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   BVerwG, 05.01.1995 - 4 B 270.94   

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BVerwG, 05.01.1995 - 4 B 270.94 (https://dejure.org/1995,33986)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.1995 - 4 B 270.94 (https://dejure.org/1995,33986)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 1995 - 4 B 270.94 (https://dejure.org/1995,33986)
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Die Verhinderung eines sog. Trading-down-Effekts stellt eine städtebauliche Zielsetzung dar, die den Ausschluss von Vergnügungsstätten rechtfertigen kann (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 04.09.2008 - 4 BN 9.08 -, BauR 2009, 76, Beschl. v. 25.02.1997 - 4 NB 30.96 -, juris, und Beschl. v. 5.01.1995 - 4 B 270/94 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.03.2012 - 8 S 260/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.2010 - 2 A 1419/09 -, juris Rn. 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 5 S 2393/16

    Festsetzung des Mischgebietes im Bebauungsplan

    Angesichts dessen greift der Einwand des Klägers bereits nicht durch, ein "trading-down-Effekt" könne "also nicht bereits durch eine einzelne Vergnügungsstätte bewirkt werden." Soweit das Verwaltungsgericht darüber hinaus die Annahme eines Ermessensfehlers gemäß § 114 Satz 1 VwGO mit der Begründung abgelehnt hat, die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB im konkreten Einzelfall scheide wegen eines "trading-down-Effekts" in Form einer "Verdrängungswirkung gegenüber Ladengeschäften" und eines durch eine Niveauabsenkung bewirkten Attraktivitätsverlusts (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 5.1.1995 - 4 B 270.94 - juris) aus - das Verwaltungsgericht spricht an dieser Stelle nochmals von "trading-down" -, so fußt dies auf der Annahme der Beklagten (vgl. Bescheid vom 31.1.2012, S. 3), bei einer Zulassung der beantragten Vergnügungsstätte seien Störungen der nicht gewerblichen Nutzungen in diesem Bereich zu befürchten beziehungsweise es könne zumindest eine Störung derselben nicht ausgeschlossen werden, insbesondere mit Blick auf die Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt im gleichen Gebäude, zu deren Beratungsangebot auch die Suchtprävention gehöre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - 2 A 2679/12

    Erteilung eines Vorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 4 BN 9.08 -, BRS 73 Nr. 26 = juris Rn. 8, vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30.96 -, BRS 59 Nr. 51 = juris Rn. 18, vom 5. Januar 1995 - 4 B 270/94 -, juris Rn. 3, vom 21. Dezember 1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42 = juris Rn. 3 ff. Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 -, BRS 76 Nr. 177 = juris Rn. 146; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. März 2012 - 8 S 260/11 -, juris Rn. 5; Hmb.
  • VGH Hessen, 25.08.2008 - 3 UZ 2566/07

    Wettbüro im Kerngebiet

    Soweit die Klägerin in ihrem Zulassungsschriftsatz eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 4 B 182/92 - BRS 55 Nr. 42; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1995 - 4 B 270/94 - in juris-online; BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1991 - 4 B 40/91 - NVwZ 1991, 1078 sowie von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2006 - 3 TG 2161/06 - rügt, hat sie bereits nicht dargelegt, worin diese Abweichung besteht (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO i.V.m. § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 2831/03

    Nutzungsausschlüsse nur bei schlüssigem Plankonzept

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass solche Betriebe gerade deshalb ausgeschlossen werden können, um einem Attraktivitätsverlust von durch Geschäfte und Dienstleistungsunternehmen geprägten Gebieten vorzubeugen und das vielfältige Angebot an Geschäften zu sichern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1987 - 4 N 4.86 -, BVerwGE 77, 308 = PBauE § 47 Abs. 1 VwGO Nr. 1; Beschl. v. 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42; Beschl. v. 5.1.1995 - 4 B 270.94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 11 A 2980/94

    Baurecht: Erweiterung einer vorhandenen Spielhalle um die Grundfläche eines

    Erforderlich aber auch ausreichend ist vielmehr, daß es "spezielle" städtebauliche Gründe gerade für die gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO 1977 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen gibt (vgl. in diesem Sinne zu § 1 Abs. 9 BauNVO , u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 5.01.1995 - 4 B 270.94 - und vom 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42 und Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BRS 57 Nr. 58 sowie zu § 1 Abs. 7 BauNVO BVerwG, Beschluß vom 4.06.1991 - 4 NB 35.89 -, BRS 52 Nr. 9).

    Daß von einer Häufung von Vergnügungsstätten, namentlich von Spielhallen, ein sog. - "trading-down-Effekt" ausgeht, vgl. statt vieler BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 13.93 -, BRS 56 Nr. 61, das von einem "allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz" spricht, und daß die Verhinderung eines solchen Effekts als ein besonderer städtebaulicher Grund für den Ausschluß von Spielhallen und anderer Vergnügungstätten aus den Kerngebieten anzusehen ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 5.01.1995 - 4 B 270.94 -, vom 21.12.1992 - 4 B 182 .92 -, BRS 55 Nr. 42 und vom 4.06.1991 - 4 NB 35.89 -, BRS 52 Nr. 9).

  • VG Düsseldorf, 13.03.2000 - 4 K 11109/98
    Erforderlich aber auch ausreichend ist vielmehr, daß es "?spezielle" städtebauliche Gründe gerade für die gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen gibt (vgl. zu § 1 Abs. 9 BauNVO, u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 5.01.1995 - 4 B 270.94 - und vom 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42 und Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BRS 57 Nr. 58 sowie zu § 1 Abs. 7 BauNVO BVerwG, Beschluß vom 4.06.1991 - 4 NB 35.89 -, BRS 52 Nr. 9).

    Dass von einer Häufung von Vergnügungsstätten ein sogenannter "trading-down-Effekt" ausgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 13.93 -, BRS 56 Nr. 61, das von einem "allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz" spricht), und dass die Verhinderung eines solchen Effekts als ein besonderer städtebaulicher Grund für den Ausschluß beispielsweise von Spielhallen und anderer Vergnügungstätten aus den Kerngebieten anzusehen ist, ist anerkannt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 5.01.1995 - 4 B 270.94 -, vom 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42 und vom 4.06.1991 - 4 NB 35.89 -, BRS 52 Nr. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 3 S 698/11

    Gliederung eines Baugebietsteils; Wahrung der Zweckbestimmung; Spielhallen und

    8 a) Spielhallen stellen zunächst eine bestimmte - im Rechts- und Wirtschaftsverkehr anerkannte eigenständige Unterart der Nutzungsart "Vergnügungsstätte" dar und sind daher als eigenständiger Anlagentyp einer Feingliederung nach § 1 Abs. 9 BauNVO zugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.01.1995 - 4 B 270.94 -, juris, unter Hinweis auf das Urteil vom 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, NVwZ 1987, 1074 ff.).
  • VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15

    Baugenehmigung für Wettannahmestelle "Vor dem Steintor 57" - Abgrenzung;

    Auch ist der singuläre Ausschluss von Spielhallen nach § 1 Abs. 9 BauNVO nicht nur zur Verhinderung eines Trading-Down-Effekts, sondern außerdem zur - ausweislich der Begründung mit dem Bebauungsplan 2283 ebenfalls verfolgten - Attraktivitätssteigerung und Qualitätssicherung des Einkaufsbereichs gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05. Januar 1995 - 4 B 270/94 -, Rn. 3 m. w. N., juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2001 - 8 S 1119/01

    Ausschluss bestimmter Anlagentypen im Industriegebiet - städtebaulicher Grund

    Davon abgesehen ist die von der Antragsgegnerin gezogene Parallele zum Ausschluss von Vergnügungseinrichtungen (insbesondere Spielhallen) in Kerngebieten zur Vermeidung eines "Trading-down-Effekts" (vgl. etwa: BVerwG, Beschluss vom 21.12.1992 - 4 B 182.92 - BRS 55 Nr. 42; Beschluss vom 5.1.1995 - 4 B 270.94 - ) nicht zulässig.
  • VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
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