Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.07.2012 - 4 B 31.12 (4 B 22.12)   

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BVerwG, 19.07.2012 - 4 B 31.12 (4 B 22.12) (https://dejure.org/2012,21569)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2012 - 4 B 31.12 (4 B 22.12) (https://dejure.org/2012,21569)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 4 B 31.12 (4 B 22.12) (https://dejure.org/2012,21569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1
    Notwendigkeit der Kenntnisnahme und des Inerwägungziehens der Vorträge der Parteien für die Vermeidung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2012 - 4 B 31.12
    Die Anhörungsrüge kann indes nicht darauf gestützt werden, dass dem Bundesverwaltungsgericht bei der Überprüfung eines Verfahrensfehlers der Vorinstanz, namentlich eines angeblichen Verstoßes der Vorinstanz gegen das rechtliche Gehör, ein Rechtsfehler unterlaufen ist (Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12   

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https://dejure.org/2013,14791
OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12 (https://dejure.org/2013,14791)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2013 - 4 B 31.12 (https://dejure.org/2013,14791)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 (https://dejure.org/2013,14791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten (Frauenversammlung) durchzuführen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 16 GleichstG BB, § 17 GleichstG BB, § 18a GleichstG BB, § 20 GleichstG BB, § 45 Abs 2 PersVG BE, § 54 PersVG BE, § 59 PersVG BE, § 72 PersVG BE
    Gesamtfrauenvertreterin; Organstreit; Statthaftigkeit einer Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Notwendigkeit der Durchführung eines Beanstandungsverfahrens (hier verneint); Recht auf Durchführung einer Frauenversammlung; Gesetzesauslegung; Wortlaut; Formulierung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer Gesamtfrauenversammlung im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

  • rechtsportal.de

    Durchführung einer Gesamtfrauenversammlung im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesamtfrauenvertreterin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Berlin) darf Frauenversammlung durchführen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesamtfrauenvertreterin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Berlin) darf Frauenversammlung durchführen

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12
    Anderenfalls wäre es für den Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeit, textlich Eindeutigkeit herzustellen, nahezu unmöglich, sein Regelungsanliegen gegenüber der Rechtsprechung über einen längeren Zeitraum durchzusetzen (so mit ausführlichen weiteren Nachweisen BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. -, juris Rn. 66).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12
    Denn es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verbindlichen Sinn ergibt (BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1978 - 2 BvR 952/75 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12
    In einem solchen Fall ist eine zu weitgefasste Regelung im Wege der sogenannten teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1995 - 9 C 8.95 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12
    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. zu der im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGlG BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12

    Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der BVG beteiligt werden

    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 -, juris Rn. 15; vgl. zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3/09 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 20.14

    Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten/Frauenvertreterin bei betrieblicher

    Dass die Feststellungsklage nach § 20 Satz 1 Alt. 1 LGG, wonach die Frauenvertreterin das Verwaltungsgericht anrufen kann, um geltend zu machen, dass die Dienststelle ihre Rechte aus diesem Gesetz verletzt hat, statthaft (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 - juris Rn. 15 f.), die Klägerin entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt und das Feststellungsinteresse nach § 43 Abs. 1 VwGO gegeben ist sowie der Klage nach dem durchgeführten Beanstandungsverfahren gemäß § 18 Abs. 1 und 2 LGG nicht das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14

    Entfernung einer Aufstellung zu krankheitsbedingten Fehlzeiten in Verbindung mit

    Denn es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verbindlichen Sinn ergibt (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2019 - 4 B 22.17

    Berufungen der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz erfolglos

    Sie ist nach § 18a Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 20 Satz 1 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vom 18. November 2010 (GVBl. S. 502), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Mai 2016 (GVBl. S. 282, 287) als Feststellungsklage in einem gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit statthaft (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2016 - 4 S 49.15

    Anspruch der stillenden Mutter auf Freistellung durch den Arbeitgeber

    Anderenfalls wäre es für den Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeit, textlich Eindeutigkeit herzustellen, nahezu unmöglich, sein Regelungsanliegen gegenüber der Rechtsprechung über einen längeren Zeitraum durchzusetzen (so mit ausführlichen weiteren Nachweisen BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. -, juris Rn. 66; im Anschluss daran Senatsurteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 -, juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13

    Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während

    In keinem Fall darf richterliche Rechtsfindung das gesetzgeberische Ziel der Norm in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen oder an die Stelle der Regelungskonzeption des Gesetzgebers gar eine eigene treten lassen (so mit ausführlichen weiteren Nachweisen BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. -, juris Rn. 66; im Anschluss daran Senatsurteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 -, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17

    Eilverfahren: Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einer Bewerberin wegen

    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung in der Vergangenheit beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 -, juris Rn. 15; zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a.F.: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 58.16

    Dreimonatige Abordnung eines Richters; Zuständigkeit der Gesamt Frauenvertreterin

    Es handelt sich um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 - juris Rn. 15; vgl. zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a. F.: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3/09 - juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 242.15

    Beteiligung der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz für

    Es handelt sich um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 - juris Rn. 15; vgl. zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a. F.: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3/09 - juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 27.10.2017 - 5 K 200.16

    Beteiligung der Gesamtfrauenvertretung bei einem Verfahren zur Besetzung einer

    Es handelt sich um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 - juris Rn. 15; vgl. zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a. F.: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3/09 - juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 05.07.2016 - 5 K 261.13

    Beteiligung der Frauenvertreterin

  • VG Osnabrück, 04.03.2020 - 1 A 225/18

    Gleichstellungsbeauftragte; organschaftliches Recht; stellvertretende

  • VG Berlin, 23.11.2018 - 5 L 400.18

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Freistellung für Teilnahme an Konferenz der

  • VG Berlin, 10.03.2023 - 5 K 631.22

    Gleichstellungsrechtliche Frauenvertreterin in Berlin: Allgemeiner

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