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   BVerwG, 28.05.1969 - IV B 46.69   

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https://dejure.org/1969,8765
BVerwG, 28.05.1969 - IV B 46.69 (https://dejure.org/1969,8765)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1969 - IV B 46.69 (https://dejure.org/1969,8765)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1969 - IV B 46.69 (https://dejure.org/1969,8765)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung des Flurbereinigungsgerichts zur Änderung des Flurbereinigungsplans

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 09.07.1999 - 11 B 12.99

    Wertgleichheit der Landabfindung; Zuweisung des Altbesitzes; strittiger

    Die Entscheidung über die Abfindung darf sich an der Festsetzung des Grenzverlaufs nach § 13 Abs. 2 Satz 3 FlurbG orientieren, und zwar auch dann, wenn es darum geht, den Nachbarn ihren Altbesitz an Hausgrundstücken mit gemeinsamer Giebelmauer zuzuweisen (im Anschluß an Beschluß vom 28. Mai 1969 - BVerwG 4 B 46.69 - RdL 1969, 296).

    Es hat vielmehr darüber hinaus gebilligt, daß sich die Entscheidung über die Abfindung an der nach § 13 Abs. 2 Satz 4 FlurbG getroffenen Festsetzung orientiert, und zwar auch dann, wenn es darum geht, den Nachbarn ihren Altbesitz an Hausgrundstücken mit der gemeinsamen Giebelmauer erneut zuzuweisen (vgl. Beschluß vom 28. Mai 1969 BVerwG 4 B 46.69 - RdL 1969, 296).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 9 K 28/07

    Zulässige Abfindung mit geringfügig verkleinerter Gebäudefläche im Rahmen eines

    Der Senat lässt daher die Frage offen, wie man hätte nach § 13 Abs. 2 und 3 FlurbG verfahren müssen, wenn es auf den exakten Verlauf der alten Grundstücksgrenze entscheidend angekommen wäre (vgl. dazu BVerwG, 09.07.1999, - BVerwG 11 B 12.99 -, RdL 1999, 237; 28.05.1969 - BVerwG IV B 46.69, RdL 1969, 296; BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92 -, RzF - 8 - zu § 13 Abs. 2 FlurbG; BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00 -, RdL 2001, 96, 97; 04.12.1970 - BVerwG IV B 15.69 -, RdL 1971, 112; OVG Koblenz, 17.12.1968 - 3 C 43/68 -, RdL 1969, 213).
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