185.97, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 333.
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