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   BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01   

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https://dejure.org/2001,2349
BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01 (https://dejure.org/2001,2349)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 4 B 45.01 (https://dejure.org/2001,2349)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 4 B 45.01 (https://dejure.org/2001,2349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbescheinigung - Erhöhte Absetzungen - Baudenkmal - Baumaßnahmen - Erhaltungsaufwand - Modernisierungsaufwand

  • Judicialis

    EStG § 7 i Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 i Abs. 1
    Steuerbescheinigung; erhöhte Absetzungen; Baudenkmal; Baumaßnahmen; Erhaltungs- und Modernisierungsaufwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baudenkmal: Gilt steuerliche Sonderabschreibung auch für Garage? (IBR 2002, 54)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 781
  • DVBl 2002, 71 (Ls.)
  • BauR 2002, 304
  • ZfBR 2002, 378 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.11.1996 - IX R 42/94

    Herstellungskosten-Bescheinigung der Denkmalbehörde: Für Finanzamt bindend?

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01
    Eine Steuervergünstigung für Herstellungskosten an baulich selbständigen Anlagen, die nicht Teil des Denkmals sind, hat er dagegen abgelehnt (vgl. BFH, Urteile vom 15. Oktober 1996 - IX R 47/92 - BFHE 181, 312 und vom 5. November 1996 - IX R 42/94 - BFHE 181, 482).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 47/92

    Zur Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82i Abs. 2 EStDV

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01
    Eine Steuervergünstigung für Herstellungskosten an baulich selbständigen Anlagen, die nicht Teil des Denkmals sind, hat er dagegen abgelehnt (vgl. BFH, Urteile vom 15. Oktober 1996 - IX R 47/92 - BFHE 181, 312 und vom 5. November 1996 - IX R 42/94 - BFHE 181, 482).
  • VGH Bayern, 14.03.2001 - 9 B 00.2134
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01
    BVerwG 4 B 45.01 VGH 9 B 00.2134.
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    Diese schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Baumaßnahmen im Inneren des Gebäudes aus (Beschluss vom 18. Juli 2001 4 B 45/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2002, 342; gl.A. Hahn, DB 1990, 65; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl., § 7i Rz. 3; teilweise a.A. Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 7i EStG Rz. 10; Kleeberg in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 7i Rdnr. B 22).

    Die Begünstigungen in § 7i Abs. 1 EStG reflektieren --nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetze-- die unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Bindungen, denen Gebäudedenkmale mit Rücksicht darauf unterliegen, ob das Gebäude als solches Baudenkmal ist (Sätze 1 bis 3) oder nur als Teil eines Ensembles denkmalrechtlichen Beschränkungen unterfällt (S. 4; vgl. BVerwG-Beschluss in HFR 2002, 342, sowie BTDrucks 11/5680, S. 12).

    Während die Unterschutzstellung eines Gebäudes als Einzeldenkmal in der Regel darauf zielt, das Gebäude in seiner konkreten Gestaltung und damit in seiner Gesamtsubstanz zu erhalten, verfolgt der Ensembleschutz --jedenfalls primär-- lediglich das Anliegen, das Erscheinungsbild der gesamten Gebäudegruppe unabhängig von der Schutzwürdigkeit der einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage zu bewahren (vgl. BVerwG-Beschluss in HFR 2002, 342; aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte s. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2002 8 A 11243/01, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht --BayOblG-- vom 25. März 1993 3 ObOWi 17/93, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1994, 828; OVG Lüneburg vom 8. Juni 1998 1 L 3501/96, juris; Kleeberg/Eberl, Kulturgüter in Privatbesitz, 2. Aufl., Rz. 40, 56 ff.).

    An diese Differenzierung knüpft "das Regelungssystem des § 7i EStG" (BVerwG-Beschluss in HFR 2002, 342) erkennbar an, indem es die für die Erhaltung des einzelgeschützten Gebäudes als Baudenkmal insgesamt anfallenden (notwendigen) Aufwendungen fördert, hingegen --wie ausgeführt-- für Sachverhalte des Ensembleschutzes die Förderung auf Baumaßnahmen zur Erhaltung des äußeren Erscheinungsbilds beschränkt und damit Maßnahmen innerhalb des Gebäudes ausgrenzt.

    ddd) Für die Geltung dieser Rechtsgrundsätze ist es unerheblich, ob im Streitfall die zuständige Denkmalschutzbehörde tatsächlich nur die für den Ensembleschutz erforderlichen Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss in HFR 2002, 342) bescheinigt hat.

  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    Unter Bezugnahme hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zutreffend entschieden, dass an dieser Einschätzung auch nach Ablösung des § 82i EStDV durch § 10f EStG festzuhalten ist (Beschluss vom 18. Juli 2001 4 B 45.01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2002, 342, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK-- Einkommensteuergesetz 1990, § 7i Rechtsspruch 7).

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den Beschluss in HFR 2002, 342, StRK, Einkommensteuergesetz 1990, § 7i Rechtsspruch 7 Bezug genommen (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2002 1 S 1199/01, Baurecht 2002, 1836, Kommunale Steuer-Zeitschrift --KStZ-- 2003, 116).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 1199/01

    Steuervergünstigung-Kulturdenkmal-Neubau

    An dieser Einschätzung ist auch auf der Grundlage des neuen Rechts festzuhalten (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 18.07.2001 - 4 B 45.01 -).

    Diese Last trägt derjenige nicht in gleichem Maße, der - wie die Kläger - ein Grundstück bebaut, für das ohne Bebauung denkmalbedingte Aufwendungen nicht angefallen wären (BVerwG, Beschluss vom 18.07.2001, a.a.O.).

    Für eine abweichende Beurteilung bieten auch denkmalschutzrechtliche Auflagen, wie sie im Falle der Kläger erteilt wurden, keinen Anlass (so auch BVerwG, Beschluss vom 18.07.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.07.2014 - 4 B 18.14

    Sinnvolle Nutzung im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG; Rechtswirkung der

    Die Beschwerde benennt keinen abstrakten Rechtssatz, mit dem der Verwaltungsgerichtshof einem abstrakten Rechtssatz aus dem Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 (BVerwG 4 B 45.01 - Buchholz 401.1 § 7i EStG Nr. 1) widersprochen hat, sondern wirft ihm vor, Rechtssätze aus dieser Entscheidung fehlerhaft angewandt zu haben.
  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 369/14

    Denkmal, Herstellungskosten, Abschreibungsmöglichkeit; Eigentumswohnung,

    Diese Vorschriften sind nach § 7h Abs. 3 i. V. m. § 7i Abs. 3 EStG entsprechend auf Eigentumswohnungen, die sich in einem Baudenkmal befinden, anzuwenden (vgl. BFH, Urt. v. 16. September 2014 - X R 29/12 -, juris Rn. 15; SächsFG, Urt. v. 24. Februar 2010 - 8 K 1480/09 - juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 7. Juli 2015 - 1 A 801/13 -, juris Rn. 17), nicht hingegen grundsätzlich auf Eigentumswohnungen, die sich in einem selbständigen Nebengebäude befinden, das kein Denkmal ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 2001 - 4 B 45.01 -, juris Rn. 4; BFH, Urt. v. 15. Oktober 1996 - IX R 47/92 -, juris Rn. 19 und 5. November 1996 - IX R 42/94 -, juris Rn. 9).

    Zwar haben die Kläger mit ihrer im Nebengebäude befindlichen Eigentumswohnung und ihrem daraus folgendem Miteigentumsanteil von 730/10.000stel auch zur Herstellung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile des denkmalgeschützten Hauptgebäudes beigetragen (vgl. § 16 Abs. 2 WEG, vgl. SächsFG, Urt. v. 24. Februar 2010 - 8 K 1480/09 -, juris Rn. 18), was nach dem Zweck der Abschreibungsmöglichkeit des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG dafür spricht, den Klägern eine Steuerentlastung als "Teilausgleich für die Opfer" zu ermöglichen, die mit den öffentlich-rechtlichen Bindungen des Denkmalschutzrechts verbunden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 2001 a. a. O., juris Rn. 7; Senatsurt. v. 12. März 2015 - 1 A 77/14 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142

    Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über Erforderlichkeit von Baumaßnahmen

    Vielmehr schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.2001 - 4 B 45.01 - BayVBl 2002, 151) an, wonach die Vorschrift Ausdruck des gesetzgeberischen Willens ist, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt.
  • OVG Sachsen, 17.09.2020 - 1 A 173/18

    Denkmal; Eigentumswohnung; erhöhte Absetzungen; Aufteilung auf

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Erwägung, dass die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG als "Teilausgleich für die Opfer" dienen, die sich aus den öffentlich-rechtlichen Bindungen des Denkmalschutzrechts ergeben (vgl. bereits BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 2001 - 4 B 45.01 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 2 B 13.2417

    Denkmalschutz; Bescheinigung; Wohngebäude; Aufzugsanlage

    Vielmehr schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.2001 - 4 B 45/01 - BayVBl 2002, 151) an, wonach die Vorschrift Ausdruck des gesetzgeberischen Willens ist, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt.
  • VG Dresden, 18.01.2017 - 7 K 3710/14
    § 7i EStG ist eine Vorschrift des Objektschutzes, geht also von einem Bezugsobjekt für die begünstigten Baumaßnahmen aus (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18.7.2001 - 4 B 45/01 - zitiert nach juris, Rn. 5).

    - 9 B 00.2134 - juris und vom Bundesverwaltungsgericht vom 18.7.2001 - 4 B 45/01 - juris betrafen die Frage der Absetzbarkeit von Kosten für die Neuerrichtung einer Garage auf dem Grundstück, auf dem ein Baudenkmal steht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2014 - 2 N 80.11

    Steuerbescheinigung; Kellergeschoss; Umbau zur Tiefgarage; Erforderlichkeit zur

    Die Vorschrift ist Ausdruck des gesetzgeberischen Willens, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 4 B 45/01 -, juris Rn. 4).

    Zwar können sich Baumaßnahmen auch darin erschöpfen, das als Baudenkmal geschützte Gebäude neuzeitlichen Nutzungserfordernissen anzupassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001, a.a.O., Rn. 6; BT-Drs. 11/5680, S. 12), die Optimierung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Denkmals genügt jedoch allein nicht, die für seine Nutzung aufgewandten Beträge bereits als erforderliche Aufwendungen ansehen zu können (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 21 ZB 08.3444 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 21.12.2016 - 2 B 16.2107

    Steuerliche Förderung für Baudenkmal

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 16 K 2606/17

    Bescheinigung; Denkmalbereich; Erscheinungsbild; Maßnahmen im Inneren;

  • VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680

    Dachgeschossausbau; Bescheinigung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit

  • OVG Sachsen, 12.03.2015 - 1 A 77/14

    Denkmal; Gebäude; Balkonanbau; Abschreibungsmöglichkeit

  • FG Niedersachsen, 09.02.2006 - 11 K 11002/03

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen an einem Gebäude als Sonderausgaben;

  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 1 A 625/19

    Baudenkmal; erhöhte Absetzungen; Herstellungskosten; Aufwendungen;

  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 1 A 76/14

    Denkmal, Abschreibungsmöglichkeit, Dachloggia, Balkon, Eigentumswohnung

  • VG München, 18.07.2011 - M 8 K 10.3818

    Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 247/17

    Baudenkmal; Herstellungskosten; Heizungsanlage; Bescheinigungsfähigkeit

  • VG Düsseldorf, 07.05.2009 - 9 K 4016/07
  • VG Minden, 22.01.2015 - 9 K 3635/13

    Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für

  • VG Köln, 16.01.2019 - 4 K 14398/17
  • VG München, 14.01.2015 - M 9 K 14.1124

    Teilweise erfogreiche Klage auf Ausstellung einer Grundlagenbescheinigung

  • VG Dresden, 28.02.2012 - 7 K 1886/09

    Anspruch eines Gebäudeeigentümers auf die Bescheinigung höherer Aufwendungen für

  • VGH Bayern, 24.07.2009 - 21 ZB 08.3444

    Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Herstellungskosten; Erforderlichkeit

  • OVG Sachsen, 13.03.2015 - 1 A 27/14

    Denkmaleigenschaft, Abbrucharbeiten, Sonderabschreibungsmöglichkeit, Rücknahme

  • VG München, 19.12.2011 - M 8 K 09.319

    Grundlagenbescheinigung für erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Abstimmung im

  • VG Berlin, 01.09.2011 - 16 K 196.10

    Erhöhte steuerliche Absetzungen von Herstellungskosten bei denkmalgeschützte

  • VG München, 24.10.2013 - M 11 K 13.2078

    Erforderlichkeit einer Baumaßnahme zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes als

  • VG München, 08.11.2010 - M 8 K 09.4231

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern; Bescheinigungsfähigkeit von Herd und Spüle

  • VG Neustadt, 14.12.2006 - 4 K 178/06
  • VG Minden, 11.12.2001 - 1 K 2879/01

    Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen nach § 82 i Abs. 1 EStDV/§ 7 i Abs. 1

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