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   BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82   

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BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82 (https://dejure.org/1983,613)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1983 - 4 B 224.82 (https://dejure.org/1983,613)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1983 - 4 B 224.82 (https://dejure.org/1983,613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drittschützende Wirkung des Rücksichtnahmegebotes - Verhältnis und Wechselwirkung zwischen bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit und bauordnungsrechtlicher Zulässigkeit - Zumutbarkeit von Immissionen - Rücksichtnahmegebot im unbeplanten Innenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO ( Bauordnung Nordrhein-Westfalen ) § 2 Abs. 5
    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1983, 209
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
    So hat z.B. der beschließende Senat im Hinblick auf die Zumutbarkeit von Immissionen auf ein anderes Gesetz, nämlich auf das Bundesimmissionsschutzgesetz zurückgegriffen (vgl. Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 [126]).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß das Rücksichtnahmegebot auch im unbeplanten Innenbereich nur in "besonderen Fällen" Nachbarschutz vermittelt (vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - [Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 4 = ZfBR 198], unter Hinweis auf das Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122).

    Der Senat hat bereits ausdrücklich betont, daß es "wesentlich von den konkreten Umständen" abhänge, "welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme" jeweils begründe (vgl. Urteil vom 25. Februar 1977 a.a.O. [122 u. 126]).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
    Ebenso ist geklärt, daß das Rücksichtnahmegebot auch dann verletzt sein kann, wenn die Beeinträchtigung nicht den Grad des "schweren und unerträglichen" (= unzumutbaren) Eingriffs im Sinne von BVerwGE 32, 173 erreicht.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß das Rücksichtnahmegebot auch im unbeplanten Innenbereich nur in "besonderen Fällen" Nachbarschutz vermittelt (vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - [Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 4 = ZfBR 198], unter Hinweis auf das Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1980 - 3 S 1611/80

    Bauordnungsrecht - Grenzabstand - Nachbarschutz

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
    Zwar können Bewertungen des Landesgesetzgebers, die sich aus Normen der jeweiligen Landesbauordnung ergeben, bei der Interessenbewertung von Bedeutung sein, wenn sich, nach ihnen gegebenenfalls entscheidet, was den Nachbarn "billigerweise zugemutet werden darf" (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 1980 - 3 S 1611/80 - BRS 36 Nr. 191 S. 393 [394] m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Aus einer Baugenehmigung, die zur Ausnutzung eines bloß augenblicklichen Lagevorteils am Rande des Außenbereichs Gelegenheit bietet, läßt sich kein Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht oder vor Einsichtsmöglichkeiten von später genehmigten Gebäuden herleiten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - BRS 40 Nr. 192).

    Ob dem so ist, ist durch Auslegung, gegebenenfalls unter Auswertung der Planbegründung, zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Ein Schutz vor Einsichtmöglichkeiten von benachbarten Häusern besteht ebenfalls nicht, sofern er nicht ausnahmsweise durch besondere Festsetzungen eines Bebauungsplans vermittelt wird (BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - BRS 40 Nr. 192); letzteres ist hier nicht der Fall.
  • VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15

    Nachbarantrag gegen Grenzbalkon

    Das in § 34 Abs. 1 Satz 1 enthaltene Gebot der Rücksichtnahme vermittelt keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.01.1983 - 4 B 224.84 -, BRS 40 Nr. 192; seitdem st. Rspr.).

    Ein Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück vermittelt das öffentliche Baunachbarrecht, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme in der Regel nicht (BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.83 -, BRS 40 Nr. 192, seitdem ständige Rechtsprechung).

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