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   BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18   

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BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18 (https://dejure.org/2019,5567)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2019 - 4 B 28.18 (https://dejure.org/2019,5567)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2019 - 4 B 28.18 (https://dejure.org/2019,5567)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rewis.io

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach dem im öffentlichen Recht anzuwendenden Grundsatz von Treu und Glauben (hier: Rüge der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 -2; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans durch die Grundsätze von Treu und Glauben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einschränkung der Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Bebaungspläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    Wie die Beschwerde selbst einräumt, ist das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Entscheidungen (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61 und vom 7. März 2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101 ) davon ausgegangen, dass die Grundsätze von Treu und Glauben die Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans beschränken können.

    Ob der Tatbestand der Treuwidrigkeit erfüllt ist, richtet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61) und entzieht sich rechtsgrundsätzlicher Klärung.

    Die Beschwerde macht eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61) geltend.

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    Aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - (BVerfGE 129, 1 ) und vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - (NVwZ 2012, 694 Rn. 20 ff.) ergibt sich kein darüber hinausgehender Klärungsbedarf.

    In solchen Fällen endet die gerichtliche Kontrolle dort, wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise das Entscheidungsverhalten nicht vollständig determiniert und der Verwaltung einen Einschätzungs- und Auswahlspielraum belässt (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 a.a.O. S. 22).

  • BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17

    Anerkenntnis; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Bekanntmachung Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    In der Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 und vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - ) ist anerkannt, dass sich ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Bauherrn dahingehend, dass er sich auf eine etwaige Unwirksamkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr berufen kann, im Einzelfall aus den auch im öffentlichen Recht heranzuziehenden Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben kann, etwa in der Fallgruppe des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) oder der Verwirkung.

    Ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Rechtsschutzes kann sich im Einzelfall aus dem Gebot von Treu und Glauben ergeben (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - m.w.N.), das allerdings wegen seiner tatbestandlichen Unbestimmtheit der Konkretisierung anhand von Fallgruppen bedarf (z.B. BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 29 ff.), um den rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen.

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    Denn es gehört zur richterlichen Prüfungskompetenz, die Gültigkeit einer Rechtsnorm, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, zu überprüfen, sofern es für den Ausgang des Rechtsstreits hierauf ankommt (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 - NJW 2005, 1855 = juris Rn. 22 - Rechtsschutzinteresse - m.w.N.) ist es mit dem in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    In der Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 und vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - ) ist anerkannt, dass sich ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Bauherrn dahingehend, dass er sich auf eine etwaige Unwirksamkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr berufen kann, im Einzelfall aus den auch im öffentlichen Recht heranzuziehenden Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben kann, etwa in der Fallgruppe des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) oder der Verwirkung.
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    Die Beschwerde weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 - NJW 1997, 3377) widersprüchliches Verhalten dann missbräuchlich wird, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen.
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    Aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - (BVerfGE 129, 1 ) und vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 - (NVwZ 2012, 694 Rn. 20 ff.) ergibt sich kein darüber hinausgehender Klärungsbedarf.
  • BVerwG, 07.03.2013 - 4 BN 33.12

    Zur Verwirkung eines prozessualen Antragsrechts

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    Wie die Beschwerde selbst einräumt, ist das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Entscheidungen (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61 und vom 7. März 2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101 ) davon ausgegangen, dass die Grundsätze von Treu und Glauben die Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans beschränken können.
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18
    Ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Rechtsschutzes kann sich im Einzelfall aus dem Gebot von Treu und Glauben ergeben (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - m.w.N.), das allerdings wegen seiner tatbestandlichen Unbestimmtheit der Konkretisierung anhand von Fallgruppen bedarf (z.B. BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 29 ff.), um den rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen.
  • BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18

    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 8 S 1081/19

    Unzulässige Einschränkung durch Festsetzung eines Gewerbegebiets - Anrechnung von

    Die Klägerin setzt sich hiermit auch nicht in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch zu ihrem eigenen früheren Verhalten (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 11.02.2019 - 4 B 28.18 -, juris Rn. 6, und vom 19.12.2018 - 4 B 6.18 -, ZfBR 2019, 275 = juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2021 - 12 A 395/18

    Erlaubnispflicht für die betriebene Hochschule der Deutschen Gesetzlichen

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 4 B 28.18 -, juris Rn. 6 f.; BSG, Urteil vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 3/08 R -, juris Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 2. August 2011 - 12 A 2087/10 -, juris Rn. 5, f.; Mansel, in: Jauernig, BGB, 18. Auflage (2021), § 242 Rn. 11, alle m. w. N.
  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 15 B 20.2075

    Verkaufsflächenbegrenzung im festgesetzten Sondergebiet

    Allerdings gibt der vorliegende Sachverhalt Anlass, dies zu hinterfragen, weil einerseits die Beigeladene die Änderungsbebauungspläne "Deckblatt 4" und "Deckblatt 6" nach Maßgabe der jeweiligen Umsetzungsvorstellungen der Klägerin sowie in Abstimmung mit ihr erlassen hat und weil andererseits die Klägerin jeweils nach Erlass der Änderungsbebauungspläne unter Ausnutzung der dort getroffenen Festsetzungen Baugenehmigungen erhalten und umgesetzt hat, die ihr aus ihrer damaligen Sicht auf Basis der bis dato geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans nicht hätten erteilt werden können (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2018 - 4 B 6.18 - ZfBR 2019, 275 = juris Rn. 6, 11; B.v. 11.2.2019 - 4 B 28.18 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 8.3.2018 - 8 S 1464/15 - ZfBR 2018, 385 = juris Rn. 89 ff.; auf Ebene der Zulässigkeit eines Rechtsmittels vgl. auch BVerwG, U.v. 23.12.1998 - 26 N 98.1675 - NVwZ-RR 2000, 79 = juris Rn. 29 ff.: BayVGH, B.v. 12.2.2021 - 1 ZB 20.1186 - noch unveröffentlicht m.w.N.; VGH BW, U.v. 10.10.2017 - 3 S 153/17 - ZfBR 2018, 174 = juris Rn. 43 ff.; VG Düsseldorf, U.v. 15.11.2018 - 9 K 8569/16 - Rn. 41).

    Entscheidend kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, insbesondere darauf, mit welchen Einwänden der Bauherr gegen den Plan vorgeht und in welchem Verhältnis diese Einwände zu seinem vorangegangenen Tun stehen (BVerwG, B.v. 11.2.2019 a.a.O. juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 12.2.2021 a.a.O.; VGH BW, U.v. 8.3.2018 a.a.O. juris Rn. 93) bzw. ob der Bauherr durch sein Verhalten einen besonderen Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen hat, die Festsetzungen eines Bebauungsplans gegen sich gelten zu lassen (BVerwG, U.v. 18.4.1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 = juris Rn. 17).

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