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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.2009 - 4 B 20.09   

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https://dejure.org/2009,11228
BVerwG, 15.06.2009 - 4 B 20.09 (https://dejure.org/2009,11228)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2009 - 4 B 20.09 (https://dejure.org/2009,11228)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 4 B 20.09 (https://dejure.org/2009,11228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Revision im Falle einer auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützten vorinstanzlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründung einer Revision im Falle einer auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützten vorinstanzlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2009 - 4 B 20.09
    4 Ist die vorinstanzliche Entscheidung wie hier auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 BVerwG 11 PKH 28.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 15.06.2009 - 4 B 20.09
    Mit einer Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung lässt sich danach ein Verfahrensmangel nicht aufzeigen (Beschluss vom 2. November 1999 BVerwG 4 BN 41.99 UPR 2000, 226).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2009 - 4 B 20.09
    Der Bereich der Tatsachenfeststellung ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (Urteil vom 25. März 1987 BVerwG 6 C 10.84 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183; stRspr).
  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

    Nachdem die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Senats vom 18. Dezember 2008 (Az. 4 BV 07.3067) mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2009 (Az. 4 B 20.09) zurückgewiesen worden war und auch die hiergegen erhobene Anhörungsrüge und Gegenvorstellung der Beklagten keinen Erfolg hatte (Beschluss des BVerwG v. 4.8.2009 Az. 4 B 45.09), teilte der Senat den Beteiligten unter dem 21. Juli 2009 mit, er halte an seiner Absicht fest, nach § 130 a VwGO durch Beschluss zu entscheiden.
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   BVerwG, 04.08.2009 - 4 B 20.09, 4 B 45.09   

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https://dejure.org/2009,25786
BVerwG, 04.08.2009 - 4 B 20.09, 4 B 45.09 (https://dejure.org/2009,25786)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2009 - 4 B 20.09, 4 B 45.09 (https://dejure.org/2009,25786)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2009 - 4 B 20.09, 4 B 45.09 (https://dejure.org/2009,25786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Rechtfertigung einer Differenzierung zwischen Altnutzern und Neunutzern hinsichtlich der vorgenommenen Verteilung der Kosten für eine Infrastrukturmaßnahme

  • rechtsportal.de

    Sachliche Rechtfertigung einer Differenzierung zwischen Altnutzern und Neunutzern hinsichtlich der vorgenommenen Verteilung der Kosten für eine Infrastrukturmaßnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10

    Gegenvorstellung, Auflage, Approbation, Streitwert

    Die Festsetzung des Regelstreitwertes in dem Beschluss des Senats vom 22.12.2009 ist im Ergebnis nicht "greifbar gesetzeswidrig" (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 2.9.2009 - 3 E 77/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 -, juris), so dass der Senat keine Veranlassung sieht, seinen Streitwertbeschluss zu ändern.

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren mangels eines Gebührentatbestandes gebührenfrei ist (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 - , juris).

  • OVG Sachsen, 02.09.2009 - 3 E 77/09

    Gegenvorstellung

    Für die Gegenvorstellung fallen keine Gerichtskosten an, weil sie keinen Gebührentatbestand nach dem Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 - zitiert nach JURIS).
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   BVerwG, 04.08.2009 - 4 B 45.09, 4 B 20.09   

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https://dejure.org/2009,37195
BVerwG, 04.08.2009 - 4 B 45.09, 4 B 20.09 (https://dejure.org/2009,37195)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2009 - 4 B 45.09, 4 B 20.09 (https://dejure.org/2009,37195)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2009 - 4 B 45.09, 4 B 20.09 (https://dejure.org/2009,37195)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

    Nachdem die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Senats vom 18. Dezember 2008 (Az. 4 BV 07.3067) mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2009 (Az. 4 B 20.09) zurückgewiesen worden war und auch die hiergegen erhobene Anhörungsrüge und Gegenvorstellung der Beklagten keinen Erfolg hatte (Beschluss des BVerwG v. 4.8.2009 Az. 4 B 45.09), teilte der Senat den Beteiligten unter dem 21. Juli 2009 mit, er halte an seiner Absicht fest, nach § 130 a VwGO durch Beschluss zu entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 3037/08

    Innerer Zusammenhang zwischen dem vorsätzlichen Angriff auf einen Beamten und

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - 4 B 45.09 -, juris, Rn. 42, und vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 = juris, Rn. 4.
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 8 PA 128/09

    Anhörungsrüge; Bestattung; Bestattungskosten; Bestattungspflicht;

    Dass der angegriffene Beschluss des Senats "greifbar gesetzeswidrig" sei (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45.09 - zitiert nach juris), macht die Klägerin selbst nicht geltend.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 1 A 3334/08

    Einstellung der Zahlung eines Unfallausgleichs nach einer wesentlichen Änderung

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - 4 B 45.09 -, juris, Rn. 42, und vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 = juris, Rn. 4.
  • OVG Sachsen, 02.09.2009 - 3 E 77/09

    Gegenvorstellung

    Für die Gegenvorstellung fallen keine Gerichtskosten an, weil sie keinen Gebührentatbestand nach dem Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 - zitiert nach JURIS).
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