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   BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05   

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https://dejure.org/2005,4850
BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05 (https://dejure.org/2005,4850)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 4 B 32.05 (https://dejure.org/2005,4850)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 4 B 32.05 (https://dejure.org/2005,4850)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1600
  • ZfBR 2005, 682
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05
    Die Verwaltungsleistung, für die der Aufwendungsersatz vereinbart wird, besteht nicht aus irgendeiner "Gesamtplanung", die möglicherweise sogar das Bebauungsplangebiet überschreitet, sondern aus dem einzelnen Bebauungsplan bzw. der im Einzelfall erteilten Befreiung, die ihrerseits die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. August 1992 BVerwG 8 C 19.90 BVerwGE 90, 310 ).

    16 2. Die hilfsweise geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 a.a.O. liegt nicht vor.

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05
    6 Folgekostenverträge dürfen nur oder allenfalls das erfassen, was von einem bestimmten Bauvorhaben an Folgen ausgelöst wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973 BVerwG 4 C 22.72 BVerwGE 42, 331 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05
    Um einen Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) hinreichend zu bezeichnen, muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01

    Umlegung, freiwillige; Vertrag, städtebaulicher; Vorteilsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05
    Das Gesetz stellt damit ebenso wie § 139 BGB auf den mutmaßlichen Parteiwillen ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2001 BVerwG 4 B 24.01 NVwZ 2002, 473).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 LC 86/09

    Berücksichtigung einer Steigerung des Grundstückswerts bei der Angemessenheit der

    Beim städtebaulichen Vertrag geht es nicht um die steuerähnliche Abschöpfung von Wertgewinnen, sondern allein um die Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen im Sinne eines Aufwendungsersatzes (BVerwG, B. v. 21.6.2005 - 4 B 32.05 - BRS 69 Nr. 214).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines städtebaulichen

    In jüngerer Zeit hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 21. Juni 2005 noch einmal an seine zuvor ergangenen Entscheidungen angeknüpft (- 4 B 32.05 -, BRS 69 Nr. 214, Bestätigung von VGH Mannheim v. 2.2.2005 - 5 S 639/02 -, BRS 69 Nr. 213 = BauR 2005, 1595): "Folgekostenverträge dürfen nur oder allenfalls das erfassen, was von einem bestimmten Bauvorhaben an Folgen ausgelöst wird.
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 BV 07.3067

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme (bereits

    Für die Ursächlichkeit, wie sie die Zulässigkeit eines Folgekostenvertrags verlangt, reicht es nicht aus, dass sich die Aufwendungen einem Vorhaben zuordnen lassen (BVerwG vom 21.6.2005 - 4 B 32/05 - juris ; vom 14.8.1992 BVerwGE 90, 310/311 ff.; vom 6.7.1973, a.a.O., S. 343).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus Anlass eines bestimmten Vorhabens etwas geschieht und nicht nur auf einen aufgelaufenen Bedarf reagiert wird (BVerwG vom 14.8.1992, a.a.O., S. 313 f.); ein Abstellen auf die kommunale Gesamtplanung ist nicht zulässig (BVerwG vom 21.6.2005, a.a.O., Rz. 6; Reidt, a.a.O., RdNr. 1001).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08

    Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan

    Soweit die Antragsteller des Weiteren darauf abheben, dass ein Folgekostenvertrag nur von gemeindlichen Aufwendungen entlasten dürfe, zu denen der Erlass des Bebauungsplans, der seinerseits die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens begründe, geführt habe oder führen werde (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.2.2005 - 5 S 639/02 - VBlBW 2006, 23) bzw. die dem einzelnen Bebauungsplan zurechenbar sind (BVerwG, Beschluss vom 21.6.2005 - 4 B 32.05 - BauR 2005, 1600), verkennen sie, dass der angefochtene Bebauungsplan unmittelbar die Kostenlast hervorruft, weil er die Fußgängerunterführung festsetzt.
  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 274/07

    Abschöpfung ; Entreicherung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Folgekosten;

    Ursächlichkeit kann danach nur angenommen werden, wenn die Folgekosten von einem bestimmten Bauvorhaben ausgelöst werden; es reicht nicht aus, dass sich die Aufwendungen einem Vorhaben zuordnen lassen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 4 B 32/05 -, BauR 2005, 1600).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus Anlass eines bestimmten Vorhabens etwas geschieht und nicht nur auf einen aufgelaufenen Bedarf reagiert wird (BVerwG, Urteil vom 14. August 1992 - 8 C 19/90 -, BVerwGE 90, 310); ein Abstellen auf die kommunale Gesamtplanung ist nicht zulässig (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2005, a.a.O.).

  • VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11

    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen

    Deshalb ist eine Übernahme von Folgekosten auch nur dann zulässig, wenn diese keine Gegenleistung, sondern lediglich eine Art Aufwendungsersatz darstellen (BVerwG, Beschl. v. 21.06.2005 - 4 B 32/05 -, juris).
  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 275/07

    Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität;

    Ursächlichkeit kann danach nur angenommen werden, wenn die Folgekosten von einem bestimmten Bauvorhaben ausgelöst werden; es reicht nicht aus, dass sich die Aufwendungen einem Vorhaben zuordnen lassen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 4 B 32/05 -, BauR 2005, 1600).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus Anlass eines bestimmten Vorhabens etwas geschieht und nicht nur auf einen aufgelaufenen Bedarf reagiert wird (BVerwG, Urteil vom 14. August 1992 - 8 C 19/90 -, BVerwGE 90, 310); ein Abstellen auf die kommunale Gesamtplanung ist nicht zulässig (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2005, a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 11/09

    Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität;

    Ursächlichkeit kann danach nur angenommen werden, wenn die Folgekosten von einem bestimmten Bauvorhaben ausgelöst werden; es reicht nicht aus, dass sich die Aufwendungen einem Vorhaben zuordnen lassen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 4 B 32/05 -, BauR 2005, 1600).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus Anlass eines bestimmten Vorhabens etwas geschieht und nicht nur auf einen aufgelaufenen Bedarf reagiert wird (BVerwG, Urteil vom 14. August 1992 - 8 C 19/90 -, BVerwGE 90, 310); ein Abstellen auf die kommunale Gesamtplanung ist nicht zulässig (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2005, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 10 N 116.05

    Städtebaurecht - Zahlungsansprüche aus einem städtebaulichen Vertrag, in dem mit

    Die funktionale Zuordnung, nämlich dass es sich nicht etwa um eine Art "Zuzugsabgabe" (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973 - IV C 22.72 -, DVBl. 1973, 800, 804) oder allgemeinen "Aufwendungsersatz" (BVerwG, Urteil vom 14. August 1992 - 8 C 19.90 -, BVerwGE 90, 310; Beschluss vom 21. Juni 2005 - 4 B 32.05 -, BauR 2005, 1600), sondern um "echte" Folgekosten handelt, wird von der Beklagten nicht in Frage gestellt.
  • VG Münster, 22.10.2008 - 3 K 502/07
    vgl. zur einhelligen Rechtsprechung BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 4 B 32/05 - sowie Urteil vom 25. November 2005 - 4 C 15/04 -.
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