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   BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01   

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https://dejure.org/2001,4264
BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01 (https://dejure.org/2001,4264)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2001 - 4 B 32.01 (https://dejure.org/2001,4264)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 4 B 32.01 (https://dejure.org/2001,4264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Bedarfsplan - Planrechtfertigung - Verbesserungsmaßnahme

  • Judicialis

    FStrAbG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrAbG § 3
    Straßenplanungsrecht - Planfeststellung; Bedarfsplan; Planrechtfertigung; Verbesserungsmaßnahme.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenrecht - Verbesserungsmaßnahmen nach dem Fernstraßenausbaugesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1163
  • DVBl 2001, 1450
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01
    Der insoweit geltend gemachte Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01
    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Straßenbaumaßnahme auch dann ihre Berechtigung behält, wenn in anderen Straßenabschnitten zunächst weiterhin ein unbefriedigender Ausbauzustand bestehen bleibt und erst später angegangen wird; ein Straßenbaulastträger ist regelmäßig gar nicht in der Lage, sämtlichen Ausbauerfordernissen im Zuge einer Straßenverbindung gleichzeitig durch entsprechende Ausbaumaßnahmen Rechnung zu tragen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 B 32.01 -, NVwZ 2001, 1136 und juris, Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, sind selbst im Anwendungsbereich des Fernstraßenausbaugesetzes vorübergehende Verbesserungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen, obwohl absehbar ist, dass sie durch bereits geplante weitere Ausbaumaßnahmen entbehrlich werden können (Beschluss vom 15. Mai 2001 BVerwG 4 B 32.01 Buchholz 407.0 Allgemeines Straßenrecht Nr. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Auch an Bundesfernstraßen, deren Ausbau in dem Bedarfsplan nicht oder erst in einer späteren Dringlichkeitsstufe vorgesehen ist, können einzelne Verbesserungsmaßnahmen, d.h. Maßnahmen von geringer örtlicher Ausdehnung notwendig werden (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 B 32.01 - juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04

    Fernstraßenrecht - Planfeststellung - Rechte des durch einen ergänzenden

    In Umsetzung dieser seit Mai 2001 bestandskräftigen Regelung (vgl. dazu Urteil des Senats vom 1. Februar 2001 - 1 C 10626/00.OVG - dort insbesondere Umdruck S. 25 f.; BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 B 32.01 - NVwZ 2001, 1163) ist der angefochtene Ergänzungsbeschluss ergangen.

    Auch der Klägerin des Verfahrens 1 C 10626/00.OVG gegenüber ist er bestandskräftig, seit deren Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Senats vom 1. Februar 2001 vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 B 32.01 - NVwZ 2001, 1163 - zurückgewiesen worden ist.

  • OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00

    Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in

    Im Regelungsbereich der Hundehalterverordnung sind abgeschlossene Lebensvorgänge nur diejenigen, in denen den Haltern nach altem Recht eine Erlaubnis zum Halten ihrer gefährlichen Hunde erteilt worden war, denn nicht schon der vollendete Eigentumserwerb, sondern erst die Erteilung einer Haltererlaubnis begründete das Vertrauen auf ein Behaltendürfen und die damit einhergehende Haltung gefährlicher Hunde (so schon Beschluss des Senats vom 21. Mai 2001 - 4 B 32/01-; vgl. auch RhPfVerfGH, NVwZ 2001, 1273, 1278).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 11 D 93/19

    Rechtmäßiger Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben "Umbau des

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2005- 9 VR 7.05 -, NuR 2005, 709 ff. = juris, Rn. 7, und vom 15. Mai 2001 - 4 B 32.01 -, Buchholz 407.0 Allg.
  • VGH Bayern, 15.02.2005 - 8 A 03.40044

    Klassifizierung als Kreisstraße

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  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 8 S 2193/04

    Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels; Absehen von weiterer

    Im übrigen kann diese Rüge auch deshalb keinen Erfolg haben, weil dies voraussetzen würde, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme einer weiteren Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 15.5.2001 - 4 B 32.01 - vom 6.3.1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 zur Rüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Eyermann/Peter Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 132 RdNr. 16).
  • VG Ansbach, 18.08.2020 - AN 9 K 19.00666

    Baugenehmigung für die Erweiterung von Dachgauben

    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (BVerwG, B.v. 29.5.2001 - 4 B 32/01 - juris; BayVGH, B. v. 14.5.2003 - 15 ZB 00 935 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12

    Planfeststellung für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens

    Auch an Bundesfernstraßen, deren Ausbau in dem Bedarfsplan nicht oder erst in einer späteren Dringlichkeitsstufe vorgesehen ist, können einzelne Verbesserungsmaßnahmen, d.h. Maßnahmen von geringer örtlicher Ausdehnung wie Kurvenbegradigungen, Änderungen oder Beseitigungen von Bahnübergängen, Fahrbahnverbreiterungen und kleine Ortsumgehungen, notwendig werden (BVerwG, Beschl. v. 15.05.2001 - 4 B 32.01 -, NVwZ 2001, 1163 [1164], RdNr. 8 in juris).
  • VGH Bayern, 26.09.2003 - 8 A 02.40065

    Erwägungen im Rahmen einer Entscheidung zwischen der Errichtung einer

  • OVG Brandenburg, 10.04.2001 - 4 A 130/00

    Sperrwirkung für eine öffentlich-rechtliche Namensänderungen bei sogenannten

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2006 - 4 LB 110/99

    Sierra Leone, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

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