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   BVerwG, 14.02.2013 - 4 B 44.12   

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https://dejure.org/2013,2663
BVerwG, 14.02.2013 - 4 B 44.12 (https://dejure.org/2013,2663)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2013 - 4 B 44.12 (https://dejure.org/2013,2663)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 4 B 44.12 (https://dejure.org/2013,2663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Notwendigkeit eines konkreten Nachweises von Realisierungsmöglichkeiten bei der Aufstellung des Ziels der Zentrenstärkung im Zusammmenhang mit einem Bauleitplan oder Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Notwendigkeit eines konkreten Nachweises von Realisierungsmöglichkeiten bei der Aufstellung des Ziels der Zentrenstärkung im Zusammmenhang mit einem Bauleitplan oder Bebauungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 4 B 44.12
    b) Die Beklagte legt ferner nicht dar, dass das Oberverwaltungsgericht einen Rechtssatz aufgestellt hat, der einem Rechtssatz des Senats aus dem Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 16.87 - (BRS 50 Nr. 67) widerspricht.
  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 4 B 44.12
    Zudem erfüllt die Beklagte nicht die Voraussetzung der erfolglosen Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. dazu Beschluss vom 21. Januar 1997 - BVerwG 8 B 2.97 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 4 B 44.12
    a) Die Beklagte zitiert das Bundesverwaltungsgericht mit dem Rechtssatz des Senats aus dem Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21.07 - (BVerwGE 133, 310) und dem Beschluss vom 10. November 2004 - BVerwG 4 BN 33.04 - (BRS 67 Nr. 18), dass die Stärkung der Zentren durch Konzentration von Einzelhandelsnutzungen in den Zentren ein Ziel ist, das den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in nicht zentralen Lagen rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 4 B 44.12
    a) Die Beklagte zitiert das Bundesverwaltungsgericht mit dem Rechtssatz des Senats aus dem Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21.07 - (BVerwGE 133, 310) und dem Beschluss vom 10. November 2004 - BVerwG 4 BN 33.04 - (BRS 67 Nr. 18), dass die Stärkung der Zentren durch Konzentration von Einzelhandelsnutzungen in den Zentren ein Ziel ist, das den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in nicht zentralen Lagen rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Die Ermächtigung in § 9 Abs. 2a BauGB zu bestimmten Festsetzungen im Bebauungsplan knüpft nach ihrem Wortlaut mithin nicht daran an, dass schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu besorgen sind (Beschluss vom 14. Februar 2013 - BVerwG 4 B 44.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133

    Sollte der Vorinstanz bei der Anwendung vorgenannten Rechtssatzes ein Rechtsfehler unterlaufen sein oder hieraus nicht die rechtlichen Folgerungen gezogen worden sein, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind, läge darin keine Divergenz (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 4 B 44.12 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 10 D 59/18
    vgl. BVerwG, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris, Rn. 11, und vom 14. Februar 2013 - 4 B 44.12 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Urteile vom 15. November 2017 - 7 A 2048/15 -, juris, Rn. 42, 67, und vom 30. Oktober 2015 - 7 A 2621/13 -, juris, Rn. 48.
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