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   BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68   

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BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68 (https://dejure.org/1968,236)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1968 - IV B 47.68 (https://dejure.org/1968,236)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1968 - IV B 47.68 (https://dejure.org/1968,236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines lediglich ein Grundstück erfassenden Bebauungsplans - Voraussetzungen für das Vorliegen eines zwingenden Grundes i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 3 Baugesetzbuch (BBauG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 8 Abs. 2 S. 3
    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1076
  • DVBl 1969, 276
  • DÖV 1969, 644
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68
    Die Bitte an das Revisionsgericht, dies zu überprüfen, genügt den Anforderungen an die sogenannte Besetzungsrüge ebensowenig wie etwa die allgemeine, nicht näher ausgeführte Behauptung, die mitwirkenden Richter hätten dem Spruchkörper nicht angehört oder dieser sei unrichtig besetzt gewesen (vgl. etwa BGH in NJW 1968, 1684); vielmehr erfordert die Rüge unvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts wegen Tätigwerdens des stellvertretenden Vorsitzenden die Angabe, daß der ordentliche Vorsitzende nicht verhindert war (vgl. Beschluß vom 25. August 1964 - BVerwG I CB 92.64 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 17]).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68
    Zutreffend hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, daß das Urteil vom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 89.55 - (BVerwGE 3, 258), auf das sich der Kläger beruft, vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, dessen Vorschriften dem Berufungsurteil zugrunde liegen, gefällt worden ist; schon deswegen kommt eine Abweichung nicht in Betracht.
  • BVerwG, 10.06.1960 - I C 163.59

    Badische Ortsstraßenpläne sind keine Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist wiederholt darauf hingewiesen worden, "daß in den Plänen als herrschender allgemeiner Gesichtspunkt nicht die Folgerichtigkeit formaler Gleichbehandlung, sondern eine andere, auf das Planungsziel ausgerichtete und zu ungleicher Auswirkung auf die Betroffenen führende, zweckrationale Folgerichtigkeit räumlich-geometrischer Ordnung waltet" (vgl. BVerwGE 11, 14 [17]); diese Sonderstellung innerhalb der Kategorie der Rechtssätze, die gleichwohl nicht genügt, Pläne generell dem Verwaltungsaktbegriff einzuordnen (vgl. BVerwGE a. a. O. mit weiterer Begründung), verbietet es, einem Bebauungsplan allein wegen seiner Beschränkung auf wenige Grundstücke den Vorwurf einer gleichheitswidrigen Einzelfallgesetzgebung zu machen.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68
    Einmal hätte er eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts gemäß § 133 Nr. 1 VwGO mit der zulassungsfreien Revision rügen müssen (vgl. z. B. Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 6] und Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - [BVerwGE 12, 107]).
  • BVerwG, 24.06.1964 - VI C 121.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68
    Einmal hätte er eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts gemäß § 133 Nr. 1 VwGO mit der zulassungsfreien Revision rügen müssen (vgl. z. B. Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 6] und Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - [BVerwGE 12, 107]).
  • BVerwG, 25.08.1964 - I CB 92.64

    Ausübung der Funktion des Vorsitzenden des erkennenden Senats durch den

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68
    Die Bitte an das Revisionsgericht, dies zu überprüfen, genügt den Anforderungen an die sogenannte Besetzungsrüge ebensowenig wie etwa die allgemeine, nicht näher ausgeführte Behauptung, die mitwirkenden Richter hätten dem Spruchkörper nicht angehört oder dieser sei unrichtig besetzt gewesen (vgl. etwa BGH in NJW 1968, 1684); vielmehr erfordert die Rüge unvorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts wegen Tätigwerdens des stellvertretenden Vorsitzenden die Angabe, daß der ordentliche Vorsitzende nicht verhindert war (vgl. Beschluß vom 25. August 1964 - BVerwG I CB 92.64 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 17]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1968 - X A 122/67
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68
    Entgegen der Auffassung des Klägers weicht das Berufungsurteil (veröffentlicht in DVBl. 1968, 529) nicht von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Aufgrund dieser Einsicht hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG IV B 47.68 - (Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1 S. 1 f.) ausgesprochen, daß Bebauungspläne nicht schon deshalb Bedenken unterliegen, weil ihr Geltungsbereich wenige Grundstücke oder gar nur ein einziges Grundstück umfaßt.
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Wie der Senat bereits im Beschluß vom 6. November 1968 (BVerwG IV B 47.68 in DVBl. 1969, 276 [277] = DÖV 1969, 644) ausgesprochen hat, räumt jedoch die Vorschrift des § 8 Abs. 2 BBauG Eigentümern von Grundstücken, die nicht im Bebauungsplangebiet liegen, keine Rechte ein.
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94

    Bebauungsplan - Geltungsbereich - Plangrenze - Grenzen des Geltungsbereichs -

    Geklärt ist danach zwar, daß ein Bebauungsplan, der ein Planungsziel verfolgt, das den vor allem in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken der Bauleitplanung gerecht wird, auch auf ein einzelnes Grundstück beschränkt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1 - DVBl 1969, 276; Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - a.a.O.; Beschluß vom 16. August 1993 - BVerwG 4 NB 29.93 - ZfBR 1994, 101).
  • BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81

    "Zwingende" bzw. "dringende" als Voraussetzungen für die Aufstellung eines

    Das Gesetz will aber auch verhindern, daß durch das Abwarten auf das Wirksamwerden eines in Vorbereitung befindlichen Flächennutzungsplans Nachteile für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde entstehen (Beschluß des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1).

    Der Senat hat deshalb als zwingenden Grund für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans z.B. die Gefahr ausreichen lassen, daß möglicherweise die Chance verpaßt wird, eine sich bietende städtebauliche Lösung zu verwirklichen (vgl. Beschluß vom 6. November 1968 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

    Je nach der Größe des Planbereichs und der Art der Festsetzungen des Bebauungsplans kann auch die Anzahl der an einer Normenkontrollentscheidung - derzeit - rechtlich Interessierten im Einzelfall so klein und übersichtlich sein, daß deren Rechtsbetroffenheit ohne weiteres erkennbar ist; das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn der Bebauungsplan - wie auch im vorliegenden Fall - nur ein oder nur einige Grundstücke erfaßt (vgl. zur Zulässigkeit der Beplanung eines einzelnen Grundstücks Beschluß des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - DVBl. 1969, 276).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68

    Begriff der "baulichen Anlage"; Wohnwagen; Untersagung einer bestimmten

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch eine lediglich auf die Regelung der Nutzung eines Grundstücks beschränkte Planung rechtsverbindlich werden kann (vgl. dazu den Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG IV B 47.68 - in DÖV 1969, 644 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 D 64/08

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1993 4 NB 12.93 , BRS 55 Nr. 119 = juris Rn. 7, und vom 6. November 1968 - IV B 47.68 -, DVBl. 1969, 276, 277.
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Es ist geklärt, daß allein der Umstand, daß sich ein Bebauungsplan räumlich nur auf wenige Grundstücke oder nur ein einziges Grundstück erstreckt, noch kein hinreichender Grund für die Annahme der Nichtigkeit des Planes ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Vielmehr kommt es auch in derartigen Fällen entscheidend darauf an, ob die Planung ein Ziel verfolgt, das den in § 1 BauGB niederlegten Zwecken gerecht wird, ob sie insbesondere für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich i.S. von § 1 Abs. 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauGB Nr. 1;Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 2534/99

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung - vorgeschobene Motive

    Vielmehr kommt es auch in derartigen Fällen entscheidend darauf an, ob die Planung ein Ziel verfolgt, das den in § 1 BauGB niederlegten Zwecken gerecht wird, ob sie insbesondere für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung i.S. von § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.1968 - 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1; Beschl. v. 18.12.1990, a.a.O., 876).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2013 - 5 S 1273/12

    Unzulässigkeit eines Einzelhandelsbetriebes bei einer Dorfgebietsfestsetzung

  • VGH Hessen, 05.03.2001 - 9 UE 2329/95

    Sportanlage - Lärmschutz bei Altanlage

  • VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10

    Die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zwecks Errichtung

  • BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12.74

    Fortgeltung eines Flächennutzungsplanes bei kommunaler Gebietsänderung;

  • VGH Hessen, 08.07.1993 - 4 UE 1225/88

    Bauplanungsrecht: Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben mit Verkauf von

  • BVerwG, 28.09.1973 - IV B 149.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 8 S 3075/93

    Zur Konfliktbewältigung bei der Änderung eines Bebauungsplans; telefonische

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