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   BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95   

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https://dejure.org/1996,1639
BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95 (https://dejure.org/1996,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1996 - 4 B 254.95 (https://dejure.org/1996,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1996 - 4 B 254.95 (https://dejure.org/1996,1639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Autobahnbau - Tunnelröhre - Umweltverträglichkeitsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernstraßenrecht Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der Übergangszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 906
  • NZV 1996, 292 (Ls.)
  • DVBl 1996, 691 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof maßgebend (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs C-431/92 - EuZW 1995, 743 = NuR 1996, 102 = ZUR 1995, 258; ebenso inzwischen BVerwG, Urteil vom 2. November 1995 - BVerwG 4 C 14.94 - [zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen]).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof maßgebend (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs C-431/92 - EuZW 1995, 743 = NuR 1996, 102 = ZUR 1995, 258; ebenso inzwischen BVerwG, Urteil vom 2. November 1995 - BVerwG 4 C 14.94 - [zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen]).
  • EuGH, 26.04.1993 - C-386/92

    Monin Automobiles

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95
    Auch die Auslegung des § 22 UVPG ist - soweit es vorliegend erheblich ist - bereits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. August 1994 - Rs C-386/92 - NVwZ 1994, 1093 = DVBl 1994, 1126 = NuR 1995, 53).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95
    Auch die Auslegung des § 22 UVPG ist - soweit es vorliegend erheblich ist - bereits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. August 1994 - Rs C-386/92 - NVwZ 1994, 1093 = DVBl 1994, 1126 = NuR 1995, 53).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    Denn vor dem Hintergrund des Rechtsgedankens des § 127a BGB, der Funktion des § 70 VwGO sowie aus Gründen prozessualer Waffengleichheit spricht viel dafür, dass der von einem Verwaltungsakt belastend betroffene Dritte auf zu Protokoll des Gerichts erklärte - und für wirksam gehaltene (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.3.1996 - BVerwG 4 B 254.95 -, NVwZ 1996, 906 f., hier zitiert nach juris, Rnrn. 10 f.) - Ergänzungen des Verwaltungsaktes in gleicher Form mit einer Ausweitung seines Rechtsbehelfs zu reagieren vermag.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Durch ihre Protokollerklärung hat die Beklagte den angefochtenen Planfeststellungsbeschluß geändert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 111).
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16

    Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)(Der Beklagte zu 1) hat dazu auf das Urteil vom 18.06.1998, C-81/96 -, Slg 1998, I-3923-3947, und den Beschluss des BVerwG vom 07.03.1996 - 4 B 254.95 -, NVwZ 1996, 906, hingewiesen.) könnten umweltrelevante Vorhaben, bei denen das Verfahren vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der UVP-Richtlinie 85/337/EWG am 03.07.1988 begonnen worden sei, von dem nationalen Gesetzgeber von der UVP-Pflicht ausgenommen werden.
  • OVG Brandenburg, 28.06.2001 - 4 A 115/99

    Anfechtung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans durch einen

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  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Durch ihre Protokollerklärung hat die Beklagte den angefochtenen Planfeststellungsbeschluß geändert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 111).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Daß das gerichtliche Protokoll von dem handelnden Organwalter nicht unterschrieben wird, steht der Schriftform im Sinne des § 37 Abs. 3 VwVfG nicht entgegen, da die Namenswiedergabe genügt (in der Sache ebenso Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - ).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Durch ihre Protokollerklärung hat die Beklagte den angefochtenen Planfeststellungsbeschluß geändert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 111).
  • VG Mainz, 24.02.2021 - 3 K 248/20

    Hangrutschgefahr muss nicht schon mit Erteilung der Baugenehmigung geklärt sein

    Ob der Nachbar in seinen Rechten beeinträchtigt wird, muss im Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung nicht abschließend geklärt sein, wenn - wie hier - das einschlägige Recht geeignete Instrumente bereithält, durch die verhindert wird, dass der Bauherr von der ihm erteilten Baugenehmigung tatsächlich Gebrauch macht und zulasten des Nachbarn vollendete Tatsachen schafft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 4 B 245.96; und vom 7. März 1996 - 4 B 254.95 -, NVwZ 1996, 906).
  • BVerwG, 03.01.1997 - 4 B 230.96

    Voraussetzungen der isolierten Aufhebung einer Auflage - Unzulässigkeit der

    In seinem Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - (NVwZ 1996, 906) hat er für den Bereich des Planfeststellungsrechts ausgesprochen, daß der Kläger keinen Anspruch auf Planaufhebung oder -ergänzung hat, wenn die Planfeststellungsbehörde ihm gegenüber verbindlich erklärt, Schutzvorkehrungen zu seinen Gunsten treffen zu wollen.
  • BVerwG, 03.01.1997 - 4 B 245.96

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erhebung von Abweichungsrügen

    In seinem Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - (NVwZ 1996, 906) hat er für den Bereich des Planfeststellungsrechts ausgesprochen, daß der Kläger keinen Anspruch auf Planaufhebung oder -ergänzung hat, wenn die Planfeststellungsbehörde ihm gegenüber verbindlich erklärt, Schutzvorkehrungen zu seinen Gunsten treffen zu wollen.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
  • OVG Niedersachsen, 16.10.1996 - 7 K 2363/92

    Straßenplanung: Abschnittsbildung; Abschnittsbildung; Abwägung,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 5 S 1839/95
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