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   BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98   

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BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98 (https://dejure.org/1998,2049)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1998 - 4 B 19.98 (https://dejure.org/1998,2049)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 4 B 19.98 (https://dejure.org/1998,2049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verwirkung des Anspruch auf Wahrung der Gebietsart im unbeplanten Innenbereich - Verwirkung als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung - Verletzung der Hinweispflicht - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 711 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98
    Unzulässig sind nur Überraschungsentscheidungen, bei denen die Entscheidung auf neue Gesichtspunkte gestützt wird, ohne daß die Beteiligten damit rechnen konnten (BVerwG, Beschluß vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98
    Hiernach ist die Verwirkung ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung und bedeutet, daß ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Gerichte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, vorab auf ihre Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen (Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - juris Rn. 5 ).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Ein Gericht ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; vgl. nur Beschlüsse vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - BRS 60 Nr. 187 und vom 6. April 2004 - BVerwG 4 B 2.04 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 310 § 137 Abs. 2 VwGO Nr. 12 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - juris).
  • BVerwG, 13.10.2014 - 4 B 11.14

    Anrechnung der Dauer der Zurückstellung eines Baugesuchs auf die Dauer einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335 = juris Rn. 5, vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - juris Rn. 5, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 2, vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - NVwZ 2003, 1125 = juris Rn. 17 und vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 21.09, 5 PKH 16.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 18) muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt.
  • BVerwG, 28.05.2019 - 4 BN 44.18

    Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch

    Da sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung überdies regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung des Spruchkörpers ergibt, war der Verwaltungsgerichtshof auch nicht gehalten, die Beteiligten vorab auf seine nunmehrige Rechtsauffassung zur Antragsbefugnis hinzuweisen (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1 und Beschluss vom 26. Juni 1998 - 4 B 19.98 - NVwZ 1998, 711).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    b) Die Rüge des Beklagten, das Berufungsgericht hätte "dem Beklagten Gelegenheit geben müssen, die vermeintlichen Zweifel an der Richtigkeit des angewandten Rechenmodells auszuräumen", bezeichnet schon deswegen keinen Verfahrensfehler, weil ein Gericht nicht allgemein die Pflicht hat, die Beteiligten auf die gerichtliche Rechtsauffassung und die beabsichtigte Würdigung des Sachverhalts hinzuweisen (stRspr; s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, und vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711).
  • BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18

    Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener vor Lärm bei der

    Im Grundsatz besteht keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vor dem Ergehen einer Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen; denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1998 - 4 B 19.98 - juris Rn. 5 und vom 26. Februar 2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.01.2009 - 5 B 53.08

    Herausgabeanspruch gegenüber Auszubildenden aus einem Treuhandverhältnis als vom

    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; s. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 BVerwG 6 B 87.93 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 26. Juni 1998 BVerwG 4 B 19.98 NVwZ-RR 1998, 711, vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 13. März 2003 BVerwG 5 B 253.02 juris).
  • BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12

    Anforderungen an die Rüge gegen eine unzulässige Überraschungsentscheidung

    Eines vorherigen Hinweises des Oberverwaltungsgerichts, welche Folgerungen es aus der Nichtvorlage der Steuerbescheide zu ziehen gedenke, bedurfte es nicht (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711).
  • BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Abgesehen davon hat ein Gericht nicht allgemein die Pflicht, die Beteiligten des Verfahrens auf die beabsichtigte Würdigung des Sachverhalts hinzuweisen (Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - juris).
  • BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. §

  • BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06

    Kündigungszustimmung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freiem Arbeitsplatz

  • BVerwG, 07.01.2010 - 5 B 67.09

    Ausgleichsleistung; Missbrauch einer Stellung im Sinne von § 1 Abs. 4

  • BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21

    Zulässigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Auflage hinsichtlich einer

  • BVerwG, 15.10.2020 - 4 BN 8.20

    Anpassungsgebot § 1 Abs. 4 BauGB; Anforderungen an die Geltendmachung einer

  • BVerwG, 06.04.2004 - 4 B 2.04

    Voraussetzungen der Divergenzrüge; Anforderungen an die Darlegung der

  • BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13

    Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch

  • BVerwG, 21.09.2010 - 5 B 44.10

    Fortwirkung eines vor der Behörde gestellten Antrags auf Erteilung einer

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 256.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 26.02.2013 - 4 B 53.12

    Verpflichtung eines Gerichts zur Abgabe eines Hinweises gegenüber den Beteiligten

  • BVerwG, 22.12.2009 - 5 B 12.09

    Zulässigkeit einer Revision bei einer Beschwerde lediglich über die

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 257.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 254.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10

    Revision bei mangelhafter Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens

  • BVerwG, 06.07.2017 - 4 BN 26.17

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Tatsächliche

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge und der

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 255.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 15.08.2023 - 1 B 3.23
  • BVerwG, 26.04.2005 - 4 BN 20.05

    Überlange Verfahrensdauer als Grund für die Zulassung einer

  • BVerwG, 16.09.2014 - 4 BN 11.14

    Tauglichkeit einer Prognoseentscheidung bei einem Einzelhandelskonzept für die

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 29.05

    Verstoß gegen die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Tonzuschlag im Rahmen

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 31.05

    Verletzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht und des Rechts auf rechtliches

  • BVerwG, 15.10.2020 - 4 BN 8
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