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   BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 22.95   

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BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 22.95 (https://dejure.org/1995,9230)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1995 - 4 B 22.95 (https://dejure.org/1995,9230)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 4 B 22.95 (https://dejure.org/1995,9230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer dienenden Funktion eines zu einem privilegierten Betrieb hinzutretenden neuen Betriebsteils - Vorliegen einer Nebensache zum Hauptbetrieb der Fischzucht - Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebs - Gebot der Freihaltung des Außenbereichs von ihm ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 22.95
    Diese tatsächlichen Feststellungen tragen auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 220) die Feststellung des Berufungsgerichts, daß es sich bei der beabsichtigten Nutzung nicht um einen dem Hauptbetrieb dienenden Nebenbetrieb handelt.

    Daß das nicht mit dem Gebot, den Außenbereich grundsätzlich von ihm fremden Belastungen freizuhalten (vgl. Urteil vom 30. November 1984 a.a.O.), vereinbar wäre, liegt auf der Hand.

    Alle mit der Beschwerde aufgeworfenen Fragen greifen nur einzelne Aspekte heraus, die je für sich gesehen nicht entscheidungserheblich sind, da jedenfalls ein gastronomischer Betrieb der geplanten Art nicht mehr von den Ergebnissen der eigenen landwirtschaftlichen Erzeugung in einer Weise geprägt ist, um noch als betriebswirtschaftlich zugeordneter Teil des landwirtschaftlichen Betriebs aufgefaßt werden zu können (vgl. Urteil vom 30. November 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 22.95
    Für diese Bewertung kommt es nicht darauf an, ob eine Mitprivilegierung des hinzutretenden Betriebsteils ganz generell und stets zu verneinen ist, wenn dieser Betriebsteil auch selbständig ausgeübt werden könnte, ob die Vermarktung als dienende Funktion auch darin bestehen kann, daß die Produkte des privilegierten Betriebs teilweise zum Verzehr vor Ort angeboten werden und ob die "Unabhängigkeit" des neuen Betriebsteils vom privilegierten Betrieb im Sinne des Urteils des Senats vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - (BVerwGE 96, 95 [BVerwG 16.06.1994 - 4 C 20/93] = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 297 = DVBl 1994, 1141) ökonomisch/betriebswirtschaftlich oder funktional zu verstehen ist.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - a.a.O.) kann es keinem Zweifel unterliegen, daß ein gastronomischer Betrieb nicht - auch nicht in der Art einer "normalen" Ausflugsgaststätte - seiner Zweckbestimmung nach nur im Außenbereich ausgeführt werden soll im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

  • BVerwG, 24.02.1989 - 1 B 23.89

    Zulässigkeit einer Speisegaststätte in einem im Außenbereich gelegenen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 22.95
    Der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft übersteigt demnach regelmäßig das Maß dessen, was als "bodenrechtliche Nebensache" an der Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebs teilhaben könnte (vgl. auch Beschluß vom 24. Februar 1989 - BVerwG 1 B 23.89 - NVwZ 1989, 559).
  • BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 66.98

    Bauen im Außenbereich; forstwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Die Voraussetzungen, unter denen einzelne, bei isolierter Betrachtung im Außenbereich nicht privilegiert zulässige (Neben-)Nutzungen durch ihre Zuordnung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb an dessen Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB teilnehmen (vgl. zuletzt Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 22.95 - BRS 57 Nr. 102), gelten auch für die Beurteilung der Frage, ob die Errichtung von Anlagen für die Holzverarbeitung (hier: Sägewerk nebst Tischlerei und Schreinerei) von der Privilegierung eines fortstwirtschaftlichen Betriebes "mitgezogen" werden (hier: verneint für einen forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb).

    Ist dies der Fall, so kann ein Vorhaben, das diesem Betätigungsbereich dient, dem landwirtschaftlichen Betrieb auch dann "dienen", wenn dies bei isolierter Betrachtung verneint werden müßte (vgl. insbesondere Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 220 = DVBl 1985, 395 ; Urteil vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 226 = NVwZ 1986, 200 ; Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 22.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 312 = BRS 57 Nr. 102).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

    Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl der Klein-Hybrid als auch die in ihm enthaltene Photovoltaikkomponente bei isolierter Betrachtung nicht privilegiert sind und der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie daher nur "dienen" können, wenn sie von der Privilegierung der benachbarten Groß-Windenergieanlage "mitgezogen" werden (zur Mitziehung vgl. Urteile vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - BRS 42 Nr. 81 und vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - BRS 44 Nr. 82; Beschlüsse vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 22.95 - BRS 57 Nr. 102 und vom 28. August 1998 - BVerwG 4 B 66.98 - BRS 60 Nr. 89).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 7 A 4415/03

    Voraussetzungen zum Erlass einer Außenbereichssatzung

    Der dem Außenbereich weiterhin zukommende Schutz vor wesensfremder Bebauung und die Zielsetzung der Regelungen des § 35 BauGB, den Außenbereich von ihm fremden Belastungen grundsätzlich freizuhalten, - vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1967 - 4 C 94.66 -, BRS 18 Nr. 57 - sowie ferner BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 27.81 -, BRS 42 Nr. 81 - und BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 22.95 -, BRS 57 Nr. 102 - ist durch die vorhandene Bebauung, von deren Fortbestand auszugehen ist, bereits in deutlichem Ausmaß beeinträchtigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1998 - 7 A 1056/98

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Gebäudes für Ferienwohnungen auf einem

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 27.81 - in: BRS 42 Nr. 81 und vom 19. April 1985 - 4 C 54.82 - in: BRS 44 Nr. 82; Beschlüsse vom 24. Februar 1989 - 1 B 23.89 - in: BRS 49 Nr. 96 sowie vom 23. Juni 1995 - 4 B 22.95 - in: Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 312.

    vgl. dazu, daß der nur einen geringen Umfang ausmachende Verkauf selbsterzeugter Produkte die Annahme einer "mitgezogenen" Privilegierung nicht rechtfertigt BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1989 - 1 B 23.89 - sowie vom 23. Juni 1995 - 4 B 22.95 -, jeweils a.a.O.

  • VG Würzburg, 15.12.2011 - W 5 K 10.1366

    Hofcafe; landwirtschaftlicher Betrieb; "mitgezogener" Betriebsteil;

    Auch die vom Landratsamt zur Begründung seiner Ablehnung herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1995 in der Sache 4 B 22.95 stütze nicht die Entscheidung des Landratsamts.

    Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Gaststätte, die im Rahmen eines Winzerbetriebs betrieben werden solle, von dessen Privilegierung nicht mehr miterfasst werde (BVerwG, B.v. 23.06.1995, Az. 4 B 22.95).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 7 A 10/98

    Bauplanungsrecht: Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb im Außenbereich,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 27.81 -, a.a.O.; Urteil vom 19. April 1985 - 4 C 54.82 -, BRS 44 Nr. 82; Beschluß vom 24. Februar 1989 - 1 B 23.89 -, BRS 49 Nr. 96; Beschluß vom 23. Juni 1995 - 4 B 22.95 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 312; Beschluß vom 28. August 1998 - 4 B 66.98 -, BauR 1999, S. 33.
  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07

    Windenergieanlagen mit Solarunterstützung zu Forschungszwecken im Außenbereich

    16 a) Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl der Medium-Hybrid als auch die in ihm enthaltene Photovoltaikkomponente bei isolierter Betrachtung nicht privilegiert sind und der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie daher nur "dienen" können, wenn sie von der Privilegierung der benachbarten Groß-Windenergieanlage "mitgezogen" werden (zur Mitziehung vgl. Urteile vom 30. November 1984 BVerwG 4 C 27.81 BRS 42 Nr. 81 und vom 19. April 1985 BVerwG 4 C 54.82 BRS 44 Nr. 82; Beschlüsse vom 23. Juni 1995 BVerwG 4 B 22.95 BRS 57 Nr. 10 und vom 28. August 1998 BVerwG 4 B 66.98 BRS 60 Nr. 89).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1998 - 7 A 4564/96
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - 4 C 27.81 -, aaO; Urteil vom 19. April 1985 - 4 C 54.82 -, BRS 44 Nr. 82; Beschluß vom 24. Februar 1989 - 1 B 23.89 -, BRS 49 Nr. 96; Beschluß vom 23. Juni 1995 - 4 B 22.95 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 312.
  • VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211

    Beseitigungsanordnung für Holzhütten zur Übernachtung von Kindern auf einem im

    Grundsätzlich können einzelne Betätigungen bzw. Betriebsteile durch ihre betriebliche Zuordnung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb von diesem gleichsam mitgezogen werden und damit an dessen Privilegierung teilhaben, auch wenn sie bei isolierter Betrachtung landwirtschaftsfremd sind (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35, Rn. 28; BVerwG, U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81; U.v. 19.4.1985 - 4 C 54.82; B.v. 23.6.1995 - 4 B 22.95; B.v. 28.8.1998 - 4 B 66.98; BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1746 - juris).
  • VGH Bayern, 23.05.2013 - 1 ZB 11.1623

    Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebs; Vermietung von Ferienwohnungen

    Vielmehr muss die landwirtschaftsfremde Tätigkeit von so untergeordneter Bedeutung sein, dass die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81 - NVwZ 1986, 203; B.v. 23.6.1995 - 4 B 22.95 - BRS 57 Nr. 102; B.v. 28.8.1998 - 4 B 66.98 - NVwZ-RR 1999, 106).
  • VG Trier, 13.04.2005 - 5 K 1801/04

    Kein Verkaufsstand am Stausee bei Wascheid

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