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   BVerwG, 19.02.1982 - 4 B 21.82   

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https://dejure.org/1982,1526
BVerwG, 19.02.1982 - 4 B 21.82 (https://dejure.org/1982,1526)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1982 - 4 B 21.82 (https://dejure.org/1982,1526)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1982 - 4 B 21.82 (https://dejure.org/1982,1526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines bodenrechtlichen Bezugs bei der Erörterung der "Gründe des Wohls der Allgemeinheit" - Unterschied zwischen dem "Wohl der Allgemeinheit" und den "öffentlichen Belangen" oder "öffentlichen Interessen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 31 Abs. 2
    "Gründe des Wohls der Allgemeinheit" als öffentliche Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 4 B 21.82
    Diese Frage ist - jedenfalls soweit es für den vorliegenden Fall entscheidungserheblich ist - bereits durch das im vorliegenden Rechtsstreit ergangene Urteil des Senats vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 [75 f.] geklärt.

    Die Meinung der Beschwerde, eine Befreiung führe dann zu einen bodenrechtlich relevanten Widerspruch, wenn sie mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar sei, mag zwar im Ergebnis richtig sein, übersieht aber, daß sowohl nach den Urteil des Senats vom 9. Juni 1978 als auch nach der Meinung des Berufungsgerichts eine Befreiung ohnehin unzulässig ist, wenn sie mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar ist (vgl. BVerwGE 56, 71 [78]).

    Außerdem hat der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Juni 1978 - stillschweigend - gebilligt, daß hier ein atypischer Fall vorliegt; denn der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Juni 1978 nur ausgeführt, das Berufungsgericht habe den Begriff des "Erforderns" verkannt und darüber hinaus nicht geprüft, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sei (BVerwGE 56, 71 [73]).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72

    Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 4 B 21.82
    Das entspricht dem Urteil des Senats vom 25. Januar 1974 - - BVerwG 4 C 72.72 - BVerwGE 44, 302.
  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 4 B 21.82
    Es trifft - wie die Beschwerde unter Hinweis auf das Sondervotum des Bundesverfassungsrichters Dr. Böhmer zur Entscheidung des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1981 (DVBl. 1981, 542, 544) ausgeführt hat - zu, daß nicht alles, was öffentliches Interesse "erweckt", auch dem allgemeinen Wohl "dient" und erst recht nicht zum Wohl der Allgemeinheit "erforderlich" ist.
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 4 B 21.82
    Der Senat hat in seinem bereits zitierten Urteil vom 9. Juni 1978 unter Hinweis auf BVerfGE 24, 367 [403/404] ausgeführt, der Begriff "Wohl der Allgemeinheit" decke in seiner Abstraktheit eine Vielzahl von Sachverhalten und Zwecken und bedürfe deswegen stets der Konkretisierung im Einzelfall.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), d.h. zur Erfüllung oder Wahrnehmung öffentlicher Interessen oder Aufgaben ist es nicht geboten, mit Hilfe der Befreiung das Vorhaben am vorgesehenen Standort zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 [BVerwG 09.06.1978 - 4 C 54/75]; Beschluß vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 20 = BRS 39 Nr. 168).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Indessen beschränkt sich der weit gefasste Begriff der öffentlichen Belange nicht allein auf die spezifischen baurechtlichen Belange (SächsOVG, Beschl. v. 11.2.1997 - 1 S 531/96 -, SächsVBl 1998, 56, 58; s.a. BVerwG, Beschl. v. 19.2.1982 - 4 B 21/82 -, BRS 39 Nr. 56 zu § 31 Abs. 2 BauGB), sondern umfasst auch das sich nicht im privaten Interesse Einzelner erschöpfende öffentliche Interesse an der Schaffung von Versorgungs- oder Verkehrsanlagen sowie sozialer, kultureller oder sportlicher Einrichtungen, ohne dass solche Einrichtungen von einem hoheitlichen Träger betrieben werden müssen (vgl. SächsOVG, 21.9.2004 - 1 B 66/03 - Beschl. v. 11.2.1997 - 1 S 531/96 -, SächsVBl 1998, 56, 58; BayVGH, Beschl. v. 26.6.1997 - 2 ZS 97.905 -, NVwZ-RR 1998, 619).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht

    Dabei genügt es, daß es zur Wahrnehmung eines bestimmten öffentlichen Interesses "vernünftigerweise geboten" ist, mit Hilfe der Befreiung das Vorhaben an der vorgesehenen Stelle zu verwirklichen (BVerwG, Beschluß vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 20; BRS 39 Nr. 168).
  • VG Berlin, 18.04.2013 - 13 L 63.13

    Vorerst keine Unterbringung von Patienten des Maßregelvollzugs in Weißensee

    Die Gründe des Wohls der Allgemeinheit im vorgenannten Sinne beschränken sich nicht auf spezifisch bodenrechtliche Belange, sondern erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen oder - insoweit gleichbedeutend - den öffentlichen Interessen zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 56, 71; Beschluss vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BauGB).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 85.10

    Irakische Botschaft in reinem Wohngebiet zulässig

    Die Gründe des Wohls der Allgemeinheit im vorgenannten Sinne beschränken sich nicht auf spezifisch bodenrechtliche Belange, sondern erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen oder - insoweit gleichbedeutend - den öffentlichen Interessen zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 56, 71; Beschluss vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BauGB).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 81.10

    Nachbarlicher Abwehranspruch einer Wohneigentümergemeinschaft; Baugenehmigung und

    Die Gründe des Wohls der Allgemeinheit im vorgenannten Sinne beschränken sich nicht auf spezifisch bodenrechtliche Belange, sondern erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen oder - insoweit gleichbedeutend - den öffentlichen Interessen zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 56, 71; Beschluss vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BauGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1996 - 7 A 3959/92

    Dringender Wohnbedarf; Befreiung; Eingrenzbarkeit auf Einzelfälle; Planerische

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. März 1996 - 4 B 184.95 - Beschluß vom 19. Februar 1982 - 4 B 21.82 -, BRS 39 Nr. 168; Urteil vom 9. Juni 1978 - 4 C 54.75 -, BRS 33 Nr. 150; OVG NW, Urteil vom 26. April 1995 - 7 A 2232/92 -.
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 204.11

    Groth; Baugenehmigung und Befreiung

    Die Gründe des Wohls der Allgemeinheit im vorgenannten Sinne beschränken sich nicht auf spezifisch bodenrechtliche Belange, sondern erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen oder - insoweit gleichbedeutend - den öffentlichen Interessen zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 56, 71; Beschluss vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BauGB).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 205.11

    Klopfer; Vorbecheid

    24 Die Gründe des Wohls der Allgemeinheit im vorgenannten Sinne beschränken sich nicht auf spezifisch bodenrechtliche Belange, sondern erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen oder - insoweit gleichbedeutend - den öffentlichen Interessen zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 56, 71; Beschluss vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BauGB).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 96.10

    Schulz; Vorbescheid, Baugenehmigung und Befreiung

    25 Die Gründe des Wohls der Allgemeinheit im vorgenannten Sinne beschränken sich nicht auf spezifisch bodenrechtliche Belange, sondern erfassen alles, was gemeinhin unter den öffentlichen Belangen oder - insoweit gleichbedeutend - den öffentlichen Interessen zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 56, 71; Beschluss vom 19. Februar 1982 - BVerwG 4 B 21.82 -, Buchholz 406.11 § 31 BauGB).
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