Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.06.2013

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 4 B 38.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 4 B 38.12 (https://dejure.org/2016,33483)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.2016 - 4 B 38.12 (https://dejure.org/2016,33483)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 4 B 38.12 (https://dejure.org/2016,33483)
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Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Richterbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 in Berlin verfassungsgemäß

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12   

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https://dejure.org/2013,15508
BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12 (https://dejure.org/2013,15508)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2013 - 4 B 38.12 (https://dejure.org/2013,15508)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 4 B 38.12 (https://dejure.org/2013,15508)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Einleitung eines Verfahrens gem. § 5 UmwRG nach dem 25. Juni nach Stellen eines Baugenehmigungsantrags als Folge einer Freistellungserklärung gem. § 15 Abs. 2 S. 2 BImSchG

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Einleitung eines Verfahrens gem. § 5 UmwRG nach dem 25. Juni nach Stellen eines Baugenehmigungsantrags als Folge einer Freistellungserklärung gem. § 15 Abs. 2 S. 2 BImSchG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Entgegen der Behauptung der Beschwerde hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 10. Januar 2012 - BVerwG 7 C 20.11 - (NVwZ 2012, 448) diese Frage weder offen gelassen noch sich gar der zitierten Rechtsprechung des 9. Senats widersetzt.

    Der 7. Senat hat die Bestimmung des § 4 Abs. 1 UmwRG vielmehr ebenfalls als eindeutig angesehen und ausdrücklich bestätigt, dass im Fall einer nicht durchgeführten UVP oder UVP-Vorprüfung ohne Weiteres ein Aufhebungsanspruch besteht (Beschluss vom 10. Januar 2012 a.a.O. Rn. 31).

    Ausschließlich für diesen Fall hat der 7. Senat den Europäischen Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung um Klärung der Frage gebeten, ob Unionsrecht die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Rechtsfolgenregelung des § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UmwRG hierauf zu erstrecken (Beschluss vom 10. Januar 2012 a.a.O. Vorlagefrage 2).

    Nur auf diesen - hier nicht streitgegenständlichen - Fall einer fehlerhaft durchgeführten UVP bezieht sich die Formulierung des 7. Senats (Beschluss vom 10. Januar 2012 a.a.O. Rn. 39 m.w.N.), dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Rechtsverletzung nur vorliegen kann, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre.

  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93

    Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, von Amts wegen aufzuklären, in welchem Umfang eine Revisionsentscheidung insoweit noch grundsätzlich klärend wirken könnte (vgl. Beschluss vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Der unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom "8. Dezember 2011" - 8 D 58/08.AK - (juris Rn. 93 ) gegebene Hinweis auf das Scoping-Verfahren nach § 2a der 9. BImSchV ist insoweit unbehelflich, weil das Oberverwaltungsgericht gerade offen gelassen hat, ob die Unterrichtung der Genehmigungsbehörde mit dem Ziel der Durchführung eines Scoping-Verfahrens eine Einleitung des Verfahrens im Sinne des § 5 Abs. 1 UmwRG darstellt.
  • BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung mangels Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, von Amts wegen aufzuklären, in welchem Umfang eine Revisionsentscheidung insoweit noch grundsätzlich klärend wirken könnte (vgl. Beschluss vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319).
  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Übergangsregelungen kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu (Beschlüsse vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - Buchholz 436.36 § 66a BAföG Nr. 1 und vom 9. Juni 2000 - BVerwG 4 B 19.00 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Im Übrigen lässt sich die aufgeworfene Rechtsfrage mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auch ohne Weiteres beantworten (vgl. z.B. Beschluss vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172).
  • BVerwG, 08.03.2000 - 2 B 64.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich die aufgeworfene Rechtsfrage für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21).
  • BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 19.00

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Übergangsregelungen kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu (Beschlüsse vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - Buchholz 436.36 § 66a BAföG Nr. 1 und vom 9. Juni 2000 - BVerwG 4 B 19.00 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Sie lässt sich ebenfalls mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten und ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 20. Dezember 2011 - BVerwG 9 A 30.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 33 Rn. 21 f. und - BVerwG 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 34) überdies bereits beantwortet worden:.
  • BVerwG, 07.08.2012 - 7 C 7.11

    Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG; Nachbarschutz

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12
    Anzeigeverfahren und Baugenehmigungsverfahren sind auch nicht Teile eines einheitlichen verfahrensrechtlichen Geschehensablaufs, wie etwa der Umstand, dass die Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG etwaige nach anderen Fachgesetzen bestehende Genehmigungserfordernisse, wie z.B. die Notwendigkeit einer Baugenehmigung, unberührt lässt (Urteil vom 7. August 2012 - BVerwG 7 C 7.11 - juris Rn. 19), und das selbständige Antragserfordernis für das Baugenehmigungsverfahren belegen.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Schweinemastanlage

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

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