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   BVerwG, 19.05.1995 - 4 B 247.94   

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BVerwG, 19.05.1995 - 4 B 247.94 (https://dejure.org/1995,2958)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1995 - 4 B 247.94 (https://dejure.org/1995,2958)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1995 - 4 B 247.94 (https://dejure.org/1995,2958)
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Wird zitiert von ... (34)

  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1701/15

    Zulässigkeit eines Erledigungsfesstellungsstreits; Anordnung des Rückschnitts von

    Widersetzt sich indessen - wie hier - der Beklagte, so kann der Kläger die Erledigung feststellen lassen, um auf diese Weise die Kostentragungspflicht zu vermeiden (BVerwG, Urt. v. 29.06.2001 - 6 CN 1.01 -, Rn. 7, juris; Beschl. v. 19.05.1995 - 4 B 247.94 -, Rn. 26, juris; Urt. v. 17.02.1993 - 11 C 17.92 -, Rn. 8, juris; Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, Rn. 19, juris).

    Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Anträge von einem Rechtsanwalt gestellt werden (vgl. für eine entsprechende Verfahrenskonstellation: BVerwG, Beschl. v. 19.05.1995, a.a.O., Rn. 7).

    Die Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO (BVerwG, Beschl. v. 19.05.1995, a.a.O., Rn. 11/12).

    Gleichwohl handelt es sich um einen Grund, der außerhalb des Prozesses liegt (vgl. für die Rücknahme eines Bauantrags: BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 22.88 -, Rn. 11, juris; vgl. auch Beschl. v. 19.05.1995, a.a.O., Rn. 19, wo von einer begrenzten Bedeutung der "nicht zurechenbaren Gründe" die Rede ist).

    Ebenso wie dort im Falle der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts dem Kläger eine Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nicht vorenthalten werden darf, wenn er an ihr ein berechtigtes Interesse hat, darf dem Beklagten in Fällen der vorliegenden Art eine Sachentscheidung darüber nicht vorenthalten werden, ob die Klage vor der Erledigung der Hauptsache überhaupt zulässig und begründet gewesen ist (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2013 - 8 B 8.13 -, Rn. 6, juris; Urt. v. 29.06.2001, a.a.O., Rn. 7; Beschl. v. 19.05.1995, a.a.O., Rn. 27; Urt. v. 25.03.1981 - 8 C 85.80 -, Rn. 15, juris).

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 30/99

    Erledigung eines Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Änderung eines Rubrums;

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  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

    Widersetzt sich der Beklagte, so kann der Kläger die Erledigung feststellen lassen, um auf diese Weise die Kostentragungspflicht zu vermeiden (Beschluss vom 19. Mai 1995 - BVerwG 4 B 247.94 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 108).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Der - in der einseitigen Erledigungserklärung liegende - Wechsel zum Erledigungsfeststellungsantrag ist für den Kläger der einzige Weg, die Klageabweisung zu vermeiden (vgl. Beschluss vom 19. Mai 1995 - BVerwG 4 B 247.94 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 108 S. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Auf die Gründe, warum die Kläger den Antrag auf Elterneignungsprüfung zurückgenommen haben, kommt es für die Frage, ob die Hauptsache erledigt ist, nicht an (vgl. Urteil vom 14. April 1989 a.a.O.; Beschluss vom 19. Mai 1995 - BVerwG 4 B 247.94 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 108).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Die Antragstellerin hat im Beschwerdeverfahren zuletzt beantragt, festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, nachdem sie den Rechtsstreit zunächst (einseitig) in der Hauptsache für erledigt erklärt hatte (vgl. zum Unterschied zwischen Erledigungserklärung und dem Erledigungsfeststellungsantrag BVerwG, Beschluss vom 19.05.1995 - 4 B 247.94 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 108; Beschluss vom 31.08.1990 - 7 B 115.90 -, NVwZ 1991, 160), die Antragsgegnerin jedoch der Erledigungserklärung entgegengetreten war.
  • VGH Hessen, 27.11.2012 - 9 C 491/11

    Gestaltungsspielraum des Bundesaufsichtsamtes in "bloßen Verteilungsfällen";

    Widersetzt sich der Beklagte, so kann der Kläger durch die gemäß § 91 Abs. 1 VwGO sachdienliche und damit zulässige Klageänderung allein die Erledigung feststellen lassen und auf diese Weise wiederum die automatische Kostenlast der Klagerücknahme vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 19.05.1995 - 4 B 247/94 -, juris Rn. 9).

    Damit kann auch der "Flucht in die Erledigungserklärung" jedenfalls dann begegnet werden, wenn sonst ein Prozessverlust der Klägerin zu erwarten war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1995 - 4 B 247.94 -, a.a.O. Rdnrn. 11 f.).

  • VG Cottbus, 24.06.2010 - 6 L 8/10

    Gebühren für Fäkalienentsorgung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Das Interesse an einer solchen Feststellung folgt unmittelbar daraus, dass es sich um die einzige Möglichkeit des Klägers bzw. Antragstellers handelt, die Kostenlast zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1995 -4 B 247.94-, zitiert nach Juris).

    Letzteres wäre die geeignete Reaktion des Antragsgegners auf eine "verschleierte Klagerücknahme" durch außerprozessuale Antragsrücknahme oder Verzicht auf Rechtsbehelfe jedenfalls dann, wenn sonst ein Prozessverlust des Antragstellers zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1995, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2018 - 2 L 119/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Berufungszulassungsverfahren

    Auf die Gründe, die den Kläger zur Zurücknahme seines Bauantrages bewegt haben, kommt es nicht an; denn seinem Verpflichtungsantrag auf Erteilung der Baugenehmigung ist allein durch die Zurücknahme der Boden entzogen worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 22.88 -, juris Rdnr. 9; Beschl. v. 19.05.1995 - 4 B 247/94 -, juris RdNr. 19).
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CE 16.1333

    Zur Kostenregelung zulasten eines Beteiligten im vorläufigen

    Darauf, ob der Sachantrag ursprünglich zulässig und begründet war, kommt es nicht an (vgl. BVerwG, U. v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 = juris Rn. 19 f.; B. v. 19.5.1995 - 4 B 247/94 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 108 = juris Rn. 14; B. v. 18.6.1999 - 6 P 4/99 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 32.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • VGH Bayern, 30.10.2023 - 22 A 21.40041

    Erledigung eines Rechtsstreits ohne Erledigterklärung, fehlende Antragstellung in

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 352/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einseitige Erledigungserklärung -

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 7.00

    Zulassung zum Aufstiegslehrgang mit abschließender Fachprüfung für lebensältere

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 24.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 8.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 22.00

    Ulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung des

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 12.00

    Zulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 13.00

    Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsantrages im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 26.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 23.00

    Klage gegen die Entscheidung über den "Rangordnungswert" in einem

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 9.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 17.00

    Zulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00

    Zulassung zur Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst -

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 27.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 29.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 28.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 14.00

    Zulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - 19 E 387/03

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Kostenentscheidung

  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 15 CE 16.1374

    Erledigung des Streits um Belegung eines Nachbarhauses mit Asylsuchenden

  • OVG Saarland, 23.06.1998 - 1 R 287/96

    Voraussetzungen für gerichtliche Feststellung der Hauptsacheerledigung; Auslegung

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 13.761

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; einseitige Erledigterklärung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - 7 A 357/02

    Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen ; Einhaltung des

  • VG Halle, 13.06.2002 - 1 A 15/99
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