Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 18.02.2003

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   BVerwG, 29.08.2002 - 4 B 39.02   

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https://dejure.org/2002,17731
BVerwG, 29.08.2002 - 4 B 39.02 (https://dejure.org/2002,17731)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2002 - 4 B 39.02 (https://dejure.org/2002,17731)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2002 - 4 B 39.02 (https://dejure.org/2002,17731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Änderung des Inhalts einer ursprünglichen vertraglichen Verpflichtung aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag - Verpflichtung einer Gemeinde zur Einbeziehung eines Grundstücks in eine Umlegung und zur Zuteilung bestimmter Grundstücke - Darlegung der grundsätzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2002 - 4 B 39.02
    Dieser "grobe Formmangel" liegt nur vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 m.w.N.).
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   OVG Berlin, 18.02.2003 - 4 B 39.02   

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https://dejure.org/2003,20590
OVG Berlin, 18.02.2003 - 4 B 39.02 (https://dejure.org/2003,20590)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.02.2003 - 4 B 39.02 (https://dejure.org/2003,20590)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 4 B 39.02 (https://dejure.org/2003,20590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis; Bestehen eines Sonderkündigungstatbestandes für einen Probebeamten durch eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (STASI); Fehlen der Eignung für den Beamtenstatus bei vorangehender ...

  • Judicialis

    -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

    Auszug aus OVG Berlin, 18.02.2003 - 4 B 39.02
    Er muss je nach den Umständen über die wahrheitsgemäße Beantwortung für sein Dienstverhältnis relevanter konkreter Fragen des Dienstherrn hinaus, von allein diesbezügliche Irrtümer durch Offenbaren des wahren Sachverhalts korrigieren, wenn er zuvor anlässlich der Einstellung als Beamter oder bei Begründung (oder zur Aufrechterhaltung) eines der Ernennung vorangegangenen Angestelltenverhältnisses getäuscht, den Irrtum erregt hat (vgl. BVerwG, ZBR 1970 S. 87; BDH DokBer 1964, Nr. 1850 [S. 2341 f.]; Lindgen, a.a.O. S. 520; Summer in Fürst, GKÖD I, K § 12, Rdnr. 12; Weiß, a.a.O., Rdnr. 53 a.E.; zum ähnlich gelagerten Fall der Wiederverwendung eines unter das G 131 fallenden früheren Beamten: BVerwG, Buchholz 232 § 12, Nr. 11).

    Dass der Kläger sich mit dem Offenbaren des Sachverhalts dem Risiko der Entlassung (der Korrektur arglistig erlangter Ernennung) ausgesetzt hätte, wird ihn (hier) nicht von der Pflicht entbunden haben, die Wahrheit aufzudecken (vgl. BVerwG, ZBR 1970 S. 87 [88]; BDH DokBer 1964 Nr. 1850 [S. 2343]; Weiß, a.a.O., Rdnr. 51 a.E. [zu § 12 Abs. 1 Nr. 1 BGB]; der Sache nach auch Summer a.a.O., K § 12, Rdnr. 12 [S. 6 unten] und in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Art. 15, Anm. 3 c [S. 7]).

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 3.00

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; Befristung der

    Auszug aus OVG Berlin, 18.02.2003 - 4 B 39.02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Februar 2001 - 2 C 3.00 -, Buchholz 111, Art. 20 EV Nr. 13) könne eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung nicht auf Mängel bezogen werden, die in der Vergangenheit liegende, vor Beginn der Probezeit abgeschlossene Sachverhalte beträfen.
  • OVG Sachsen, 08.07.1993 - 2 S 124/93

    Personalkommission; Hochschullehrer; Einstellung; MfS; DDR; Falsche Angaben

    Auszug aus OVG Berlin, 18.02.2003 - 4 B 39.02
    Ein Beamter ist seinem Dienstherrn gegenüber zur Wahrhaftigkeit verpflichtet, nicht nur in Angelegenheiten der Dienstausübung, sondern auch sein Verhältnis zum Dienstherrn betreffend (vgl. OVG Bautzen, LKV 1994 S. 341 [342]; Arndt in Behnke, BDO, 2. Aufl. 1970, Einführung Rdnr. 125; Lindgen, Handbuch des Disziplinarrechts, I, 1966 S. 518 ff.; siehe ferner Köhler in Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl. 2003, B II 8, Rdnrn. 2 und 6 [Weiß in Fürst, GKÖD II J 970, Rdnr. 1]).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 17.82

    Öffentlicher Dienst - Soldat auf Zeit - Probezeit - Anrechnung von Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Berlin, 18.02.2003 - 4 B 39.02
    Die Abkürzung der laufbahnrechtlichen Probezeit (§ 13 Abs. 1 Satz 3, Abs. 7 LfbG) ist nachträglich, selbst nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Zeit rückwirkend möglich (vgl. BVerwG, RiA 1984 S. 139; VGH München bei Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 3.1 Nr. 4; nach Lebenszeiternennung: OVG Münster, DÖD 1986 S. 275 f.).
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