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   BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04   

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BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04 (https://dejure.org/2004,481)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2004 - 4 B 29.04 (https://dejure.org/2004,481)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 4 B 29.04 (https://dejure.org/2004,481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 bis 4
    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche; Richtgröße; Überschreitung; nachteilige Auswirkungen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 1
    Begriff der Großflächigkeit; Richtgröße; Verkaufsfläche; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; nachteilige Auswirkungen; Überschreitung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben von sonstigen Einzelhandelsbetrieben - Aussagekraft des Verkaufsflächenmaßes über die Einordnung als großflächiger Einzelhandelsbetrieb - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 2; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 3; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 bis 4
    Baunutzungsrechtliche Abgrenzung großflächiger von sonstigen Einzelhandelsbetrieben bei Überschreitung des Verkaufsflächenmaßes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Begriff der Großflächigkeit bei Einzelhandelsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    793 qm Verkaufsfläche: Großflächiger Einzelhandelsbetrieb? (IBR 2004, 645)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 815
  • DVBl 2004, 1308
  • BauR 2004, 1735
  • BauR 2004, 1828 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 699
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04
    Bei der Abgrenzung der "großflächigen" Einzelhandelsbetriebe i.S. des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO von sonstigen Einzelhandelsbetrieben zwingen Überschreitungen des Verkaufsflächenmaßes von 700 m2 (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - NVwZ 1987, 1976) selbst dann, wenn sie eine Größenordnung bis zu 100 m2 erreichen, nicht schon für sich genommen zu dem Schluss, dass das Merkmal der Großflächigkeit erfüllt ist.

    Abgesehen davon hat der beschließende Senat zu dem von der Klägerin angesprochenen Problemkreis in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - (BRS 47 Nr. 56 = NVwZ 1987, 1076 = Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 9) und - BVerwG 4 C 30.86 - (Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 13) grundsätzlich Stellung genommen.

    Aus dieser Zweckbestimmung hat der Senat gefolgert, dass maßgeblich auf die Größe der Verkaufsfläche abzustellen ist (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - a.a.O.).

    Gleichzeitig hat er aber zum Ausdruck gebracht, dass es "im Hinblick auf das Einkaufsverhalten der Bevölkerung wie auf dementsprechende Entwicklungen im Handel" nicht angebracht sei, sich beim Merkmal der Großflächigkeit "allzu starr" an den von ihm genannten Richtwert von 700 m² zu klammern (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - a.a.O.).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - (a.a.O.) klargestellt, dass der Begriff der Großflächigkeit keine statische Größe ist.

  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04
    Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind, nicht aber befestigte Freiflächen, die allenfalls Nebenanlagen von untergeordneter Bedeutung aufweisen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1992 - BVerwG 4 NB 35.92 - BRS 54 Nr. 64; vom 8. November 1999 - BVerwG 4 B 85.99 - BRS 62 Nr. 100 und vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 B 30.02 - BRS 65 Nr. 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1999 - 8 S 3017/98

    Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe - Verkaufsflächenfestsetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04
    Sollten Tatsachengerichte, gestützt auf geeignetes Erkenntnismaterial, zu dem Ergebnis gelangen, dass der Verbraucher unter den heutigen Verhältnissen auch im Rahmen der Nahversorgung einen bestimmten Ausstattungsstandard erwartet, der vor dem Hintergrund der veränderten Betriebsstrukturen im Einzelhandel selbst bei einer Annäherung an die aus der Sicht des Verordnungsgebers kritische Marke von 800 m2 Verkaufsfläche negative Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht befürchten lässt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 - BRS 64 Nr. 75; wie das Berufungsgericht entschieden zurückhaltender OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 ME 151/02 - BRS 65 Nr. 69; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 8 S 3017/98 - VBlBW 2000, 279), so wird sich dies revisionsrechtlich voraussichtlich nicht beanstanden lassen.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04
    Abgesehen davon hat der beschließende Senat zu dem von der Klägerin angesprochenen Problemkreis in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - (BRS 47 Nr. 56 = NVwZ 1987, 1076 = Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 9) und - BVerwG 4 C 30.86 - (Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 13) grundsätzlich Stellung genommen.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 1 ME 151/02

    Großflächiger Verbrauchermarkt; Rechte der Nachbargemeinde

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04
    Sollten Tatsachengerichte, gestützt auf geeignetes Erkenntnismaterial, zu dem Ergebnis gelangen, dass der Verbraucher unter den heutigen Verhältnissen auch im Rahmen der Nahversorgung einen bestimmten Ausstattungsstandard erwartet, der vor dem Hintergrund der veränderten Betriebsstrukturen im Einzelhandel selbst bei einer Annäherung an die aus der Sicht des Verordnungsgebers kritische Marke von 800 m2 Verkaufsfläche negative Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht befürchten lässt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 - BRS 64 Nr. 75; wie das Berufungsgericht entschieden zurückhaltender OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 ME 151/02 - BRS 65 Nr. 69; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 8 S 3017/98 - VBlBW 2000, 279), so wird sich dies revisionsrechtlich voraussichtlich nicht beanstanden lassen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99

    Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04
    Sollten Tatsachengerichte, gestützt auf geeignetes Erkenntnismaterial, zu dem Ergebnis gelangen, dass der Verbraucher unter den heutigen Verhältnissen auch im Rahmen der Nahversorgung einen bestimmten Ausstattungsstandard erwartet, der vor dem Hintergrund der veränderten Betriebsstrukturen im Einzelhandel selbst bei einer Annäherung an die aus der Sicht des Verordnungsgebers kritische Marke von 800 m2 Verkaufsfläche negative Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht befürchten lässt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2001 - 1 A 12338/99 - BRS 64 Nr. 75; wie das Berufungsgericht entschieden zurückhaltender OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2002 - 1 ME 151/02 - BRS 65 Nr. 69; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 8 S 3017/98 - VBlBW 2000, 279), so wird sich dies revisionsrechtlich voraussichtlich nicht beanstanden lassen.
  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04
    Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind, nicht aber befestigte Freiflächen, die allenfalls Nebenanlagen von untergeordneter Bedeutung aufweisen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1992 - BVerwG 4 NB 35.92 - BRS 54 Nr. 64; vom 8. November 1999 - BVerwG 4 B 85.99 - BRS 62 Nr. 100 und vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 B 30.02 - BRS 65 Nr. 80).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04
    Hierzu zählen grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind, nicht aber befestigte Freiflächen, die allenfalls Nebenanlagen von untergeordneter Bedeutung aufweisen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1992 - BVerwG 4 NB 35.92 - BRS 54 Nr. 64; vom 8. November 1999 - BVerwG 4 B 85.99 - BRS 62 Nr. 100 und vom 11. Juli 2002 - BVerwG 4 B 30.02 - BRS 65 Nr. 80).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Demgegenüber grenzt er in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO die nur in Kerngebieten und Sondergebieten zulässigen Einzelhandelsbetriebe mit zwei eigenständigen Merkmalen ein, nämlich mit dem Merkmal der Großflächigkeit und mit der Bezeichnung bestimmter städtebaulich erheblicher Auswirkungen (Urteile vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - NVwZ 1987, 1076 = BRS 47 Nr. 56 und - BVerwG 4 C 30.86 - NVwZ 1987, 969; Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 4 B 29.04 - ZfBR 2004, 699 = Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28).

    Im Anschluss daran hat der Senat in seinem, dem Verwaltungsgerichtshof zum Zeitpunkt des Erlasses seines Urteils noch nicht bekannten, Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 4 B 29.04 - (a.a.O.) hervorgehoben, dass Überschreitungen des Richtwerts von 700 m² selbst dann, wenn sie eine Größenordnung von bis zu 100 m² erreichen, nicht zu dem Schluss zwingen, das Merkmal der Großflächigkeit sei erfüllt.

    Vielmehr erlaubt die differenzierte Regelung, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 4 B 29.04 - (a.a.O.) näher ausgeführt hat, eine die verschiedenen aufgeführten Gesichtspunkte beachtende sachgerechte Handhabung: .

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - 3 S 1726/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei

    Das Land sehe sich im Übrigen durch eine neuere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22.07.2004 - 4 B 29.04 -, NVwZ-RR 2004, 815) in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

    Im Hinblick sowohl auf das Einkaufsverhalten der Bevölkerung als auch auf dementsprechende Entwicklungen im Handel ist es nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.11.2005, a.a.O.) gerechtfertigt, den Schwellenwert für die Prüfung, ob die in § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO umschriebenen Auswirkungen vorliegen, nunmehr bei einer Verkaufsfläche von 800 m2 anzusetzen (vgl. zuvor noch BVerwG, Urteil vom 22.05.1987, a.a.O. ; Beschluss vom 22.07.2004 - 4 B 29.04 -, BauR 2004, 1735: Verkaufsfläche bis höchstens 800 m²).

    In ihrem Anwendungsbereich stellt die Vermutungsregel nämlich - zum anderen - eine Zulässigkeitsschranke auf, die für Genehmigungsbehörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich ist (BVerwG, Beschluss vom 22.07.2004, a.a.O.).

    So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht die Erwägung der Arbeitsgruppe "Strukturwandel" gebilligt, wonach die gegen den Betrieb streitende Regelvermutung entkräftet werden kann, wenn der Non-Food-Anteil weniger als zehn vom Hundert der Verkaufsfläche beträgt und der Standort verbrauchernah und hinsichtlich des induzierten Verkehrsaufkommens "verträglich" sowie städtebaulich integriert ist (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005, a.a.O.; Beschluss vom 22.07.2004, a.a.O.).

    Eine Atypik in betrieblicher Hinsicht wurde deshalb gerade für die Fälle angenommen, in denen der Verkaufsflächenanteil von zehn vom Hundert unterschritten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.07.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Deren Systematik liegt nämlich die Annahme des Verordnungsgebers zugrunde, dass - jedenfalls nach den bei der Festlegung der Vermutungsgrenze von 1 200 m² Geschossfläche maßgeblichen Erfahrungen - eine solche Geschossfläche ungefähr einer Verkaufsfläche von 800 m² entsprach (vgl. Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 4 B 29.04 - BRS 67 Nr. 76).
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04   

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https://dejure.org/2005,9433
OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04 (https://dejure.org/2005,9433)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2005 - 4 B 29/04 (https://dejure.org/2005,9433)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 (https://dejure.org/2005,9433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan; Erledigung eines Rechtschutzverfahrens wegen nicht fristgemäßer Anfechtung des Widerspruchsbescheides; Bestimmung der Rechtsnatur der Verrechnung einer Zuvielleistung mit einer Forderung; ...

  • Judicialis

    KitaG § 16; ; KitaG § 16 Abs. 2; ; KitaG § 22; ; SGB X § 31; ; SGB X... § 45 Abs. 2; ; SGB X § 50 Abs. 2; ; SGB X § 50 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § 75 Satz 3; ; VwGO § 75 Satz 4; ; VwGO § 80; ; VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 2 Ziff. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 3; ; VwGO § 91; ; VwGO § 123; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 155 Abs. 1; ; VwGO § 188 Satz 1; ; BGB § 387; ; BGB § 389

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (36)

  • VGH Hessen, 12.01.1989 - 5 TH 4916/88

    Vollzugsinteresse bei Heranziehung zu Hausanschlußkosten

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Die Prüfung, ob überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug, ein Beschleunigungsbedürfnis, vorliegt, vermögen sie aber nicht zu ersetzen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl. 1995, 1297 f., und vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 -, NVwZ-RR 1989, 329 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 8 S 1023/92 -, NVwZ-RR 1993, 392).

    Angesichts der Regelung des § 80 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, mit der der Gesetzgeber von allen Verwaltungsakten, die der Geltendmachung von Geldforderungen dienen, lediglich die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kraft Gesetzes für sofort vollziehbar erklärt hat, ist allerdings nicht davon auszugehen, dass etwa das - bei allen Geldforderungen gleichermaßen bestehende - allgemeine fiskalische Interesse an der Sicherung eines "geordneten Haushaltsvollzugs" und etwaiger Zinsvorteile ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug zu begründen vermag (Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 -, NVwZ-RR 1989, 329 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 8 S 1023/92 -, NVwZ-RR 1993, 392).

    Anerkannt ist ein solches insbesondere in Fällen, in denen andernfalls die Verwirklichung der Geldforderung - etwa wegen drohender Insolvenz des Schuldners - gefährdet erschiene (Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 -, NVwZ-RR 1989, 329 f.; ähnlich zur sofortigen Einstellung der Zahlung von Dienstbezügen BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 DB 14.93 - zit. nach Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 8 S 1023/92

    Auf Geldforderung gerichteter Verwaltungsakt - keine sofortige Vollziehbarkeit

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Die Prüfung, ob überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug, ein Beschleunigungsbedürfnis, vorliegt, vermögen sie aber nicht zu ersetzen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl. 1995, 1297 f., und vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 -, NVwZ-RR 1989, 329 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 8 S 1023/92 -, NVwZ-RR 1993, 392).

    Angesichts der Regelung des § 80 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, mit der der Gesetzgeber von allen Verwaltungsakten, die der Geltendmachung von Geldforderungen dienen, lediglich die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kraft Gesetzes für sofort vollziehbar erklärt hat, ist allerdings nicht davon auszugehen, dass etwa das - bei allen Geldforderungen gleichermaßen bestehende - allgemeine fiskalische Interesse an der Sicherung eines "geordneten Haushaltsvollzugs" und etwaiger Zinsvorteile ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug zu begründen vermag (Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 -, NVwZ-RR 1989, 329 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 8 S 1023/92 -, NVwZ-RR 1993, 392).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 12. August 1998 - 4 B 31/98 -, NJW 1998, S. 3513; vgl. auch BVerfG , Beschluss vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl. 1995, 1297 f.).

    Die Prüfung, ob überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug, ein Beschleunigungsbedürfnis, vorliegt, vermögen sie aber nicht zu ersetzen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl. 1995, 1297 f., und vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 -, NVwZ-RR 1989, 329 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 8 S 1023/92 -, NVwZ-RR 1993, 392).

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Ergeht während des anhängigen und nicht gem. § 75 Satz 3 VwGO ausgesetzten Klageverfahrens - wie hier - ein ablehnender Widerspruchsbescheid, so ändert sich dadurch an dem auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides gerichteten Klagebegehren nichts; die nach der Erhebung der zulässigen Klage ergangene Behördenentscheidung kann dem Kläger die erlangte Verfahrensposition nicht mehr nehmen (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - IV C 2.71 -, BVerwGE 42, 108 ff.; Beschluss vom 9. Dezember 1983 - 4 B 232.83 -, Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 10).

    Der Streitgegenstand der Untätigkeitsklage umfasst auch den im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht ergangenen (Widerspruchs-)Bescheid (Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 75 Rn 21; i.d.S. auch BVerwG, Urteil vom 23. März 1973, a.a.O., wonach sogar ein innerhalb einer Aussetzungsfrist gem. § 75 Satz 3 VwGO erlassener Ablehnungsbescheid "schon bei seinem Erlass mit dem in der Untätigkeitsklage antizipierten Widerspruch behaftet" ist; a.A. etwa Rennert, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage 2000, § 75 Rn 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2002 - 1 M 6/02
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Zwar wird von einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (vgl. insbes. OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 1 W 36/89 -, zit. nach Juris) vertreten, dass die Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rückforderungsbescheides gem. § 80 VwGO dem Antragsteller gegenüber einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung - die mangels eines hoheitlichen Regelungsgehaltes auch nach Auffassung des Senats regelmäßig keinen Verwaltungsakt darstellt (so BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 M 6/02 -, NVwZ-RR 2002, 907 ff.; wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. April 1991 - 6 S 2047/90 -, zit. n. Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 1 W 36/89 -, zit. nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 1984 - Bs I 75/84 -, zit. nach Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. März 1984 - 5 B 124/83 -, zit. nach Juris; a.A. - mit jeweils unterschiedlichen Begründungen - für Aufrechnungserklärungen gem. § 25a BSHG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 1997 - 8 B 623/97 - NJW 1997, 3391 f.; BayVGH, Beschluss vom 31. Mai 1995 - 12 CE 94.3906 - FEVS 46, 116 ff.) - nichts nütze, weil eine solche Aufrechnung mit einer Gegenforderung keine "Vollziehung" i.S.d. § 80 Abs. 1 VwGO darstelle und deshalb unabhängig von der etwaigen aufschiebenden Wirkung eines gegen den Bescheid eingelegten Rechtsbehelfs zulässig sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218; im Anschluss daran ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 16. Juli 1999 - 2 B 93/99 -, NVwZ-RR 2000, 524; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1989 - 1 W 36/89 -, zit. nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. August 1984 - Bs I 75/84 -, zit. nach Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. März 1984 - 5 B 124/83 -, zit. nach Juris).

    Denn ein (nur) auf Auszahlung der einbehaltenen Zuschüsse für das Jahr 2002 gerichtetes Verfahren gem. § 123 VwGO kann in einem solchen Fall - anders als in einem Fall (nur) faktischer Vollziehung (wie er, soweit ersichtlich, der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 M 6/02 -, NVwZ-RR 2002, 907 f., zugrunde gelegen haben dürfte) - deshalb nicht als weitergehende und damit einfachere bzw. effektivere Möglichkeit des Rechtsschutzes angesehen werden, weil die Aufrechnung mit einer wegen des angeordneten Sofortvollzugs des Rückforderungsbescheides vollziehbaren Forderung in diesem Verfahren - wenn der Sofortvollzug nicht gesondert angegriffen würde - als ohne weiteres zulässige Verwirklichung dieses Bescheides und damit (vorbehaltlich einer abweichenden Hauptsacheentscheidung über den Rückforderungsbescheid) wirksam zu behandeln wäre.

  • VGH Bayern, 17.09.1997 - 12 ZE 97.1331
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 6. November 2002 - 4 B 181/02 -, S. 2 des E.A.; Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 B 52/98 -, S. 3 des E.A.), kann im Wege des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens regelmäßig keine die Hauptsache vorweg nehmende Leistungsgewährung für vergangene Zeiträume verlangt werden, weil die Berücksichtigung von Ansprüchen aus der Vergangenheit regelmäßig nicht erforderlich ist, um gegenwärtige Notlagen zu beheben und andernfalls eintretenden erheblichen Grundrechts verletzungen begegnen zu können (vgl. auch Bayerischer VGH München, Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 12 CE 95.2728 -, BayVBl. 1997, 470; Beschluss vom 17. September 1997 - 12 ZE 97.1331 -, FEVS 48, 163; Beschluss vom 23. September 1998 - 12 ZE 98.2194, 12 CE 98.2194 -, FEVS 49, 397; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 -, ZFSH/SGB 2000, 558 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. März 1995 - 12 M 1928/95 - zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 12 M 1928/95

    Sozialhilfe; Leistungen für die Unterkunft; Angemessenheit

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 6. November 2002 - 4 B 181/02 -, S. 2 des E.A.; Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 B 52/98 -, S. 3 des E.A.), kann im Wege des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens regelmäßig keine die Hauptsache vorweg nehmende Leistungsgewährung für vergangene Zeiträume verlangt werden, weil die Berücksichtigung von Ansprüchen aus der Vergangenheit regelmäßig nicht erforderlich ist, um gegenwärtige Notlagen zu beheben und andernfalls eintretenden erheblichen Grundrechts verletzungen begegnen zu können (vgl. auch Bayerischer VGH München, Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 12 CE 95.2728 -, BayVBl. 1997, 470; Beschluss vom 17. September 1997 - 12 ZE 97.1331 -, FEVS 48, 163; Beschluss vom 23. September 1998 - 12 ZE 98.2194, 12 CE 98.2194 -, FEVS 49, 397; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 -, ZFSH/SGB 2000, 558 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. März 1995 - 12 M 1928/95 - zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 23.09.1998 - 12 ZE 98.2194
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 6. November 2002 - 4 B 181/02 -, S. 2 des E.A.; Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 B 52/98 -, S. 3 des E.A.), kann im Wege des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens regelmäßig keine die Hauptsache vorweg nehmende Leistungsgewährung für vergangene Zeiträume verlangt werden, weil die Berücksichtigung von Ansprüchen aus der Vergangenheit regelmäßig nicht erforderlich ist, um gegenwärtige Notlagen zu beheben und andernfalls eintretenden erheblichen Grundrechts verletzungen begegnen zu können (vgl. auch Bayerischer VGH München, Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 12 CE 95.2728 -, BayVBl. 1997, 470; Beschluss vom 17. September 1997 - 12 ZE 97.1331 -, FEVS 48, 163; Beschluss vom 23. September 1998 - 12 ZE 98.2194, 12 CE 98.2194 -, FEVS 49, 397; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 -, ZFSH/SGB 2000, 558 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. März 1995 - 12 M 1928/95 - zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 11 S 3170/96

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz des GG Art 6 - Bestehen einer ehelichen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Es kann dahinstehen, ob etwa die Erwirkung einer Begünstigung durch unrichtige oder unvollständige Angaben ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug eines Rückforderungsbescheides begründen könnte, wenn nur so eine Besserstellung eines solchen Antragstellers gegenüber einem ordnungsgemäß handelnden Antragsteller, dessen Begehren auf der Grundlage zutreffender Angaben von vorneherein abgelehnt worden wäre, vermieden werden kann (zu diesem Gesichtspunkt vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 16. Januar 1997 - 11 S 3170/96 -, AuAS 1997, 76 f.).
  • VGH Bayern, 16.12.1996 - 12 CE 95.2728
    Auszug aus OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 6. November 2002 - 4 B 181/02 -, S. 2 des E.A.; Beschluss vom 16. Juni 1998 - 4 B 52/98 -, S. 3 des E.A.), kann im Wege des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens regelmäßig keine die Hauptsache vorweg nehmende Leistungsgewährung für vergangene Zeiträume verlangt werden, weil die Berücksichtigung von Ansprüchen aus der Vergangenheit regelmäßig nicht erforderlich ist, um gegenwärtige Notlagen zu beheben und andernfalls eintretenden erheblichen Grundrechts verletzungen begegnen zu können (vgl. auch Bayerischer VGH München, Beschluss vom 16. Dezember 1996 - 12 CE 95.2728 -, BayVBl. 1997, 470; Beschluss vom 17. September 1997 - 12 ZE 97.1331 -, FEVS 48, 163; Beschluss vom 23. September 1998 - 12 ZE 98.2194, 12 CE 98.2194 -, FEVS 49, 397; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 -, ZFSH/SGB 2000, 558 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. März 1995 - 12 M 1928/95 - zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2000 - 16 B 308/00

    Berücksichtigung eines qualifizierten Mietrückstandes als eine hinreichende

  • VGH Bayern, 17.12.1992 - 25 B 90.2906
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99

    Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des

  • VG Darmstadt, 01.07.1998 - 6 G 882/98

    Anspruch auf eine ungeschmälerte Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt;

  • OVG Saarland, 24.02.1989 - 1 W 36/89
  • VGH Bayern, 15.05.1985 - 12 CS 84 A.2718
  • BVerwG, 17.03.1982 - 8 C 36.80

    Öffentliches Baudarlehn - Vorzeitige Ablösung - Schuldnachlaß - Verwaltungsakt -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1997 - 8 B 623/97

    Sozialhilferecht: Rechtsnatur der Aufrechnungsverfügung, § 25a BSHG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 18 B 1136/02

    Beschwerde mit einem Antrag, der in der ersten Instanz nicht gestellt wurde;

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 B 232.83

    Beginn der Klageeinreichungsfrist im Falle beiderseitiger Erledigungserklärung im

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 6 S 2047/90

    Aufrechnungserklärungen bzw Verrechnungserklärungen einer Behörde sind keine

  • OVG Berlin, 26.11.2003 - 6 S 343.03

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Antragsänderung im Beschwerdeverfahren;

  • OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99

    Bestehen einer Pflicht zum Unterlassen jeder der Verwirklichung eines

  • BVerwG, 13.07.1993 - 1 DB 14.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

  • VGH Bayern, 31.05.1995 - 12 CE 94.3906
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

  • OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03

    Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von

  • BVerwG, 09.09.1960 - V C 4.60

    Rechtsmittel

  • OVG Brandenburg, 12.08.1998 - 4 B 31/98

    Wirtschaftsrecht: Widerruf eines Subventionsbescheides, Umdeutung eines

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.1976 - 1 B 2/76

    Aufschiebende; Wirkung; Rechtsbehelf; Verwaltungsakt; Genehmigung; Aufhebung;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1984 - 5 B 124/83
  • OVG Bremen, 16.07.1999 - 2 B 93/99

    Zulässigkeit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutz; Missachtung der

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07

    Vereinbarkeit der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

    Im vorliegenden Falle kann dahinstehen, ob an der letztgenannten Rechtsauffassung festzuhalten ist, oder ob gegenüber einer Behörde, die eine hiernach unwirksame Aufrechnung erklärt hat und sich an diese anknüpfend berechtigt glaubt, Zahlungen einzubehalten, um vorläufigen Rechtsschutz analog § 80 Abs. 5 VwGO (wegen Missachtung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Rücknahme des gewährenden Bescheids, nicht etwa gegen die Rückforderung oder die Aufrechnung - vgl. in diesem Sinne OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.3. 2005 - 4 B 29/04 -, Juris, Rn. 29) nachzusuchen ist.
  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Der Widerspruchsbescheid vom 31. Juli 2008 ist in den Rechtsstreit einzubeziehen, ohne dass es insoweit auf die Klagefrist des § 74 Abs. 1 VwGO ankommt (so VG Augsburg, Gerichtsbescheid v. 5. November 2007 - Au 3 K 07.415 -, zit. nach JURIS; VG Weimar, Urt. v. 10.10.2001 - 6 K 2489/00.We -, LKV 2003, 40; wohl auch OVG Sachsen, Urt. v. 7. April 2009 - 4 A 415/08 - OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 23. März 2005 - 4 B 29/04 - jeweils zit. nach JURIS; Bader u.a., VwGO, 4. A., § 75 Rdnr. 21).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06

    Abgrenzung des Begriffs der "Vollziehung" von dem der "Vollstreckung" eines

    Da jede Verwirklichung des Regelungsgehaltes eines Verwaltungsaktes dessen Vollziehung darstellt, wird auch durch eine Aufrechnung mit einer durch Verwaltungsakt konstitutiv begründeten Gegenforderung dieser Verwaltungsakt vollzogen (ebenso BFH, Urteil vom 14. November 2000 - VII R 85/99 -, BFHE 193, 254 mit weiteren Nachweisen seiner Rechtsprechung; OVG Brandenburg, Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577 und Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris; Puttler, a.a.O., § 80 Rdnr. 39; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Stand April 2006 -, § 80 Rdnr. 94; Jörg Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung - 12. Aufl., 2006 -, § 80 Rdnr. 7; Kopp/Schenke, VwGO - 14. Aufl., 2005 -, § 80 Rdnr. 30; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung - 3. Auflage, 2005 -, § 80 Rdnr. 7).
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10

    Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Eine derartige Antragserweiterung ist aber nach weitgehend übereinstimmender obergerichtlicher Auffassung regelmäßig unzulässig (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 M 73/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.01.2009 - 13 S 19/09 -, juris; Hess.VGH, Beschl. v. 09.01.2008 - 1 TE 2464/07 -, DÖV 2008, 470; Nds.OVG, Beschl. v. 06.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356; OVG Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 23.07.2019 - 8 K 1062/15

    Widerruf von EU-Fördermitteln wegen nachträglicher, auf Zweckverfehlung

    Dieser Erfüllungsanspruch hängt indes nicht allein von der Unwirksamkeit der in Vollziehung des streitgegenständlichen Bescheids erklärten Aufrechnung, sondern von weiteren Voraussetzungen (wie dem Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen und/oder der Bestandskraft eines Bewilligungsbescheides sowie dem Fehlen anderer, einem Zahlungsanspruch möglicherweise entgegenstehender Umstände - wie etwa einer Aufrechnung mit einer anderen, unstreitigen Gegenforderung, einem Zurückbehaltungsrecht o. ä.) ab (vgl. zu alledem: OVG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris, Rn. 39 zu § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO).
  • OVG Sachsen, 27.07.2012 - 1 B 130/12

    Nutzungsuntersagung, Rechtskraft, Beiladung, Prozessstandschaft

    Die im Beschwerdeverfahren vorgenommene Umstellung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs hin zu einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ist nicht als Antragsänderung im Sinne des § 91 VwGO zu qualifizieren, da hier die Vorschrift des § 264 ZPO zumindest entsprechend anzuwenden ist (vgl. hierzu auch Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 91 Rn. 10; im Ergebnis ähnlich OVG Bbg, Beschl. v. 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris).
  • VG Schwerin, 15.04.2008 - 3 A 400/07

    Rückforderung einer Zuwendung, gegen die die Aufrechnung erklärt wurde

    Während die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung wohl überwiegend (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218, und vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 9 B 109.03 - und 11. August 2005 - 2 B 2.05 -, zitiert nach juris; dem Bundesverwaltungsgericht folgend: OVG Bremen, Beschluss vom 16. Juli 1999 - 2 B 93/99 -, juris, und OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 M 6/02 -, NVwZ-RR 2002, 907, und Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 M 146/06 -, juris; anderer Auffassung: OVG Weimar, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 2 KO 434/03 -, NVwZ-RR 2004, 907, OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. November 2006 - 10 ME 189/06 -, NVwZ-RR 2007, 137) die Auffassung vertritt, die Aufrechnung mit einer in einem Leistungsbescheid konkretisierten Forderung setze nicht die Vollziehbarkeit des Bescheides voraus, sieht der Bundesfinanzhof (Urteil vom 14. November 2000 - VII R 85/99 -, NVwZ 2002, 633, zu einem Fall, der § 10 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation zum Gegenstand hatte) auch in einer Aufrechnung eine Vollziehung des angefochtenen Bescheides, die bei Forderungen, die konstitutiv durch Bescheid festgesetzt würden, im Falle der Rechtsbehelfseinlegung unzulässig sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 3 M 146/06

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und Möglichkeit der Aufrechnung

    Um eine solche Maßnahme handelt es sich bei der Aufrechnung nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218; Beschl. v. 11.08.2005 - 2 B 2.05 - Schütz BeamtR ES/C V 5 Nr. 58; Beschl. v. 20.10.2004 - 9 B 109/03 - juris; dem folgend: VGH Mannheim, Beschl. v. 21.10.2005 - 4 S 740/05 - juris; VGH München, Beschl. v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris und v. 13.01.1997 - 12 CE 96.504 - BayVBl. 1997, 310; OVG Bremen, Beschl. v. 16.07.1999 - 2 B 93/99 - NVwZ-RR 2000, 524; OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.02.1989 - 1 W 36/89 - juris; anderer Auffassung: OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.11.2006 - 10 ME 189/06 - NVwZ-RR 2007, 293; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2011 - 1 M 148/11

    Unzulässigkeit von Antragsänderung und bloß hilfsweiser

    Denn eine Antragsänderung ist im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht (mehr) zulässig ( OVG LSA, Beschluss vom 29. April 2008 - 1 M 43/08 -, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 1 M 476/05 -, juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 6 B 147/08 -, juris; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72; OVG Berlin, Beschluss vom 26. November 2003 - 6 S 343/03 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10. November 2004 - 1 W 37/04 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. August 2003 - 4 Bs 278/03 -, NVwZ-RR 2004, 621; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - 5 ME 295/06 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 11 CE 06.2649 - und Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 24 CS 06.2615 -, jeweils juris; OVG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris ).
  • VG Frankfurt/Oder, 02.03.2023 - 9 L 404/22
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Berücksichtigung von Ansprüchen aus der Vergangenheit, die regelmäßig nicht erforderlich sind, um gegenwärtige Notlagen zu beheben und andernfalls eintretenden erheblichen Grundrechtsverletzungen zu begegnen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris), es sei denn, der durch ihre Versagung hervorgerufene Nachholbedarf wirkt fort und bedingt eine aktuelle, nicht auf anderem Wege abwendbare Notlage (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 2009 - 1 B 426/09 -, Rn. 7, juris).
  • VG Berlin, 19.07.2011 - 24 K 281.10

    Eine im Sinne von § 75 VwGO "verfrühte" Verpflichtungsklage wegen eines

  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 1 ME 279/10

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Umdeutung, Aufenthaltserlaubnis,

  • VG Cottbus, 10.03.2006 - 2 L 57/06
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2004 - L 4 B 29/04 KR   

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https://dejure.org/2004,88515
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2004 - L 4 B 29/04 KR (https://dejure.org/2004,88515)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.12.2004 - L 4 B 29/04 KR (https://dejure.org/2004,88515)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - L 4 B 29/04 KR (https://dejure.org/2004,88515)
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   VG Göttingen, 10.03.2004 - 4 B 29/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23443
VG Göttingen, 10.03.2004 - 4 B 29/04 (https://dejure.org/2004,23443)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10.03.2004 - 4 B 29/04 (https://dejure.org/2004,23443)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10. März 2004 - 4 B 29/04 (https://dejure.org/2004,23443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs 1 AuslG; § 19 AuslG; § 46 Nr 2 AuslG; § 7 AuslG; § 92 Abs 2 S 1 Nr 2 AuslG
    Aufenthaltserlaubnis; Scheinehe; Straftat; Verlängerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Göttingen, 09.03.2004 - 4 B 16/04

    Abschiebung; Rechtsschutz

    Auszug aus VG Göttingen, 10.03.2004 - 4 B 29/04
    Zugleich suchen sie im vorliegenden Verfahren gegen die Antragsgegnerin um vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO und im Parallelverfahren 4 B 16/04 nach § 123 VwGO nach.

    Im Parallelverfahren 4 B 16/04 hat der Antragsteller zu 1) mit Schriftsatz vom 19. Februar 2004 zwei handschriftlich unterzeichnete Schreiben seiner Arbeitgeberin, der P., G., vom 10. Oktober 2003 und 19. Januar 2004 vorgelegt, wegen deren Inhalts auf Bl. 20 bis 23 der beigezogenen Gerichtsakte 4 B 16/04 verwiesen wird.

    In diesem Zusammenhang liegt ein veränderter Umstand allenfalls insoweit vor, als der Antragsteller zu 1) mit Schriftsatz vom 19. Februar 2004 in dem Parallelverfahren 4 B 16/04 ein nunmehr handschriftlich unterzeichnetes Schreiben seines Arbeitgebers vom 10. Oktober 2003 und ein weiteres Schreiben vom 19. Januar 2004 zur Gerichtsakte gereicht hat, mit der er inhaltlich allerdings lediglich erneut seine Unentbehrlichkeit in dem Betrieb seiner Arbeitgeberin geltend macht.

  • OLG Naumburg, 05.06.2001 - 14 WF 39/01

    Unterhalt - Vermutung ehelicher Vaterschaft - offenbare Unmöglichkeit -

    Auszug aus VG Göttingen, 10.03.2004 - 4 B 29/04
    Auch im Rechtssinne kann der Antragsteller zu 1) gemäß § 1600 d BGB spätestens seit 19. August 2002 nicht mehr als Kindesvater im Sinne von § 1592 Nr. 1 BGB ("Scheinvater") vermutet werden, nachdem die Vaterschaft des S. T. gerichtlich festgestellt ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 5.6.2001 - 14 WF 39/01 - juris).
  • VG Göttingen, 09.03.2004 - 4 B 16/04
    Zugleich suchen sie gegen die Antragsgegnerin um vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO nach - 4 B 29/04 -.

    Einer Umdeutung des Antrages der anwaltlich vertretenen Antragsteller bedarf es nicht, weil diese parallel zu dem vorliegenden Verfahren bereits gesondert die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage in dem Verfahren 4 B 29/04 betreiben.

    Der Unzulässigkeit des von den Antragstellern ausdrücklich aufrecht erhaltenen vorläufigen Rechtsschutzbegehrens nach § 123 VwGO steht auch nicht entgegen, dass der im Parallelverfahren 4 B 29/04 vom Antragsteller zu 1) gestellte Antrag nur als Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO statthaft ist.

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