Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07   

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https://dejure.org/2007,3454
BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07 (https://dejure.org/2007,3454)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2007 - 4 B 20.07 (https://dejure.org/2007,3454)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 4 B 20.07 (https://dejure.org/2007,3454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grenze des Anwendungsbereichs des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Wiedererrichtung eines im Zeitpunkt seiner Zerstörung Bestandsschutz genießenden Vorhabens; Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Erlöschen des Bestandsschutzes; Ersatzbauten im Außenbereich; Zeitmodell

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestandsschutz: Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Gebäudes (IMR 2007, 372)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1697
  • ZfBR 2007, 696
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07
    Darin liegt aber auch die Grenze des Anwendungsbereichs der Vorschrift: Hatte das Gebäude, auch wenn es früher einmal formell oder materiell rechtmäßig errichtet worden war, seinen Bestandsschutz später eingebüßt, so war es nicht (mehr) zulässigerweise errichtet (Beschluss vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - BRS 56 Nr. 85).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712; stRspr).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07
    Dies kann nach Ansicht des Senats der Fall sein, wenn eine zulässige Nutzung zeitweilig nicht ausgenutzt wird (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - (BVerwGE 98, 235 ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein bauaufsichtlich genehmigtes Gebäude dann "zulässigerweise errichtet", wenn es bauaufsichtlich genehmigt oder zwar ohne Genehmigung errichtet worden war, aber wegen seiner materiellen Legalität Bestandsschutz genoss (Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ).
  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    Ein durch Art. 14 Abs. 1 GG bewirkter Bestandsschutz greift daher nur dann, wenn die bauliche Nutzung zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden ist, also formell baurechtmäßig war, oder jedenfalls genehmigungsfähig, also materiell baurechtmäßig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 -, Rn. 3 m.w.N.).

    Es schließt damit nicht aus, dass die betriebene Nutzung bereits bauplanungsrechtlich unzulässig, also nicht einmal genehmigungsfähig war und ihr daher insoweit kein Bestandsschutz zukam (vgl. zum Bestandsschutz BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2000 - 1 BvR 151/99 -, Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 -, Rn. 3; jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 -, BauR 2007, 1697 = juris Rn. 3 f., und vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 -, BauR 1994, 738 = juris Rn. 6.
  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    118, 284; vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 24.07.2000 - 1 BvR 151/99 -, NVwZ 2001, 424; BVerwG, Beschluss vom 05.06.2007 - 4 B 20.07 -, BauR 2007, 1697; Dürr, VBlBW 2000, 457, 459; Weidemann/Krappel, NVwZ 2009, 1207).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 20.07   

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https://dejure.org/2008,20214
OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 20.07 (https://dejure.org/2008,20214)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2008 - 4 B 20.07 (https://dejure.org/2008,20214)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 4 B 20.07 (https://dejure.org/2008,20214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorheriger Abänderungsantrag beim Dienstherrn bei Klagen gegen eine dienstliche Beurteilung; Rechtsschutzbedürfnis bei fehlender Befassung der Behörde mit dem Begehren wegen Nichterforderlichkeit eines Vorverfahrens; Aus beamtenrechtlichen Grundsätzen resultierende ...

  • Judicialis

    BRRG § 126 Abs. 3 Nr. 4; ; LBG § 111 a Nr. 2; ; VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht: dienstliche Beurteilung; Zulässigkeit der Klage; Vorverfahren; Antrag auf Abänderung; Rechtsschutzbedürfnis; Treuepflicht; Zurückverweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 20.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es vor der Erhebung einer Leistungsklage gegen Maßnahmen des Dienstherrn, die - wie die dienstliche Beurteilung - keine Verwaltungsakte sind, nicht eines vorgeschalteten, (gegenüber dem Widerspruchsverfahren) "zusätzlichen" Antrags des Beamten an den Dienstherrn (vgl. Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48.00 -, juris Rn. 14 ff.; zur dienstlichen Beurteilung: Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 -, juris Rn. 12): Die Notwendigkeit eines dem Vorverfahren zur Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage oder einer Feststellungsklage vorgeschalteten zusätzlichen Antrags des Beamten an den Dienstherrn ergebe sich weder aus § 126 Abs. 3 BRRG noch aus sonstigen Vorschriften des Prozessrechts.

    Dies verdeutliche, dass dem Prozessrecht ein solches allgemeines Antragserfordernis im Sinne einer im Prozess nicht nachholbaren Klagevoraussetzung fremd sei (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2001, a.a.O., Rn. 16; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., vor § 40 Rn. 51).

    Ferner gebietet auch das materielle Recht dem Beamten nicht, stets vor Anrufung des Verwaltungsgerichts den Dienstherrn mit seinem Anliegen zu befassen (vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2001, a.a.O., Rn. 16 a.E.).

  • Drs-Bund, 26.05.2000 - BT-Drs 14/3458
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 20.07
    Die auf Vorschlag des Bundesrates in das Gesetz aufgenommene bundesrechtliche Neuregelung in § 126 Abs. 3 Nr. 4 BRRG war von diesem ursprünglich als bloße Klarstellung gedacht, dass die in § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorgesehene Möglichkeit, durch gesetzliche Regelung von der Notwendigkeit eines Vorverfahrens abzusehen, auch in beamtenrechtlichen Streitigkeiten gelte (BT-Drucks. 14/3458, S. 5).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 20.07
    Denn Streitgegenstand der Klage gegen eine dienstliche Beurteilung ist nicht das Abänderungsbegehren des Beamten, sondern die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 -, juris Rn. 11 ff.).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 20.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es vor der Erhebung einer Leistungsklage gegen Maßnahmen des Dienstherrn, die - wie die dienstliche Beurteilung - keine Verwaltungsakte sind, nicht eines vorgeschalteten, (gegenüber dem Widerspruchsverfahren) "zusätzlichen" Antrags des Beamten an den Dienstherrn (vgl. Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48.00 -, juris Rn. 14 ff.; zur dienstlichen Beurteilung: Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 -, juris Rn. 12): Die Notwendigkeit eines dem Vorverfahren zur Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage oder einer Feststellungsklage vorgeschalteten zusätzlichen Antrags des Beamten an den Dienstherrn ergebe sich weder aus § 126 Abs. 3 BRRG noch aus sonstigen Vorschriften des Prozessrechts.
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 20.07
    Anders als bei einem für ihn möglicherweise überraschenden Schadenersatzbegehren (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 C 38.95 -, juris Rn. 17 ff.) kann und muss der Dienstherr sich nach Abschluss des Beurteilungsverfahrens darauf einstellen, dass der Beamte ein Rechtsmittel gegen die dienstliche Beurteilung einlegen wird.
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