Rechtsprechung
BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 BauNVO, § 34 Abs 3 BauGB
Gesamtbetrachtung bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben; bestätigende Stellungnahme einer der Standortgemeinde übergeordneten Landesplanungsbehörde - Wolters Kluwer
Einschränkung auf die Verkaufsfläche eines als "Magnetbetrieb" eingeschätzten Einzelhandelsbetriebs bei einem Verkaufsflächenvergleich zur Beurteilung von schädlichen Auswirkungen
- rewis.io
Gesamtbetrachtung bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben; bestätigende Stellungnahme einer der Standortgemeinde übergeordneten Landesplanungsbehörde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 3
Einschränkung auf die Verkaufsfläche eines als "Magnetbetrieb" eingeschätzten Einzelhandelsbetriebs bei einem Verkaufsflächenvergleich zur Beurteilung von schädlichen Auswirkungen - rechtsportal.de
BauGB § 34 Abs. 3
Einschränkung auf die Verkaufsfläche eines als "Magnetbetrieb" eingeschätzten Einzelhandelsbetriebs bei einem Verkaufsflächenvergleich zur Beurteilung von schädlichen Auswirkungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einzelfallbetrachtung bei Verkaufsflächenvergleich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einzelhandel: Wann bestehen schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche? (IBR 2012, 1202)
Verfahrensgang
- VG Gera, 07.05.2009 - 4 K 494/07
- VG Weimar, 22.06.2011 - 1 KO 238/10
- OVG Thüringen, 22.06.2011 - 1 KO 238/10
- BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1147
- BauR 2012, 760
- ZfBR 2012, 254
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08
Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; …
Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
Der Prüfungsmaßstab der schädlichen Auswirkungen fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 Rn. 16).Aus diesem Grund kann ein Zentrenkonzept auch umgekehrt nichts daran ändern, dass ein Vorhaben gemäß § 34 Abs. 3 BauGB unzulässig ist, wenn es die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs - wie vom Oberverwaltungsgericht für die Innenstadt der Beklagten festgestellt - so nachhaltig stört, dass der Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrgenommen werden kann (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 Rn. 13).
- BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09
Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler …
Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
Zu berücksichtigen sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzumverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige "Vorschädigung" des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 3.09 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 34 Rn. 9).3.2 Die geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils vom Beschluss des Senats vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 3.09 - liegt nicht vor.
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler …
Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
2.2 Die in Bezug auf den Verkaufsflächenvergleich geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - (BVerwGE 129, 307) liegt nicht vor. - BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 5.09
Großflächiger Einzelhandel; zentraler Versorgungsbereich; schädliche …
Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass, wenn ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, weil es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 BauGB), nach der tatsächlich vorhandenen Stadtstruktur innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches liegt und auch auf andere zentrale Versorgungsbereiche keine schädlichen Auswirkungen hat (§ 34 Abs. 3 BauGB), ein städtebauliches Entwicklungskonzept hieran nichts ändern kann; denn ein solches Konzept enthält - anders als ein Bebauungsplan z.B. mit Festsetzungen auf der Grundlage von § 9 Abs. 2a BauGB - keine rechtsverbindlichen Festsetzungen (vgl. § 8 Abs. 1 BauGB, Beschluss vom 12. Februar 2009 - BVerwG 4 B 5.09 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 208 Rn. 7). - BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98
Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung; …
Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 39.11
Dies ist bereits im Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 4 VwGO zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 17. März 1998 - BVerwG 4 B 25.98 - NVwZ 1998, 737).
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1389/14
Nutzungsänderung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Umnutzung eines …
Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (…vgl. BVerwG, Urteile vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307, juris Rn. 24 …und vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 und 18, juris Rn. 7 ff. und 10 ff.;… Beschlüsse vom 17.02.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9, und vom 12.01.2012 - 4 B 39.11 - BauR 2012, 760, juris Rn. 12 ff.). - VGH Bayern, 17.12.2018 - 15 N 16.2373
Zentraler Versorgungsbereich, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum …
Das sind insbesondere neben der Verkaufsfläche des Vorhabens derselben Branche, der voraussichtlichen Umsatzumverteilung und der Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich auch eine etwaige "Vorschädigung" des betroffenen Versorgungsbereichs sowie die Gefährdung eines dort ggf. vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Versorgungsbereichs hat (…zu § 34 Abs. 3 BauGB vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 -BVerwGE 129, 307 = juris Rn. 24;… B.v. 17.2.2009 - 4 B 4.09 - juris Rn. 9; B.v. 12.1.2012 - 4 B 39.11 - ZfBR 2012, 254 = juris Rn. 12;… VGH BW, U.v. 24.10.2017 -5 S 1003/16 - juris Rn. 62). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2023 - 10 A 1136/22
Drittrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen an Beigeladenen erteilten …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 4 B 39.11 -, juris, Rn. 12, und vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 -, juris, Rn. 9, Urteile vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 -, juris, Rn. 10 ff., 18 ff., und vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, juris, Rn. 14 ff.; OVG NRW, Urteile vom 29. November 2016 - 10 A 55/15 -, juris, Rn. 56 ff., vom 15. Februar 2012 - 10 A 1770/09 -, juris, Rn. 68 ff., vom 1. Februar 2010 - 7 A 1635/07 -, juris, Rn. 97, und vom 1. Juli 2009 - 10 A 2350/07 -, juris, Rn. 84.
- VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 12 K 6647/18
Festsetzung der Planiehöhe als Bezugspunkt der Geländeoberfläche
Der Prüfungsmaßstab fordert eine Gesamtbetrachtung aller städtebaulich relevanten Umstände (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307, vom 17. Dezember 2009 - 4 C 1.08 und 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 und 18, …sowie Beschluss vom 17. Februar 2009 - 4 B 4.09 -, juris, Rn. 9 und vom 12. Januar 2012 - 4 B 39.11 -, BauR 2012, 760; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2016 - 5 S 1389/14 -, juris). - VG Würzburg, 14.01.2021 - W 5 K 19.361
Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen fehlenden Hinweises auf die Möglichkeit …
- VG Aachen, 22.05.2014 - 5 K 1922/11
Bauvorbescheid; Baugenehmigung; Discountmarkt; Einzelhandel; …
Neben der räumlichen Entfernung ist auch eine etwaige 'Vorschädigung' des Versorgungsbereichs von Bedeutung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 4 B 39.11 - (zu einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb), juris, und Beschluss vom 12. Februar 2009 - 4 B 3.09 -, a.a.O. - VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10
Anforderungen an die Darlegung schädlicher Auswirkungen eines …
Zu berücksichtigen sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben insbesondere die Verkaufsfläche des Vorhabens im Vergleich zu den im Versorgungsbereich vorhandenen Verkaufsflächen derselben Branche, die voraussichtliche Umsatzverteilung, die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem betroffenen zentralen Versorgungsbereich, eine etwaige Vorschädigung des Versorgungsbereichs oder die Gefährdung eines vorhandenen "Magnetbetriebs", der maßgebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs hat (BVerwG, Beschluss vom 12.01.2012 - 4 B 38.11 -, BauR 2012, 760).
Rechtsprechung
VG Schleswig, 15.04.2011 - 4 B 39/11 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.04.2011 - 4 B 39/11
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - 4 MB 32/11