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   BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11   

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https://dejure.org/2011,1203
BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11 (https://dejure.org/2011,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2011 - 4 B 32.11 (https://dejure.org/2011,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 4 B 32.11 (https://dejure.org/2011,1203)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Übertragung des bauplanerischen Nachbarschutzes kraft Bundesrecht auf das Verhältnis des Eigentümers eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks zu dem Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücks; Anforderungen an eine Beschwerde gegen ...

  • rewis.io

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2, 3
    Möglichkeit der Übertragung des bauplanerischen Nachbarschutzes kraft Bundesrecht auf das Verhältnis des Eigentümers eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks zu dem Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücks; Anforderungen an eine Beschwerde gegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann besteht ein gebietsübergreifender Abwehranpruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein gebietsübergreifender Nachbarschutz ohne unzumutbare Beeinträchtigung! (IBR 2012, 292)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 634
  • ZfBR 2012, 378
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich oder lediglich hilfsweise (Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302) beantragt hat.
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11
    Der Grundsatz, dass sich ein Nachbar im Plangebiet auch dann gegen die Zulassung einer gebietswidrigen Nutzung wenden kann, wenn er durch sie selbst nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (Beschluss vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 4 B 55.07 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 32 Rn. 5), lässt sich auf den Nachbarschutz in einem faktischen Baugebiet übertragen.
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 14 B 06.1181

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren (verneint);

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Fallkonstellation, die dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2008 - 14 B 06.1181 - zugrunde lag.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11
    Wie der Verwaltungsgerichtshof unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 16. September 1993 (BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ) ausgeführt hat, ergibt sich aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB, dass ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch tritt (Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11
    Es entspricht in der Regel nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (Beschluss vom 31. Oktober 2000 - BVerwG 4 KSt 2.00 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 03.01.1973 - IV B 171.72

    Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11
    Soweit der Kläger geltend macht, das angefochtene Urteil weiche gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vom Beschluss des Senats vom 3. Januar 1973 ab (BVerwG 4 B 171.72 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 34), was auch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. August 2008 belege, genügt der Vortrag nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 76/20

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts:

    Der Nachbar hat daher auf die Erhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Gebietsart einen Anspruch (BVerwGE 94, 151, 161; 101, 364, 375 f.; BVerwG, ZfBR 2012, 378, 379).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    a) Die für den Fall der Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 71b Forstenried-Solln Teil II der Antragsgegnerin gestellte Frage, ob ein gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch zumindest dann anerkannt werden muss, wenn das gebietsexterne Vorhaben ebenso wie das eigene Grundstück in einem faktischen Baugebiet gelegen ist, für das nach der Baunutzungsverordnung dieselben Nutzungsarten (hier: eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte) ausgeschlossen sind, lässt sich mit dem Hinweis auf die vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 22. Dezember 2011 - BVerwG 4 B 32.11 - (ZfBR 2012, 378) ohne weiteres verneinen.

    Es liegt in der Konsequenz dieser Erkenntnis, dass der Senat im Beschluss vom 22. Dezember 2011 (a.a.O.) einen grenzüberschreitenden Gebietserhaltungsanspruch im Falle des § 34 Abs. 2 BauGB ausnahmslos ausgeschlossen hat.

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    § 34 Abs. 2 BauGB gewährt Nachbarschutz, soweit die nähere Umgebung reicht (stRspr, BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 , Beschlüsse vom 20. August 1998 - 4 B 79.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 191 S. 75, vom 22. Dezember 2011 - 4 B 32.11 - ZfBR 2012, 378 = juris Rn. 5 und vom 10. Januar 2013 - 4 B 48.12 - BRS 81 Nr. 182 Rn. 5).
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