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   VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15 SN   

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https://dejure.org/2015,40623
VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15 SN (https://dejure.org/2015,40623)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07.12.2015 - 4 B 3933/15 SN (https://dejure.org/2015,40623)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 4 B 3933/15 SN (https://dejure.org/2015,40623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 24a StVG, § 11 FeV, § 46 Abs 1 FeV, Anl 4 Nr 9.1 FeV
    Einstweiliger Rechtsschutz: Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis; Behauptung des unbewussten Konsums von Betäubungsmitteln

  • verkehrslexikon.de

    Zum unbewussten Konsum harter Drogen in gefahrgeneigter Umgebung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbewusster Drogenkonsum - und der Führerschein

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12

    Wiedererlangung der Fahreignung nach offenem bewussten Drogenkonsum

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15
    Da - wie von der Antragstellerin selbst vorgetragen - ein Betäubungsmittelkonsum auf Goa-Festivals typisch sei, sei offensichtlich besondere Aufmerksamkeit angebracht, um Verwechslungen von Getränken von vornherein auszuschließen (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, juris, Rn. 9).

    Nach der Rechtsprechung des OVG M-V, der sich insoweit auch die Kammer anschließt, rechtfertigt grundsätzlich bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung, ohne dass es eines Zusammenhangs zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bedarf (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, juris, Rn. 6; Beschluss vom 04.10.2011, Az. 1 M 19/11, juris, Rn. 6; Beschluss vom 20.05.2010, Az. 1 M 103/10, juris, Rn. 10).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass eine Wirk- oder Abbaustoffkonzentration nachgewiesen ist, die den jeweils von der sogenannten Grenzwertkommission festgelegten analytischen Grenzwert für die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Stoffe erreicht oder überschreitet (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, a.a.O.; Beschluss vom 04.10.2011, Az. 1 M 19/11, a.a.O.; Beschluss vom 20.05.2010, Az. 1 M 103/10, juris, Rn. 11).

    Die Antragstellerin hätte daher besondere Aufmerksamkeit darauf legen und jegliche Maßnahmen ergreifen müssen, um unbewussten Drogenkonsum zu vermeiden (vgl. OVG M-V, Beschluss v. 28.01.2013, a.a.O., Rn. 9).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15
    Nach der Rechtsprechung des OVG M-V, der sich insoweit auch die Kammer anschließt, rechtfertigt grundsätzlich bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung, ohne dass es eines Zusammenhangs zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bedarf (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, juris, Rn. 6; Beschluss vom 04.10.2011, Az. 1 M 19/11, juris, Rn. 6; Beschluss vom 20.05.2010, Az. 1 M 103/10, juris, Rn. 10).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass eine Wirk- oder Abbaustoffkonzentration nachgewiesen ist, die den jeweils von der sogenannten Grenzwertkommission festgelegten analytischen Grenzwert für die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Stoffe erreicht oder überschreitet (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, a.a.O.; Beschluss vom 04.10.2011, Az. 1 M 19/11, a.a.O.; Beschluss vom 20.05.2010, Az. 1 M 103/10, juris, Rn. 11).

    Zur Frage der Entlastung vom Vorwurf der bewussten Drogeneinnahme hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern folgenden Maßstab entwickelt (vgl. OVG M-V, Beschluss v. 04.10.2011, Az. 1 M 19/11, Rn. 8):.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2010 - 1 M 103/10

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme harter Drogen hängt nicht von Erreichen

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15
    Nach der Rechtsprechung des OVG M-V, der sich insoweit auch die Kammer anschließt, rechtfertigt grundsätzlich bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung, ohne dass es eines Zusammenhangs zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bedarf (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, juris, Rn. 6; Beschluss vom 04.10.2011, Az. 1 M 19/11, juris, Rn. 6; Beschluss vom 20.05.2010, Az. 1 M 103/10, juris, Rn. 10).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass eine Wirk- oder Abbaustoffkonzentration nachgewiesen ist, die den jeweils von der sogenannten Grenzwertkommission festgelegten analytischen Grenzwert für die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Stoffe erreicht oder überschreitet (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, a.a.O.; Beschluss vom 04.10.2011, Az. 1 M 19/11, a.a.O.; Beschluss vom 20.05.2010, Az. 1 M 103/10, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15
    Ist - wie vorliegend - die Annahme der Nichteignung seitens der Fahrerlaubnisbehörde gerechtfertigt, sind die sich aus der sofortigen Vollziehung der Entziehung für die Antragstellerin ergebenden negativen Folgen beruflicher und persönlicher Art mit Blick auf die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und die Rechtsgüter Dritter von ihm hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, S. 2378, 2380).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15
    Dabei muss die Begründung eindeutig erkennen lassen, dass sich die Behörde bei ihrer Entscheidung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht hinreichend mit den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls auseinandergesetzt hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 19.06.1991, Az. 4 M 43/91, NVwZ 1992, 688, 689; OVG Weimar, Beschluss vom 01.03.1994, Az. 1 EO 40/94, juris, Rn. 24; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 80 Rn. 85 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 01.03.1994 - 1 EO 40/94

    Vollziehungsanordnung; Unzureichende Begründung; Gerichtliches Verfahren; Antrag

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15
    Dabei muss die Begründung eindeutig erkennen lassen, dass sich die Behörde bei ihrer Entscheidung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht hinreichend mit den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls auseinandergesetzt hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 19.06.1991, Az. 4 M 43/91, NVwZ 1992, 688, 689; OVG Weimar, Beschluss vom 01.03.1994, Az. 1 EO 40/94, juris, Rn. 24; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 80 Rn. 85 m.w.N.).
  • VG München, 16.05.2013 - M 6b S 13.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin; geringe Menge; Bestreiten

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15
    Die festgestellte Amphetaminkonzentration liege deutlich über der Nachweisgrenze von 2, 0 ng/ml (vgl. VG München, Beschluss vom 16.05.2013, Az. M 6b S 13.1596, juris, Rn. 23).
  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 11 CS 15.645

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich im Bereich des Sicherheitsrechts - wie vorliegend bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis - das besondere öffentliche Interesse häufig gerade aus den Gesichtspunkten ergibt, die für den Erlass des Verwaltungsakts selbst maßgebend sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 27.05.2015, Az. 11 CS 15.645, NJW 2015, 3050), so dass auch von daher an den Inhalt der Begründung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2017 - 1 A 1392/17

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten aufgrund Cannabiskonsums hinsichtlich

    - zu diesem Aspekt in einem Fall, der die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen - angeblich unbewussten - Konsums von Amphetamin auf dem "Goa-Festival" betrifft, vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 4 B 3933/15 SN -, juris, Rn. 31 f. -, muss hier nicht entschieden werden.
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