Rechtsprechung
BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs als revisionsbegründender Verfahrensfehler bei verkürzter Darstellung des Streitgegenstandes im verwaltungsgerichtlichen Urteil - Bindung des Gerichts an Rechtsauffassungen eines Verfahrensbeteiligten unter dem Gesichtspunkt der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 29 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Anspruch auf rechtliches Gehör; Bestandsschutz eines Gewerbebetriebes im Rahmen einer "zeitgeistbedingten" Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs [Tanzsaal, Diskothek] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 15.02.2001 - 7 L 37/00
- BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97
Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und …
Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01
Nach der Rechtsprechung des Senats reicht allerdings eine Nutzungsintensivierung allein nicht aus, um den Vorhabenbegriff einer Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB zu erfüllen; vielmehr kommt es im öffentlichen Baurecht maßgeblich auf objektivere Kriterien an (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 9.97 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 14 = DVBl 1999, 244). - BVerwG, 18.07.1997 - 4 B 116.97
Bauplanungsrecht - Bestandsschutz bei Veränderungen oder Erweiterungen baulicher …
Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01
Das ist der Fall, wenn sich die Genehmigungsfrage im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB neu stellt, weil die Veränderung die Qualität einer Änderung oder Nutzungsänderung im Sinne dieser Vorschrift erreicht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 4 B 116.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 331 = BauR 1997, 991).
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13
Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft; …
Keine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB ist die bloße Intensivierung der Nutzung durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne Einfluss des Bauherrn (BVerwG, Urteil vom 29.10.1998 - 4 C 9.97 - NVwZ 1999, 417 und Beschluss vom 11.07.2001 - 4 B 36.01 - BRS 64 Nr. 73). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08
Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der …
Der Bestandsschutz endet, wenn die Veränderung die Qualität einer Änderung oder Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB bzw. § 62 Abs. 1 Satz 2 LBauO M-V a.F. erreicht (vgl. zu § 29 BauGB BVerwG, B. v. 11.07.2001 - 4 B 36/01 - BRS 64 Nr. 73; vgl. Senat, B. v. 22.03.2005 - 3 M 236/04). - OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem …
Ändert der Betreiber demgegenüber objektive, vor allem in Maß und Zahl ausdrückbare Merkmale der baulichen Anlage, ist von einer Nutzungsänderung auszugehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 -, juris Rn. 14 = NVwZ 1999, 417 = BRS 60 Nr. 68; Beschl. v. 11.7.2001 - 4 B 36.01 -, juris Rn. 8 = BRS 64 Nr. 73).
- VG Karlsruhe, 13.06.2016 - 4 K 817/16
Untersagung der Nutzung eines Mehrfamilienhauses als Beherbergungsbetrieb …
Keine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB ist die bloße Intensivierung der Nutzung durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne Einfluss des Bauherrn (…BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - NVwZ 1999, 417 und Beschl. v. 11.07.2001 - 4 B 36.01 - BRS 64 Nr. 73). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 8 A 3002/11
Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen …
vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 4 C 17.94 -, BauR 1996, 674 = juris, Rn. 18 f., und vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 -, DVBl. 1999, 244 = juris, Rn. 14, sowie Beschluss vom 11. Juli 2001 - 4 B 36.01 -, BRS 64 Nr. 73 = juris, Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 11. Februar 2014 - 2 D 15/13.NE -, juris, Rn. 136 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 -, NVwZ-RR 2014, 255 = juris, Rn. 11 und 27; siehe ferner Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 29 Rn. 21. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 8 A 1220/12
Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen …
vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 4 C 17.94 -, BauR 1996, 674 = juris, Rn. 18 f., und vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 -, DVBl. 1999, 244 = juris, Rn. 14, sowie Beschluss vom 11. Juli 2001 - 4 B 36.01 -, BRS 64 Nr. 73 = juris, Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 11. Februar 2014 - 2 D 15/13.NE -, juris, Rn. 136 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 -, NVwZ-RR 2014, 255 = juris, Rn. 11 und 27; siehe ferner Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 29 Rn. 21. - VGH Bayern, 03.05.2022 - 22 B 20.2178
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung- Lärmbelästigung einer …
Ändert der Betreiber objektive, vor allem in Maß und Zahl ausdrückbare Merkmale der baulichen Anlage, ist von einer Nutzungsänderung auszugehen (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2001 - 4 B 36.01 - juris Rn. 8).bzw. wenn sich die Genehmigungsfrage im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB neu stellt (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2001 - 4 B 36.01 - juris Rn. 7).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 3 L 12/08
Bauaufsichtliche Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses, eines Anbaus und …
Die Verglasung der ursprünglich mit einer Brüstung vorgesehenen Terrasse vor dem Gebäude und deren angrenzende Vergrößerung nebst Verglasung stellen eine Nutzungsänderung i.S.v. § 29 BauGB und damit zugleich eine genehmigungspflichtige bauliche Änderung i.S.v. § 59 Abs. 1 LBauO M-V a.F. dar (vgl. zu § 29 BauGB BVerwG, B. v. 11.07.2001 - 4 B 36/01 -, BRS 64 Nr. 73; vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.03.2005 - 3 M 236/04 und vom 15.01.2009 - 3 L 124/08 -, NordÖR 2009, 179 (Leitsatz)). - VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899
Teilzulassung; Drogeriemarkt; Nutzungsänderung; Variationsbreite; typisierende …
Mag eine einzelne Stärkung des jeweiligen Randsortiments noch zu einer Nutzungsintensivierung führen, die noch keine Nutzungsänderung bedeutet (dazu BVerwG, B.v. 11.7.2001 - 4 B 36.01 - BRS 64 Nr. 73), so führt jedenfalls die beabsichtigte Nutzung "Drogeriefachmarkt" auf einer Fläche von 896 m² zu einer Nutzungsänderung gegenüber dem genehmigten Lebensmittelmarkt. - VGH Baden-Württemberg, 03.09.2012 - 3 S 2236/11
Umwandlung eines Sexkinos und einer Spielothek in eine Großspielhalle; …
(BVerwG, Beschl. v. 11.07.2001 - 4 B 36.01 -, BRS 64 Nr. 73). - VGH Baden-Württemberg, 12.08.2005 - 5 S 2363/04
Berücksichtigung bodenrechtlicher Belange bei Erweiterung eines großflächigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 2 D 15/13
Wirksamkeit der Änderungen und Festsetzungen eines Bebauungsplans bei …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 8 S 869/12
Bauliche Nutzungsänderung durch Umwandlung einer Spielhalle
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2009 - 3 L 124/08
Baugenehmigungspflichtige Instandsetzung
- VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15
Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro im …
- VG Stuttgart, 24.07.2020 - 5 K 3148/18
Nutzungsänderung bei Umwandlung einer Spielhalle in ein Wettbüro
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/138
Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; …
- VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911
Zur baurechtlichen Zulässigkeit des Betriebs einer Diskothek
- VGH Bayern, 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375
Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Betrieb einer Diskothek im Tanzsaal …
- VG Ansbach, 18.02.2014 - AN 3 K 13.02115
Planungsrechtlich relevante Nutzungsänderung; Gaststätten- und Raucherlärm; …
- VG Gelsenkirchen, 18.08.2009 - 6 K 3595/06
Ordnungsbehördliches Einschreiten; Legalisierungswirkung; Bestandsschutz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - 10 B 1918/05
- VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
Zulässigkeit einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Sauna in einen …
- VG Gelsenkirchen, 23.02.2021 - 9 K 1609/17
Wettbüro; Nutzungsänderung; Genehmigungsbedürftigkeit; Spielhalle; …
- VG Ansbach, 11.01.2013 - AN 3 S 12.02040
Gesamtvorhaben; Gaststätte; Flächenzuwachs; Raucherlärm
- VG Ansbach, 28.08.2008 - AN 18 K 07.02193
Betriebszeitenerweiterung, Freischankfläche, keine prägende Wirkung i.S.d. § 4 …
Rechtsprechung
OVG Brandenburg, 24.03.2001 - 4 B 36/01.Z |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots; Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz; Beteiligtenfähigkeit als Träger des Grundrechts der Versammlungsfreiheit; Umfang der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs im Eilverfahren; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 23.03.2001 - 1 L 210/01
- OVG Brandenburg, 24.03.2001 - 4 B 36/01.Z
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 12.05.2000 - 4 B 101/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
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- BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98
Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 12.08.1998 - 4 B 31/98
Wirtschaftsrecht: Widerruf eines Subventionsbescheides, Umdeutung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 17.03.1998 - 4 B 28/98
Erteilung einer Duldung wegen eines behandlungsdürftigen, aber in der Heimat …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
Erlaß einer eA, die aufschiebende Wirkung gegen eine Verbotsverfügung für eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.1998 - B 2 S 255/98
Versammlungsbehörde; Zuverlässigkeit des Versammlungsleiters; Stellvertreter; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags …
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
- VGH Bayern, 11.01.1984 - 21 B 83 A.2250
- OVG Brandenburg, 14.11.2003 - 4 B 365/03
Verbot einer angemeldeten Versammlung auf einem …
Das gilt allerdings bei Fällen der vorliegenden Art, in denen die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren wegen des zwischenzeitlichen Eintritts des erledigenden Ereignisses vorwegnimmt, mit der Maßgabe, dass das Gericht schon im Eilverfahren durch eine intensivere Prüfung dem Umstand Rechnung tragen muss, dass der Sofortvollzug der umstrittenen Maßnahme in der Regel zur endgültigen Verhinderung der Versammlung in der beabsichtigten Form führt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834, 835; im Übrigen stand. Rechtspr. des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 24. März 2001 - 4 B 36/01.Z -, in juris).Die öffentliche Sicherheit umfasst hierbei den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit anzunehmen ist, wenn durch die geplante Versammlung strafbare Verletzungen dieser Schutzgüter drohen (vgl. BVerfGE 69, 315, 352; vgl. auch die Entscheidungen des Senats vom 23. April 1999 - 4 B 54/99 - und 24. März 2001 - 4 B 36/01.Z -).
- OVG Brandenburg, 15.11.2002 - 4 B 326/02
Versammlungsrecht, Beschwerde, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung …
Das gilt allerdings bei Fällen der vorliegenden Art, in denen die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren wegen des zwischenzeitlichen Eintritts des erledigenden Ereignisses vorwegnimmt, mit der Maßgabe, dass das Gericht schon im Eilverfahren durch eine intensivere Prüfung dem Umstand Rechnung tragen muss, dass der Sofortvollzug der umstrittenen Maßnahme in der Regel zur endgültigen Verhinderung der Versammlung in der beabsichtigten Form führt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834, 835; im Übrigen stand. Rechtspr. des erkennenden Senats, vgl. etwa vom 24. März 2001 - 4 B 36/01.Z -).Die öffentliche Sicherheit umfasst hierbei den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel - aber nicht nur - eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit anzunehmen ist, wenn durch die geplante Versammlung strafbare Verletzungen dieser Schutzgüter drohen (vgl. BVerfGE 69, 315, 352; vgl. auch die Entscheidungen des Senats vom 23. April 1999 - 4 B 54/99 - und 24. März 2001 - 4 B 36/01. Z -).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfGE 69, 315, 352 ff., sowie Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -, DVBl. 2001, 558 f.), der der Senat in ebenfalls ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. etwa Beschluss vom 24. März 2001 - 4 B 36/01.Z -), ist eine Gefährdung oder auch ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Allgemeinen bzw. grundsätzlich nicht geeignet, ein Versammlungsverbot zu begründen, sondern nur Auflagen zur Beschränkung der Versammlung.
- OVG Brandenburg, 12.11.2004 - 4 B 317/04
Versammlungsrecht, Halbe 2004, Motto: "Ruhm und Ehre dem deutschen …
Das gilt allerdings bei Fällen der vorliegenden Art, in denen die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren wegen des zwischenzeitlichen Eintritts des erledigenden Ereignisses vorwegnimmt, mit der Maßgabe, dass das Gericht schon im Eilverfahren durch eine intensivere Prüfung dem Umstand Rechnung tragen muss, dass der Sofortvollzug der umstrittenen Maßnahme in der Regel zur endgültigen Verhinderung der Versammlung in der beabsichtigten Form führt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834, 835; im Übrigen stand. Rechtspr. des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 24. März 2001 - 4 B 36/01.Z - sowie Beschluss vom 14. November 2003 - 4 B 365/03 -, jew. injuris).a.) Die öffentliche Sicherheit im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit anzunehmen ist, wenn durch die geplante Versammlung strafbare Verletzungen dieser Schutzgüter drohen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 352; vgl. auch die Entscheidungen des Senats vom 23. April 1999 - 4 B 54/99 -, 24. März 2001 - 4 B 36/01.Z - und 14. November 2003 - 4 B 365/03 -).
- VG Köln, 08.10.2003 - 20 K 2301/01 Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Beschwerde wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 23.07.2001 (4 B 36/01) ebenfalls abgelehnt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die Ausführungen des Gerichtes in dem im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ergangenen Beschluss vom 04.12.2000 und des OVG NRW vom 23.07.2001 - 4 B 36/01- Bezug genommen.
Zunächst ist eine Mitfahrzentrale kein privates Unternehmen des Verkehrs i. S. d. § 4 Nr. 2 Feiertagsgesetz NRW, denn entgegen der Auffassung der Klägerin fallen hierunter nur Unternehmen, deren Tätigkeit unmittelbar auf die Beförderung von Personen, Gütern oder auch Nachrichten für andere gerichtet ist, die mithin selbst die Beförderung durchführen, so OVG NRW, GewArch 1988, 66 und Beschluss vom 23.07.2001 - 4 B 36/01.
- OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 228/02
Interessenabwägung zwischen dem privaten Aufschubinteresse und dem öffentlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 15.09.2001 - 4 B 310/01
Versammlungsrecht; Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Hohe Wahrscheinlichkeit …
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