Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 16.04.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94   

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BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94 (https://dejure.org/1994,405)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1994 - 4 B 35.94 (https://dejure.org/1994,405)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 4 B 35.94 (https://dejure.org/1994,405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines Sachverständigengutachtens - Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung - Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Nichteinhaltung von Verfahrensbestimmungen - Aufnahme eines Vorhabens in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BNatSchG § 8 Abs. 3; FStrG §§ 1, 17; UVPG § 22

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 688
  • DVBl 1994, 763
  • DÖV 1994, 744
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Ihr ist es unbenommen, bei ihrer Entscheidung auch Gutachten zu berücksichtigen, die nicht von ihr, sondern von Verfahrensbeteiligten oder von anderen Behörden eingeholt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214; vgl. auch Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - und Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nrn. 120 und 137).

    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Trifft dies zu, so ist für eine Abwägungsentscheidung auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BNatSchG von vornherein kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13).

    Das Berufungsgericht hat sich nicht in Widerspruch zu einem im Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - (BVerwGE 85, 348) sowie im Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - (a.a.O.) formulierten Rechtssatz des Senats gesetzt, denn es hatte von seinem Rechtsstandpunkt aus keinen Anlaß, in Zweifel zu ziehen, daß § 8 Abs. 3 BNatSchG eine Abwägung verlangt, wenn ein Eingriff mit Beeinträchtigungen verbunden ist, die nicht zu vermeiden oder nicht im erforderlichen Maße auszugleichen sind.

  • BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an das

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -).
  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 257.92

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -).
  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93

    Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - a.a.O.; vgl. zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 257.92 - und - BVerwG 4 B 45.93 - sowie den Beschluß vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 -).
  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Denn zu den Rechtsmitteln im Sinne des Art. 177 Abs. 3 EWGV zählt neben der Revision die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision jedenfalls insoweit, als revisibles Recht den Prüfungsgegenstand bildet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 59 und vom 14. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 72.92 - NVwZ 1993, 770).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Die Notwendigkeit, einen gutachtlich aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muß sich der Behörde grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widerprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit der Planfeststellungsbehörde ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38 sowie Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Daß sich diese Erwägung so im angefochtenen Planfeststellungsbeschluß nicht findet, ist unschädlich, denn nach der Rechtsprechung des Senats kann das Tatsachengericht die Planrechtfertigung aus anderen Gründen als die Planfeststellungsbehörde herleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94
    Das Berufungsgericht hat sich nicht in Widerspruch zu einem im Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - (BVerwGE 85, 348) sowie im Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - (a.a.O.) formulierten Rechtssatz des Senats gesetzt, denn es hatte von seinem Rechtsstandpunkt aus keinen Anlaß, in Zweifel zu ziehen, daß § 8 Abs. 3 BNatSchG eine Abwägung verlangt, wenn ein Eingriff mit Beeinträchtigungen verbunden ist, die nicht zu vermeiden oder nicht im erforderlichen Maße auszugleichen sind.
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85

    Gesetzlicher Richter - Vorlagepflicht beim EuGH - Rechtsmittel des

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

  • BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92

    Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Dies hat der Senat inzwischen mehrfach bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -, vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 45.93 -, vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Ob sie sich ein ihr vorgelegtes Gutachten als eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage zu eigen macht, ist eine Frage der inhaltlichen Bewertung der gutachtlichen Stellungnahme, die nicht allein deshalb geringeres Gewicht als ein von der Behörde selbst eingeholtes Gutachten beansprucht, weil sie von einem seinerseits an einem bestimmten Verfahrensausgang Interessierten in Auftrag gegeben wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.2.1994 - 4 B 35.94 -NVwZ 1994, 688).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 3 K 1599/07

    Planfeststellungsbeschluss in Sachen CO-Pipeline rechtswidrig

    Zur Verwertbarkeit von Gutachten von Verfahrensbeteiligten: BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1994 - 4 B 35.94 -, u. a. NVwZ 1994, 688 ff. und juris.
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Die Notwendigkeit, einen gutachtlich bereits aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muß sich der Behörde grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchhholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß solche Mängel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; Beschlüsse vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - und vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 185.95 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 20 D 118/03

    Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen

    Soweit nach innerstaatlichen Rechtsgrundsätzen die Relevanz solcher Verfahrensfehler im Allgemeinen nur bei der Möglichkeit einer anderen Entscheidung angenommen wird - vgl. zur UVP etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1994 - 4 B 35.94 -, DVBl. 1994, 763 -, mag dies im Hinblick auf das Effektivitätsprinzip gewissen Bedenken begegnen, weil ein solches Kriterium wiederum dazu führen würde, über die Umweltbelange außerhalb des durch die Richtlinie 85/337/EWG vorgegebenen Rahmens und Systems der Vorhabensprüfung zu befinden.
  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des (amtlichen) Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG vom 6.2.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.6.1992 Buchholz 407, 4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.2.1994 BayVBl 1994, 444/445; BayVGH vom 2.5.2011 Az. 8 ZB 10.2312 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2448/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Umfang der ausgelegten Planunterlagen;

    Auch der - wie es hier bei den Klägern der Fall ist - vom Vorhaben Eigentumsbetroffene kann den Planfeststellungsbeschluß wegen des Unterbleibens der - erforderlichen - Umweltverträglichkeitsprüfung daher nur dann im Ergebnis mit Erfolg anfechten, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BVerwG, Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - VBlBW 1994, 269; Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 und Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256).

    Der Senat versteht die hier gesetzlich geforderte Kausalitätsbeziehung zwischen mangelnder Abwägung und Abwägungsergebnis im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin, daß - wie oben wiedergegeben - die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung bei Fehlervermeidung bestehen muß (vgl. hierzu den bereits unter der Geltung des § 17 Abs. 6c Satz 1 FStrG - diese Bestimmung allerdings nicht erwähnenden - Beschl. des BVerwG v. 23.02.1994, a.a.O., sowie BVerwG, Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 - zur weitgehenden Übereinstimmung der Neuregelung des § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG mit der bisherigen Rechtsprechung).

    Sie genügen ihrer Darlegungslast vielmehr in diesem Zusammenhang bereits dann, wenn sie plausibel dartun, wieso die Entscheidung im Falle einer behördlichen Umweltverträglichkeitsprüfung möglicherweise anders ausgefallen wäre (so BVerwG, Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2341/94

    Planfeststellung - Rastplatz an Bundesautobahn - Ausdehnung des Bauabschnitts bis

    Auch der - wie es hier bei den Klägern der Fall ist - vom Vorhaben Eigentumsbetroffene kann den Planfeststellungsbeschluß wegen des Unterbleibens der - erforderlichen - Umweltverträglichkeitsprüfung daher nur dann im Ergebnis mit Erfolg anfechten, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BVerwG, Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - VBlBW 1994, 269; Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 und Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256).

    Der Senat versteht die hier gesetzlich geforderte Kausalitätsbeziehung zwischen mangelnder Abwägung und Abwägungsergebnis im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin, daß - wie oben wiedergegeben - die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung bei Fehlervermeidung bestehen muß (vgl. hierzu den bereits unter der Geltung des § 17 Abs. 6c Satz 1 FStrG - diese Bestimmung allerdings nicht erwähnenden - Beschl. des BVerwG v. 23.02.1994, a.a.O., sowie BVerwG, Beschl. v. 21.07.1994 - 4 VR 1.94 - zur weitgehenden Übereinstimmung der Neuregelung des § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG mit der bisherigen Rechtsprechung).

    Sie genügen ihrer Darlegungslast vielmehr in diesem Zusammenhang bereits dann, wenn sie plausibel dartun, wieso die Entscheidung im Falle einer behördlichen Umweltverträglichkeitsprüfung möglicherweise anders ausgefallen wäre (so BVerwG, Beschl. v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG vom 6.2.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.6.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.2.1994 BayVBl 1994, 444/445).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

  • VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00

    Bebauungsplan: Bürgerbeteiligung - Auslegung; Landschaftsschutzgebiet - Ausnahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 11 D 97/96

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Vorherige Beteiligung von

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 5 S 2198/12

    Wegfall einer notwendigen Grundstückszufahrt durch Anlegung einer

  • BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1998 - 5 S 1060/98

    Anfechtung einer Plangenehmigung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1980

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642

    Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens

  • VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
  • VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1405

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken;

  • VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01

    Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

  • BVerwG, 11.12.1995 - 4 B 4.95

    Abwägungsdefizit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Unerheblichkeit von

  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 9 N 1626/96

    Grundstücksveräußerung während Normenkontrollverfahren; Zusatz und

  • BVerwG, 11.12.1995 - 4 B 3.95

    Abwägungsdefizit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Unterbleibens einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 S 520/95

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Umweltverträglichkeitsprüfung - Änderung der

  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 185.95

    UVP-Richtlinie - Straßen - Umweltverträglichkeitsprüfung - Freistellung

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594

    Wasserrechtliche Plangenehmigung; Fischereirecht; Aufklärungspflicht; Beweiswert

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Variantenauswahl;

  • VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552

    Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser,

  • VG München, 28.10.2014 - M 2 K 14.1423

    Wasserrecht; Fischzuchtanlage; nachträgliche Inhalts- oder Nebenbestimmungen;

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung

  • VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1402

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken;

  • VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1401

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken;

  • VGH Bayern, 07.08.2014 - 8 ZB 13.2583

    Rücksichtnahme eines Betreibers einer Fischzuchtanlage auf Unterlieger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1997 - 21 D 10/95

    Genehmigung für eine wesentlicheÄnderung einer Kraftwerksanlage durch Erhöhung

  • VG Augsburg, 25.11.2014 - Au 3 K 13.1404

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken;

  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 22 ZB 20.132

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Immissionspumpversuchen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - 20 A 3955/02

    Zweck der Ausgestaltung des gemeindlichen Beteiligungsrechts im

  • VG Würzburg, 13.11.2014 - W 4 S 14.1052

    Wasserrechtliche Erlaubnis; Gebot der Rücksichtnahme; Einschätzungsvorsprung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 20 A 5304/94
  • VGH Bayern, 07.03.2016 - 8 ZB 14.2628

    Wasserrechtliche Erlaubnis zum Kiesabbau

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2001 - 5 S 428/00

    Straßenplanung - Abwägung

  • VG Würzburg, 17.11.2014 - W 4 S 14.1042

    Gebot der Rücksichtnahme im Wasserrecht; Einschätzungsvorsprung wasserrechtlicher

  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 8 ZB 14.385

    Einschätzungsvorsprung wasserrechtlicher Fachbehörden

  • VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 3 L 404/09

    Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline

  • BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 81.01

    Schutz vor hohen Geräuschimmissionen und Schadstoffimmissionen durch die Planung

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 B 57.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1169/93

    Forstrechtliche Anordnungen zum Schutz des Waldes an den Betreiber eines

  • VG Bayreuth, 20.01.2017 - B 2 K 16.225

    Versagung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Wasserkraftanlage - Schutz

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 10 S 240/95

    Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Freileitung

  • VG München, 19.09.2014 - M 2 SN 14.3784

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bauwasserhaltung; beschränkte Erlaubnis; Gebot der

  • VG Würzburg, 10.12.2013 - W 4 K 12.713

    Nassauskiesung; wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren;

  • VG Oldenburg, 30.04.2003 - 1 B 4791/02

    Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Gewässers

  • OVG Niedersachsen, 16.10.1996 - 7 K 2363/92

    Straßenplanung: Abschnittsbildung; Abschnittsbildung; Abwägung,

  • VG Münster, 20.06.2008 - 10 L 267/08

    Verletzung von Nachbarrechten durch den Bau eines Verbrauchermarktes; Störung der

  • BVerwG, 14.03.1996 - 4 B 273.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Erhebung

  • VG Köln, 06.06.1995 - 11 K 5684/92
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 16.04.1996 - 4 B 35.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,45007
OVG Berlin, 16.04.1996 - 4 B 35.94 (https://dejure.org/1996,45007)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.04.1996 - 4 B 35.94 (https://dejure.org/1996,45007)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. April 1996 - 4 B 35.94 (https://dejure.org/1996,45007)
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