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   BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88   

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BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1988,1677)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1988 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1988,1677)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1988,1677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandsschutz als Gegenrecht gegenüber einer Beseitigungsanordnung; Beweislast des Einwendenden; Anscheinsbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88
    Deswegen ist er auch beweispflichtig für das von ihm behauptete Vorliegen einer Baugenehmigung, abgesehen davon, daß eine Behörde, gerade wenn sie über keinerlei Bauakten für ein bestimmtes Bauvorhaben verfügt, in der Regel schon deswegen nicht in der Lage ist, positiv das Nichtvorliegen einer Baugenehmigung nachzuweisen (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Nr. 13 = BRS 35 Nr. 206).
  • BVerwG, 09.03.1954 - I C 47.53

    Einschränkungsmöglichkeit des Grundrechts der Berufsfreiheit durch das

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88
    Die Beschwerde ist unzulässig; sie macht zwar eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend, unterläßt es jedoch, eine bisher ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts herauszuarbeiten, die hier mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung zu klären wäre (vgl. dazu BVerwGE 1 90 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 2 B 1111/14

    Kann eine Baugenehmigung auch per E-Mail bekannt gegeben werden?

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1988 - 4 B 33.88 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteile vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 -, BauR 2014, 667 = juris Rn. 80, und vom 29. März 2012 - 2 A 83/11 -, juris Rn. 59, Beschluss vom 30. März 2011 - 7 A 848/10 -, juris Rn. 17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 4694/03

    Rechtswidrige Rückbauverfügung

    BVerwG Urteil vom 23.2.1979 - 4 C 86.76 -, BRS 35 Nr. 206, Beschluss vom 19.2.1988 - 4 B 33.88 - OVG NRW, Urteil vom 17.5.1993 - 11 A 3625/91 -, Beschluss vom 18.1.2001 - 10 B 1898/00 -, BRS 64 Nr. 161; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Loseblatt, Stand: Mai 2005, § 75 Rdnr. 58 a.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Da die Klägerin beweispflichtig ist für das von ihr geltend gemachte Vorliegen einer Baugenehmigung, geht dessen Nichterweislichkeit zu ihren Lasten (vgl. zur Beweislast etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1988 - BVerwG 4 B 33.88 -, juris Rn. 3).
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   OVG Berlin, 10.01.1989 - 4 B 33.88   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 10.01.1989 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1989,35740)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10. Januar 1989 - 4 B 33.88 (https://dejure.org/1989,35740)
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