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   BVerwG, 29.12.1982 - 4 B 233.82   

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https://dejure.org/1982,2120
BVerwG, 29.12.1982 - 4 B 233.82 (https://dejure.org/1982,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1982 - 4 B 233.82 (https://dejure.org/1982,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1982 - 4 B 233.82 (https://dejure.org/1982,2120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bekanntmachung einer geplanten Unterschutzstellung in einer Landschaftsschutzverordnung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 245
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1982 - 4 B 233.82
    Sie erhält auch nicht etwa bundesrechtliche Qualität dadurch, daß das Berufungsgericht als Stütze für seine Auffassung die ähnliche Zielsetzung der Bekanntmachung eines beabsichtigten Bebauungsplans nach § 2 Abs. 6 BBauG 1960 (= § 2 a Abs. 6 BBauG 1976/79) hervorgehoben und sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anstoßfunktion einer solchen Bekanntmachung bezogen hat (vgl. dazuUrteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 G 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 35.61

    Vereinbarkeit der Verwendung eines Grundstücks als Sammelstelle während einer

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1982 - 4 B 233.82
    So hat der Senat beispielsweise bereits entschieden, daß an die Verkündung von Landschaftsschutzverordnungen, aus rechtsstaatlichen Gründen bestimmte Mindestanforderungen zu stellen sind (vgl. BVerwGE 17, 122 und 26, 129).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1982 - 4 B 233.82
    So hat der Senat beispielsweise bereits entschieden, daß an die Verkündung von Landschaftsschutzverordnungen, aus rechtsstaatlichen Gründen bestimmte Mindestanforderungen zu stellen sind (vgl. BVerwGE 17, 122 und 26, 129).
  • BVerfG, 14.10.1958 - 2 BvO 2/57

    Umfang der Vorlage bei fraglicher Zugehörigkeit der Vorschrift zur Bundes- oder

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1982 - 4 B 233.82
    Da dem Bund auf dem Gebiet des Naturschutzes nur die Rahmengesetzgebung zusteht (Art. 75 Nr. 3 GG), sind das Reichsnatursung von 20. Januar 1938 (RGBl. I S. 36) - RNatSchG - und die Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 31. Oktober 1935 (RGBl. I S. 1275) in der Fassung vom 16. September 1938 (RGBl. I S. 1184) und vom 6. August 1943 (RGBl. I S. 481) - DVO - kein Bundesrecht (BVerfGE 8, 186).
  • VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 328/16

    Boots-Verbot auf der Nidda - Normenkontrollantrag abgelehnt

    Danach müssen Verordnungen bei bloß grober Umschreibung ihres Geltungsbereiches im Verordnungstext - hier durch Bezugnahme auf eine mitveröffentlichte Übersichtskarte im Maßstab 1:75.000 - ihren exakten Geltungsbereich durch Verweisung auf eine bei der zu benennenden Amtsstelle niederzulegende und dort während der Dienststunden für jedermann einsehbare Karte bestimmen, deren archivmäßige Verwahrung zu sichern ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1982 - 4 B 233.82 -, BRS 39 Nr. 238; Beschluss des Senats vom 23. März 1995 - 4 N 2638/91 -, NuR 1998, 153).
  • VGH Hessen, 21.01.1986 - 4 N 2315/85

    Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsanordnung

    Aus rechtsstaatlichen Gründen werden an die Verkündung von naturschutzrechtlichen Verordnungen bestimmte Mindestanforderungen gestellt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29.12.1982 - 4 B 233.82 - BRS 39 Nr. 238), die das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 27.1,1967 - IV C 105.65 - (BVerwGE 26, 129) im Hinblick auf die Veröffentlichung des örtlichen Geltungsbereichs folgendermaßen zusammengefaßt hat: Verordnungen müssen die Abgrenzung des Gebiets entweder,.
  • VGH Hessen, 31.10.1988 - 4 TH 2937/86

    Veröffentlichung von Landschaftsschutzverordnungen; Zuständigkeit; Grenzen eines

    (BVerwG, Urteil vom 28.11.1963 - I C 74.61 - BVerwGE 17, 192 f.; Urteil vom 26.05.1964 - I C 182.58 - BVerwGE 19, 7 f.; Urteil vom 10.08.1966.- IV C 60.65 - Urteil vom 27.01.1967 - IV C 105.65 - BVerwGE 26, 129 f.-; Beschluß vom 29.12.1982 - 4 B 233.82 - BRS 39, Nr. 238; Hess.
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92

    ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN;

    Derartige Verordnungen müssen die Abgrenzung bei bloß grober Umschreibung des Geltungsbereiches im Verordnungstext - hier durch Bezugnahme auf eine mitveröffentlichte Übersichtskarte - durch Verweisung auf eine bei der zu benennenden Amtsstelle niederzulegende und dort während der Dienststunden für jedermann einsehbare Landkarte, deren archivmäßige Verwahrung zu sichern ist, angeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29.12.1982 - 4 B 233.82 - BRS 39 Nr. 238).
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen

    Derartige Verordnungen müssen die Abgrenzung bei bloß grober Umschreibung des Geltungsbereiches im Verordnungstext - hier durch Bezugnahme auf eine mitveröffentlichte Übersichtskarte - durch Verweisung auf eine bei der zu benennenden Amtsstelle niederzulegende und dort während der Dienststunden für jedermann einsehbare Landkarte, deren archivmäßige Verwahrung zu sichern ist, angeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29.12.1982 - 4 B 233.82 - BRS 39 Nr. 238).
  • VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 2204/90

    Zur Verbandsbeteiligung nach BNatSchG § 29 Abs 1

    einsehbare Landkarte, deren archivmäßige Verwahrung zu sichern ist, angeben (BVerwG, Urteil vom 28.11.1963 - I C 74.61 - BVerwGE 17, 192 f. Urteil vom 26.05.1964 - I C 182.58 - BVerwGE 19, 7 f.; Urteil vom 10.08.1966 - IV C 60.65 - Urteil vom 27.01.1967 - IV, C 105.65 - BVerwGE 26, 129 f.; Beschluß vom 29.12.1982 - 4 B 233.82 BRS 39, Nr. 238; Hess. VGH, Beschluß vom 31.10.1988"- 4 TH 2937/86 - HessVGRspr.
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