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   BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17   

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BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17 (https://dejure.org/2017,39221)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.2017 - 4 B 26.17 (https://dejure.org/2017,39221)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2017 - 4 B 26.17 (https://dejure.org/2017,39221)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB, § 3 Abs 1 BImSchG, TA Lärm
    Lärmimmissionen im Außenbereich; Rücksichtnahmegebot und Zumutbarkeit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmung der Immissionsrichtwerte für eine im Außenbereich liegende Wohnbebauung; Umfang des Rücksichtnahmegebots für einen im Außenbereich liegenden Grundstücksnachbar bei einem erstmalig im Außenbereich genehmigten Betrieb

  • rewis.io

    Lärmimmissionen im Außenbereich; Rücksichtnahmegebot und Zumutbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmung der Immissionsrichtwerte für eine im Außenbereich liegende Wohnbebauung; Umfang des Rücksichtnahmegebots für einen im Außenbereich liegenden Grundstücksnachbar bei einem erstmalig im Außenbereich genehmigten Betrieb

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ; BImSchG § 3 Abs. 1
    Anforderungen an die Bestimmung der Immissionsrichtwerte für eine im Außenbereich liegende Wohnbebauung; Umfang des Rücksichtnahmegebots für einen im Außenbereich liegenden Grundstücksnachbar bei einem erstmalig im Außenbereich genehmigten Betrieb

  • datenbank.nwb.de

    Lärmimmissionen im Außenbereich; Rücksichtnahmegebot und Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 73
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    Die Beschwerde legt weder dar, dass die Bevollmächtigten der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung durch Beweisanträge auf eine weitere Aufklärung des Sachverhalts hingewirkt hätten, noch benennt sie konkrete Gründe, aus denen sich dem Oberverwaltungsgericht eine weitere Sachaufklärung auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, um den Genehmigungsinhalt vollständig zu erfassen (stRspr, vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1975 - 6 B 4.75 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ) hängen die Anforderungen, die nach dem Gebot der Rücksichtnahme zu stellen sind, wesentlich von den jeweiligen Umständen ab (zur ausdrücklichen Regelung des Rücksichtnahmegebots in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB s. zuletzt BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem unter anderem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 256.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    Diese Würdigungen betreffen die konkreten Umstände des Einzelfalls und sind einer verallgemeinerungsfähigen, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 9 B 256.99 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 18.11.1996 - 3 B 73.95

    Prämienberechtigung nur bei verkehrsfähiger Milch und verkehrsfähigen

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. November 1996 - 3 B 73.95 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 162) verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat.
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    Damit macht sie der Sache nach eine unzutreffende Rechtsanwendung durch die Vorinstanz geltend, auf die eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gestützt werden kann (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ) hängen die Anforderungen, die nach dem Gebot der Rücksichtnahme zu stellen sind, wesentlich von den jeweiligen Umständen ab (zur ausdrücklichen Regelung des Rücksichtnahmegebots in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB s. zuletzt BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17
    Die Zumutbarkeitsgrenze ist aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der Schutzwürdigkeit des jeweiligen (Bau-)Gebiets zu bestimmen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55.03 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 219/23

    Windenergieanlage; Änderungsgenehmigung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Anstoßfunktion;

    Für eine Erhöhung streitet schließlich insbesondere die Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, die als ein abwägungsrelevanter Umstand bei der Bestimmung des Maßes der gegenseitigen Rücksichtnahme im Einzelfall zu berücksichtigen ist und die Höhe eines etwa zu bildenden Zwischenwertes beeinflusst (BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 4 B 26.17 - juris Rn. 6; Beschluss vom 07.06.2019 - 8 B 36.18 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23

    I. gegen Land Baden-Württemberg wegen erteilter immissionsschutzrechtlicher

    Für eine Erhöhung streitet schließlich insbesondere die Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, die als ein abwägungsrelevanter Umstand bei der Bestimmung des Maßes der gegenseitigen Rücksichtnahme im Einzelfall zu berücksichtigen ist und die Höhe eines etwa zu bildenden Zwischenwertes beeinflusst (BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 4 B 26.17 - juris Rn. 6; Beschluss vom 07.06.2019 - 8 B 36.18 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 4 A 2588/14

    Nachbarklage gegen eine Gaststättenerlaubnis zur Erweiterung der Schank- und

    vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = juris, Rn. 22; aus jüngerer Zeit etwa BVerwG, Urteil vom 27.6.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris, Rn. 11 ff., und Beschluss vom 14.9.2017 - 4 B 26.17 -, ZfBR 2018, 73 = juris, Rn. 6.
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