Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,349
BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97 (https://dejure.org/1997,349)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1997 - 4 B 195.97 (https://dejure.org/1997,349)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1997 - 4 B 195.97 (https://dejure.org/1997,349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mangelhafte Sachaufklärung wegen Nichtvornahme einer Ortsbesichtigung durch das Gericht - Nachbarschutz bei Beeinträchtigung des Ortsbildes - Wertminderung anderer Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1 § 130a
    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, Anhörung vor Entscheidung durch Beschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 540
  • ZfBR 1998, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (272)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn die Grundflächenzahl überschritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277), und schon gar nicht, wenn das Vorhaben das Ortsbild beeinträchtigt.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, mit seiner Klage nur dann durchdringen kann, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, Urteile vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - BauR 1986, 542).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Die für überplante Gebiete entwickelten Grundsätze lassen sich dagegen nicht auf den unbeplanten Innenbereich übertragen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131).
  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Je weniger der Nachbar in dieser Hinsicht an Rücksichtnahme verlangen kann, mit desto geringerem Gewicht schlägt der Gesichtspunkt von Wertminderungen bei der gebotenen Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu Buche (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Daß sich ein Nachbar im Geltungsbereich eines Bebauungsplans unabhängig davon, ob er im Sinne des Rücksichtnahmegebots unzumutbar betroffen wird, gegen Maßnahmen zur Wehr setzen kann, die geeignet sind, den Gebietscharakter zu verändern, beruht darauf, daß Gebietsfestsetzungen als solche bundesrechtlich nachbarschützend ausgestaltet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Ein Vortrag, der zu Beweisfragen keine neuen Elemente enthält, löst nicht die Pflicht zu einer erneuten Anhörung aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Für einen solchen Verstoß reicht es nicht aus, daß ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    Der vom Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 BauGB verwandte Zulässigkeitsmaßstab bringt es zwangsläufig mit sich, daß sich der Beurteilungsrahmen für künftige Vorhaben durch bauliche Veränderungen in der Umgebung verschieben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 19.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, mit seiner Klage nur dann durchdringen kann, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, Urteile vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - BauR 1986, 542).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seiner Klage nur durchdringen, wenn eine angefochtene Baugenehmigung oder ein planungsrechtlicher Vorbescheid gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (stRspr, Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195.97 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 189 S. 59; Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauGB Nr. 114 S. 64).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Es ist ohne weiteres einleuchtend, daß für ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück ein höherer Marktpreis erzielt werden kann, wenn es sich in einer nur locker bebauten Umgebung befindet und die jeweils benachbarten Flächen der Nachbargrundstücke unbebaut sind; für die Zulässigkeit ihrer Bebauung lassen sich allein aus dem eintretenden Wertverlust keine Erkenntnisse gewinnen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195.97 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 189 - ZfBR 1998, 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Nur soweit, wie ein Nachbar aus städtebaulichen oder bauordnungsrechtlichen Gründen Rücksichtnahme verlangen kann, schlägt auch der Gesichtspunkt der Wertminderung zu Buche (zum Städtebaurecht: BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 B 195.97 - juris Rn. 6; Senatsurteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 - juris Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht