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   BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99   

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https://dejure.org/1999,1479
BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99 (https://dejure.org/1999,1479)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1999 - 4 B 46.99 (https://dejure.org/1999,1479)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 4 B 46.99 (https://dejure.org/1999,1479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BauGB § 30 Abs. 1; ; BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 30 Abs. 1; BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Gewerbegebiet; Wohnung für Bereitschaftspersonen; Ausnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnung für Bereitschaftspersonal: In Gewerbegebiet zulässig? (IBR 1999, 546)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1336
  • DVBl 1999, 1293 (Ls.)
  • DÖV 1999, 1056 (Ls.)
  • BauR 1999, 1134
  • ZfBR 1999, 282
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99
    Für Betriebsleiter und Betriebsinhaber können wegen ihrer engen Bindungen an den Betrieb Wohnungen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück auch dann zulässig sein, wenn der Betrieb ihre ständige Einsatzbereitschaft nicht zwingend erfordert; aber auch dann muß ihr Wohnen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf Art und Größe des Betriebes aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll sein (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des BVerwG vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 = BRS 42 Nr. 73 = ZfBR 1984, 148).

    Maßgeblich ist vielmehr, daß die Wohnung aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 = ZfBR 1984, 148 = BRS 42 Nr. 73).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 891/94

    Zulässigkeit von Wohnungen im Gewerbegebiet nach BauNVO § 8 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99
    Keine andere Auffassung vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 1. September 1994 - 5 S 891/94 - (veröffentlicht in juris), auf das sich die Beschwerde beruft.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80

    Beseitigung von Fischkadavern - Bundeswasserstraße - Beseitigungspflichtige

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99
    Es genügt, daß sie - auf der Grundlage der grundsätzlich vom Betriebsinhaber zu verantwortenden Organisation der Betriebsabläufe - aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 5.80 - NVwZ 1984, 511).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.1993 - 1 L 79/91

    Betriebsinhaberwohnung; Gewerbegebiet; Aufsichtspersonal; Betriebsbezogene

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99
    Das bedeutet jedoch nicht, daß immer schon dann, wenn die Erreichbarkeit der Bereitschaftsperson auch durch Mobiltelefon oder Anrufumleitung hergestellt werden könnte, die Erforderlichkeit der Wohnung auf dem Betriebsgrundstück verneint werden müßte (vgl. in ähnlichem Sinne auch OVG Schleswig, Urteil vom 29. April 1993 - 1 L 79/91 -, veröffentlicht in juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LA 47/02

    Ausnahme; Baugebiet; Bauherr; Betriebskonzept; Betriebsleiterwohnung;

    Wann eine Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in Betracht kommt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Juni 1999 (- 4 B 46.99 -, NVwZ 1999, 1336) wie folgt zusammengefasst: Bauplanungsrechtlich hierzu erforderlich ist, dass die in Rede stehende Wohnung dem jeweiligen Betrieb funktional zugeordnet ist.

    Aus der oben zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1999 (4 B 46.99 -, NVwZ 1999, 1336) ergibt sich vielmehr, dass es über die zitierten Grundsätze hinaus stets auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2018 - 7 A 2497/16

    Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung zur Aufteilung des Betriebswohnhauses

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.1999 - 4 B 46.99 -, BRS 62 Nr. 78 = BauR 1999, 1136.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.1999 - 4 B 46.99 -, BRS 62 Nr. 78 = BauR 1999, 1136.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 7 D 11/08

    Umweltprüfung: Scoping-Termin erforderlich?

    BVerwG, Beschl. vom 22.6.1999 - 4 B 46.99 -, BRS 62 Nr. 78.
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