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   BVerwG, 26.07.2011 - 4 B 23.11   

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BVerwG, 26.07.2011 - 4 B 23.11 (https://dejure.org/2011,9602)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2011 - 4 B 23.11 (https://dejure.org/2011,9602)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 4 B 23.11 (https://dejure.org/2011,9602)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 BauGB
    Zur Wirksamkeit eines unter inhaltlichen Auflagen genehmigten Plans

  • rewis.io

    Zur Wirksamkeit eines unter inhaltlichen Auflagen genehmigten Plans

  • ra.de
  • rewis.io

    Zur Wirksamkeit eines unter inhaltlichen Auflagen genehmigten Plans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Verhältnis Bebauungsplan/Änderungsbebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan und Änderungsbebauungsplan: Worin besteht der Unterschied? (IBR 2012, 1132)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 53
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 4 B 23.11
    Die Änderung eines Bebauungsplans hat selbständiger Gegenstand der gemeindlichen Beschlussfassung zu sein; schon dies steht der Annahme entgegen, die Beschlussfassung über die Änderung des Ursprungsbebauungsplans könne konkludent den Beitritt zu den der Genehmigung beigefügten Maßgaben enthalten (vgl. Urteil vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - BRS 50 Nr. 2 S. 6, dort zur Aufhebung eines Bebauungsplans).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 4 B 23.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Bebauungsplan, der der Genehmigung bedarf, nicht wirksam werden, wenn er mit seinem von der Gemeinde beschlossenen Inhalt nicht genehmigt wird oder wenn der mit Maßgaben genehmigte Plan von der Gemeinde vor der Bekanntmachung der Genehmigung und der Auslegung so nicht beschlossen worden ist; der vom zuständigen Organ beschlossene und der mit Maßgaben beschränkt genehmigte Bebauungsplan müssen inhaltlich übereinstimmen; beziehen sich die Maßgaben auf den materiellen Inhalt des Plans, so muss sich die Gemeinde, bevor sie den Bebauungsplan in Kraft setzt, den neuen Planinhalt durch einen erneuten Satzungsbeschluss zu Eigen machen (Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 30.96 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 116 S. 71 f. - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 4 B 23.11
    Wirksam wird ein unter inhaltlichen Auflagen genehmigter Plan hiernach nur, wenn die Gemeinde den Maßgaben - ggf. nach Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens (vgl. Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 4 B 78.09 - Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 43 - juris Rn. 72) - beitritt und den Bebauungsplan anschließend bekannt macht (zu den Anforderungen an die Bekanntmachung vgl. Beschluss vom 3. Juni 2010 - BVerwG 4 BN 55.09 - ZfBR 2010, 581 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 22.92

    Normenkontrollantrag gegen veränderten Bebauungsvorstellungen Rechnung tragende

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 4 B 23.11
    Werden - wie das Oberverwaltungsgericht ausgeführt hat - etwa sämtliche Festsetzungen des Ursprungsplans im Zuge der "Änderung" durch neue Festsetzungen ersetzt oder aber jedenfalls erneut in den planerischen Abwägungsprozess einbezogen, so ist letztlich ein eigenständiger Plan entstanden, bei dem ein "Fortwirken" alter Fehler des Ursprungsplans nicht mehr sachgerecht erschiene; werden demgegenüber unter dem Fortbestehen der Ursprungsplanung im Übrigen nur einzelne Festsetzungen geändert, so bedeutet dies, dass nicht bezüglich der Gesamtheit der Planung nochmals inhaltlich in den Abwägungsprozess eingetreten zu werden braucht; dann kann die nunmehr geltende planungsrechtliche Ordnung im Bebauungsplangebiet regelmäßig nur als Einheit der alten und der geänderten Planung angesehen werden (Beschluss vom 30. September 1992 - BVerwG 4 NB 22.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 70 S. 116 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 4 B 23.11
    Wirksam wird ein unter inhaltlichen Auflagen genehmigter Plan hiernach nur, wenn die Gemeinde den Maßgaben - ggf. nach Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens (vgl. Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 4 B 78.09 - Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 43 - juris Rn. 72) - beitritt und den Bebauungsplan anschließend bekannt macht (zu den Anforderungen an die Bekanntmachung vgl. Beschluss vom 3. Juni 2010 - BVerwG 4 BN 55.09 - ZfBR 2010, 581 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Wirksam wird ein unter inhaltlichen Auflagen genehmigter Plan hiernach nur, wenn die Gemeinde den Maßgaben beitritt und den Bebauungsplan anschließend bekannt macht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.07.2011 - 4 B 23/11 -, juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Die Regionalversammlung hätte vor der (erneuten) Ausfertigung der Satzung am 16. Juli 2015 einen Beschluss fassen müssen, mit dem sie sich die Änderung der Satzung durch die Genehmigung zu eigen macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 7.14 -, juris Rn. 11; zur Erforderlichkeit eines derartigen Beschlusses bei Änderung des Planinhalts eines Bebauungsplans vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 B 23.11 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

    In letzterem Fall kann die nunmehr geltende planungsrechtliche Ordnung im Bebauungsplangebiet regelmäßig nur als Einheit der alten und der geänderten Planung angesehen werden (zum Ganzen: BVerwG, B. v. 26.7.2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53 f. = juris Rn. 5; B. v. 4.10.2016 - 4 BN 11.16 - BauR 2017, 62 = juris Rn. 7; BayVGH, U. v. 8.12.2015 - 15 N 12.2636 - juris Rn. 43).
  • OVG Sachsen, 11.05.2023 - 1 C 72/20

    Regionalplan; Auslegungsbekanntmachung; Stellungnahme; Niederschrift

    Daher kann auch offenbleiben, ob der Antragsgegner die "Maßgabe" des Genehmigungsbescheids vom 8. Juni 2020, "die Ausführungen in der Begründung (...) im weiteren Verfahren zu beachten" umgesetzt hat (vgl. zur Beachtung der Maßgaben einer Genehmigung beim Bebauungsplan: BVerwG, Beschl. v. 26. Juli 2011 - 4 B 23.11 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan

    Von daher hätte es eines erneuten Beschlusses der Regionalversammlung bedurft, mit dem sich dieses Organ die Satzung in der durch die Genehmigung veränderten Form zu Eigen macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - BVerwG 4 CN 7.14 -, juris Rn. 11; Beschlüsse vom 21. März 2019 - u. a. BVerwG 4 BN 6.19 -, juris Rn. 12; zur Erforderlichkeit eines derartigen Beschlusses bei Änderung des Planinhalts eines Bebauungsplans vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 4 B 23.11 -, juris Rn. 3).

    Beziehen sich die Maßgaben auf den materiellen Inhalt des Plans , so muss sich die Gemeinde, bevor sie den Bebauungsplan in Kraft setzt, den neuen Planinhalt durch einen erneuten Satzungsbeschluss zu Eigen machen (so BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 4 B 23.11 -, juris Rn. 3, Hervorheb. durch den Senat).

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 7.14

    Konzentrationszonenplanung; Ziel der Raumordnung; Verbindlicherklärung;

    Weder hat der Regionale Planungsverband die Konzentrationsflächenentscheidung der Landesregierung in der RREP VP-LVO vor Inkrafttreten gebilligt, noch hat er später einen Beitrittsbeschluss gefasst (siehe z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53 Rn. 3 zum ähnlichen Problem bei einem Bebauungsplan).

    Bereits dies steht der Annahme entgegen, die Beschlussfassung durch den Regionalen Planungsverband über diese Änderung könnte konkludent als Billigung der von der Landesregierung getroffenen Planungsentscheidung zum Ursprungsplan verstanden werden (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53 Rn. 3 zur vergleichbaren Situation bei einem Bebauungsplan).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 10 A 17.17

    Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung,

    Von daher hätte es eines erneuten Beschlusses der Regionalversammlung bedurft, mit dem sich dieses Organ die Satzung in der durch die Genehmigung veränderten Form zu Eigen macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - BVerwG 4 CN 7.14 - juris Rn. 11; Beschlüsse vom 21. März 2019 - u.a. BVerwG 4 BN 6.19 - juris Rn. 12; zur Erforderlichkeit eines derartigen Beschlusses bei Änderung des Planinhalts eines Bebauungsplans vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 4 B 23.11 - juris Rn. 3).

    Beziehen sich die Maßgaben auf den materiellen Inhalt des Plans, so muss sich die Gemeinde, bevor sie den Bebauungsplan in Kraft setzt, den neuen Planinhalt durch einen erneuten Satzungsbeschluss zu Eigen machen (so BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 4 B 23.11 - juris Rn. 3, Hervorheb. durch den Senat).

  • OVG Sachsen, 23.11.2023 - 1 C 76/21

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Regionalplan; Teilbarkeit;

    Daher kann auch offenbleiben, ob der Antragsgegner die "Maßgabe" des Genehmigungsbescheids vom 8. Juni 2020, "die Ausführungen in der Begründung (...) im weiteren Verfahren zu beachten" umgesetzt hat (vgl. zur Beachtung der Maßgaben einer Genehmigung beim Bebauungsplan: BVerwG, Beschl. v. 26. Juli 2011 - 4 B 23.11 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 15 ZB 19.2405

    Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag wegen Bauvorbescheid

    Im Berufungsverfahren wird dies ggf. - soweit es darauf ankommen sollte (vgl. unten 2.) - unter Heranziehung der (Original-) Verfahrensunterlagen zu klären sein, wobei gem. BVerwG, B.v. 26.7.2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53 = juris Rn. 5 folgende Maßstäbe anzuwenden sein dürften:.
  • VGH Bayern, 28.02.2017 - 15 N 15.2042

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Sondergebietsfläche für großflächigen

    Ob die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans auch nachfolgende Änderungs- bzw. Erweiterungssatzungen - hier die streitgegenständliche zweite Änderung des Bebauungsplans "Gewerbedorf Rohrstetten" - erfasst, hängt davon ab, ob und inwieweit der Änderungsbebauungsplan vom Inhalt seiner Festsetzungen her gegenüber dem alten Plan verselbständigt ist (zum Ganzen: BVerwG, B.v. 26.7.2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53 = juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 8.12.2015 - 15 N 12.2636-juris Rn. 43; U.v. 18.1.2017 - 15 N 14.2033 - juris Rn. 27 ff.).
  • OVG Sachsen, 23.11.2023 - 1 C 75/21

    Regionalplan; Normenkontrolle; Bergbauunternehmen; Antragsbefugnis;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2022 - 2 A 24.18

    Tierökologische Abstandskriterien ; Abstand zu Platzrunden von Flugplätzen ;

  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 15 B 20.2075

    Verkaufsflächenbegrenzung im festgesetzten Sondergebiet

  • OVG Thüringen, 09.11.2022 - 1 N 548/19

    Normenkontrolle gegen einen sachlich auf die Regelung der Nutzung der Windenergie

  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 15 N 21.2243

    Gliederung eines Industriegebiets durch die Festsetzung immissionswirksamer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2023 - 7 A 1553/22
  • BVerwG, 04.10.2016 - 4 BN 11.16

    Normenkontrolle eines geänderten Bebauungsplans; Erstreckung der Plannichtigkeit

  • VGH Bayern, 20.11.2017 - 1 ZB 15.1561

    Unwirksamer Bebauungsplan und verselbständigte Festsetzungen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2018 - 2 A 911/16

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Bebauung des Grundstücks mit einem Neubau

  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 15 N 12.2636

    Rechtmäßiger Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 28.11.2023 - 1 N 20.2264

    Unwirksamkeit eines Änderungsbebauungsplans, Fehlende Festsetzung zur

  • VGH Bayern, 19.02.2019 - 1 N 16.350

    Fehlende Festsetzung der Grundflächenzahl

  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 1 N 20.2818

    Unwirksamer Änderungsbebauungsplan - Festsetzung einer Fläche zur

  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 1 N 20.1594

    Unwirksamkeit einer Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren (hier:

  • VGH Bayern, 08.08.2023 - 1 N 20.2600

    Keine Fremdkörperfestsetzung durch Änderungsbebauungsplan bei formeller und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2023 - 1 A 10188/23

    Anordnung der Beseitigung der bereits errichteten Werbeanlage; Einhaltung der

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 LB 171/17

    Änderungsplan; Ausfertigungsmangel; Bauvorbescheid; Bekanntmachungsmangel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 7 B 1621/20
  • OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 15/14

    Sanierungssatzung, Ausfertigungsmangel, ergänzendes Verfahren

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